Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1968 - II ZR 103/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
HGB § 145 ff.
Bestellung und Abberufung Anstellung und Kündigung, Funktion und Stellung des Geschäftsführers, Übergeordnete Kompetenz der Gesellschafterversammlung, Zuständigkeit der Gesellschafter
Papierfundstellen
- WM 1968, 1328
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
Anstellungsverträge mit Geschäftsführern werden nicht von Mitgeschäftsführern, sondern von den Gesellschaftern abgeschlossen (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG; BGH, Urt. v. 13. Mai 1968 - II ZR 103/66, WM 1968, 1328; v. 9. Oktober 1989 - II ZR 16/89, WM 1989, 1848, 1849). - BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89
Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß …
Diese Zuständigkeit erstreckt sich im Regelfall auch auf den Abschluß des Anstellungsvertrages; insoweit gilt die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer nicht (Sen.Urt. v. 13. Mai 1968 - II ZR 103/86, WM 1968, 1328).
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