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| BGH, 22.12.1955 - II ZR 113/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1956, 494
- DB 1956, 349
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- RG, 05.04.1909 - VI 244/08
1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen …
Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 113/54
War aber die Feststellungsklage zu Beginn des Rechtsstreits zulässig, so brauchte die Klägerin deshalb, weil die Herstellerin der beanstandeten Ware die schadhaften Bleche inzwischen gegen brauchbare ausgewechselt hat, der Schaden sich also der Höhe nach eher übersehen läßt, nicht zur Leistungsklage überzugehen (…Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Bem. IV 7 a;… Baumbach-Lauterbach 22. Aufl. Anm. 5 zu § 256 ZPO; RGZ 71, 68; 108, 202; 124, 378). - RG, 14.10.1912 - IV 141/12
Verjährung nach § 852 BGB.
Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 113/54
Sie ist über ihren Wortlaut hinaus überall anwendbar, wo der Geltendmachung des an sich fortbestehenden Anspruchs ein vorübergehendes rechtliches Hindernis entgegensteht (RGZ 80, 212 [216]; 136, 193 ff; 142, 263; BGH LindMöhr § 202 BGB Nr. 1;… Staudinger-Riezler 10. Aufl. Anm. 5; Erman Anm. 7;… Palandt 14. Aufl. Anm. 2 zu § 202 BGB), ohne daß es unter den technischen Begriff der verzögerlichen Einrede fällt (…Enneccerus-Nipperdey 14. Aufl. § 234 II 1 und Anm. 6; BGHZ 10, 311). - BGH, 16.05.1955 - II ZR 249/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 113/54
Wie der Senat in dem Urteil vom 16. Mai 1955 - II ZR 249/54 - ausgeführt hat, stellt die Berufung des Schuldners auf die eingetretene Verjährung nur dann einen Rechtsmißbrauch dar, wenn der Gläubiger durch das Verhalten des Schuldners in irgendeiner Weise dazu veranlaßt worden ist, seinen Anspruch nicht rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend zu machen, wenn er insbesondere aus dem Verhalten des Schuldners nach Treu und Glauben den Schluß ziehen durfte, daß dieser von der Verjährungseinrede keinen Gebrauch machen werde (ähnlich RGZ 144, 381; 145, 244; 153, 111; RGRK z BGB Anm. 3;… Soergel-Siebert 8. Aufl. Anm. 4; Schlegelberger-Vogels Anm. 10 zu § 222 BGB). - RG, 29.04.1932 - II 478/31
1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die …
Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 113/54
Sie ist über ihren Wortlaut hinaus überall anwendbar, wo der Geltendmachung des an sich fortbestehenden Anspruchs ein vorübergehendes rechtliches Hindernis entgegensteht (RGZ 80, 212 [216]; 136, 193 ff; 142, 263; BGH LindMöhr § 202 BGB Nr. 1;… Staudinger-Riezler 10. Aufl. Anm. 5; Erman Anm. 7;… Palandt 14. Aufl. Anm. 2 zu § 202 BGB), ohne daß es unter den technischen Begriff der verzögerlichen Einrede fällt (…Enneccerus-Nipperdey 14. Aufl. § 234 II 1 und Anm. 6; BGHZ 10, 311).
- BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 126/65
Sommerweizen - Winterweizen - Gattungskauf, §§ 480, 477 BGB <Fassung bis …
Außerdem hat er schon in diesem (nicht veröffentlichten) Urteil unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (…angeführt bei Kuhn im RGRK BGB 11. Aufl. § 477 Anm. 2 bei II 2) entschieden, daß bei Lieferung einer anderen Warengattung statt der vereinbarten Gattung die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB keine Anwendung findet (vgl. auch Leitsatz Nr. 1 zum Urteil des II. Zivilsenats vom 22. Dezember 1955 - II ZR 113/54 in WM 1956, 494). - BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57
Rechtsmittel
Rn. 31 Bei der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht gegebenenfalls auch - unter Umständen nach Einholen eines Sachverständigengutachtens - zu prüfen haben, ob dann, wenn es zur Feststellung einer Bestellung von "doppelverzinkten" Drahtseilen durch die Klägerin gelangen sollte, anzunehmen ist, daß die Beklagte eine andere Art der bestellten Warengattung oder eine ganz andere Ware als die bestellte geliefert hat (vgl. hierzu BGH Urt. vom 22. Dezember 1955 - II ZR 113/54 -, S. 7, 8, auszugsweise abgedruckt in BB 1956, 447). - BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Sie ist über ihren Wortlaut hinaus überall anwendbar, wo der Geltendmachung des an sich fortbestehenden Anspruchs ein vorübergehendes rechtliches Hindernis entgegensteht (BGH Urt. v. 22. Dezember 1955 - II ZR 113/54 - insoweit nicht abgedruckt in BB 1956, 447;… vgl. BGH Urt. v. 11. März 1953 - VI ZR 61/52 - LM BGB § 202 Nr. 1). - BGH, 04.12.1968 - VIII ZR 208/66
Einfuhrschrott - Gattungskauf: § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. …
Auf die Anssprüche wegen Lieferung einer anderen als der bestellten Sache findet jedoch die kurze Verjährung des § 477 BGB grundsätzlich keine Anwendung (Senatsurteile vom 8. März 1967 - VIII ZR 4/65; LM BGB § 276 (K) Nr. 3 = MDR 1967, 759; vom 20. November 1967 - VIII ZR 126/65 - NJW 1968, 640; BGH Urt. vom 22. Dezember 1955 - II ZR 113/54 - WM 1956, 494). - BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 52/60
Buchenparkett - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf: Abgrenzung …
Eine Anwendung der Vorschriften über die Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften und damit der Bestimmungen über die kurze Verjährung rechtfertigt sich mindestens in dem Unterfall, daß statt der vereinbarten Art einer Warengattung eine andere Art derselben Gattung geliefert worden ist (RG Holdheims Monatsschrift 1905, 24; vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 477 Anm. 2 und BGH Urt. v. 22. Dezember 1955 - II ZR 113/54 - WM 1956, 494).
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