Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1961 - II ZR 102/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Haftung der Gesellschafter in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) - Berechnung des Gewinnanspruchs des Gesellschafters für die zurückliegende Zeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1962, 413
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56
Einsichtsrecht des Kommanditisten
Auszug aus BGH, 23.10.1961 - II ZR 102/60
Es ist zwar zutreffend, daß die einem Gesellschafter zustehenden Kontrollrechte solche höchstpersönlicher Art sind und deshalb grundsätzlich auch nur von den Gesellschaftern selbst ausgeübt werden können (vgl. BGHZ 25, 122 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] m.w.N.). - RG, 28.06.1927 - II 464/26
Ausgeschiedener Gesellschafter
Auszug aus BGH, 23.10.1961 - II ZR 102/60
Das hier in Frage stehende Prüfungsrecht ergibt sich aber aus der Vorschrift des § 810 BGB (RGZ 117, 332; OGHZ 4, 42).
- BGH, 17.04.1989 - II ZR 258/88
Rechtsstellung des ausgeschiedenen Kommanditisten
Dem ausgeschiedenen Kommanditisten stehen zwar die Kontrollrechte nach § 166 HGB nicht mehr zu; er hat jedoch auf der Grundlage der §§ 810, 242 BGB bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses Anspruch darauf, die Bücher und Papiere aus der Zeit seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft einzusehen, insbesondere diejenigen, die für die Berechnung seines Abfindungsguthabens von Bedeutung sind (…Sen. Urt. v. 10. Juni 1963 - II ZR 88/61, WM 1963, 989, 990; vgl. auch Senatsurteile v. 16. Februar 1959 - II ZR 194/57, WM 1959, 595, 598 und v. 23. Oktober 1961 - II ZR 102/60 [offene Handelsgesellschaft]; Senatsurteile v. 11. Juli 1968 - II ZR 92/67, WM 1968, 1245 und v. 8. April 1976 - II ZR 203/74, WM 1976, 1027, 1030 [stille Gesellschaft];… Sen. Urt. v. 28. April 1977 - II ZR 208/75, WM 1977, 781, 782 …und vom 11. Juli 1988 - II ZR 346/87, BGHR BGB § 810 Gesellschafter 1 = WM 1988, 1447, 1448 [GmbH]). - OLG München, 06.08.2025 - 7 U 1479/23
Ausgeschiedener Gesellschafter, ausgeschiedener Kommanditist, …
Der vom Kläger geltend gemachte Einsichtsanspruch aus § 810 BGB bezieht sich in zeitlicher Hinsicht jedenfalls grundsätzlich ohne weiteres auf Geschäftsunterlagen aus der gesamten Zeit der Zugehörigkeit des Erben und des Erblassers als seines Universalrechtsvorgängers zur Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.1961 - II ZR 102/60, Rdnr. 11).Aus diesem Grund erstreckt die Rechtsprechung bei - wie hier - Vorliegen eines berechtigten Interesses den Einsichtsanspruch nach § 810 BGB auch auf Geschäftsunterlagen aus der Zeit der Mitgliedschaft eines Rechtsvorgängers des Einsichtbegehrenden (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.1961 - II ZR 102/60, Rdnr. 11 und OLG Hamm…, Urteil vom 21.01.1999 - 27 U 179/98, Rdnr. 48).
- BFH, 06.08.1965 - VI 349/63 U
Grenzen von Recht und Billigkeit bei der Erteilung von Auskünften oder …
Im übrigen hat auch der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß einem ausgeschiedenen Mitunternehmer für die Zeit, in der er noch Gesellschafter war, Einsicht in die Bilanzen zum Zwecke der Prüfung gegeben werden muß (Urteil II ZR 102/60 vom 23. Oktober 1961, Der Betriebs-Berater 1961, S. 1341). - BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 3 Z 105/84
Keine Gebührenermäßigung bei Übernahme der Kostenschuld
Dies würde aber eintreten, wollte man dem Übernehmer die Berufung auf Gebührenfreiheit oder -ermäßigung zugestehen (statt vieler BayObLGZ 1961, 1411145 [= DNotZ 1962, 413 ]). - LG München I, 01.03.2023 - 8 HKO 2572/22
Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens, Jahresabschluß, …
Rn. 43 Dies folgt auch aus der Entscheidung des BGH vom 23.02.1961, Az II ZR 102/60, in der der BGH das Prüfungsrecht eines ausgeschiedenen Gesellschafters aus § 810 BGB ausdrücklich "auf den Zeitraum seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft oder der Zugehörigkeit seines Rechtsvorgängers (Anmerkung: die Unterstreichung wurde eingefügt) erstreckt".
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