Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1954 - II ZR 134/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52
Streitverkündung
Auszug aus BGH, 30.10.1954 - II ZR 134/53
Für die von der Revision geltend gemachte Interventionswirkung der Streitverkündung (§§ 74, 68 ZPO) ist also schon aus diesem Grunde auch insoweit gar kein Raum (BGHZ 5, 12 [15]; 8, 72 [82]). - BGH, 24.01.1952 - III ZR 192/50
Pflichtteilsanspruch und Währungsverfall
- BGH, 18.03.1955 - I ZR 52/53
Rechtsmittel
§ 5 Ziff 6 SVS nimmt in Verbindung mit § 41 a ADSp dem Spediteur das Recht, den Absender auf die Speditionsversicherung zu verweisen, sofern er die Beschlagnahme des Beförderungsgutes verschuldet hat (Bestätigung von II ZR 134/53 in NJW 1954, 1930).Alle Haftungsausschlüsse des § 5 SVS sind deshalb so zu verstehen, daß sie für schuldhaftes Verhalten des Spediteurs gelten (BGH II ZR 134/53 vom 30. Oktober 1954, NJW 1954, 1930; SVS Schiedsgericht VW 1950, 304).
- BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54
Haftungsbegrenzung des Spediteurs
Zu dieser Frage hat der Senat bereits in der vorerwähnten Entscheidung vom 18. März 1955 im gegenteiligen Sinne Stellung genommen und, in Übereinstimmung mit dem Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1954 - II ZR 134/53 - NJW 1954, 1930 - ausgesprochen, alle Haftungsausschlüsse des § 5 SVS seien dahin zu verstehen, daß sie für schuldhaftes Verhalten des Spediteurs gelten. - BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72
Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem …
Ob die Abreden nur einzelne Verpflichtungen im Rahmen eines im übrigen üblichen Speditionsvertrages zum Gegenstand haben oder ob sie die Art der Ausführung der Spedition selbst betreffen und diese als ganze im Speditionsgewerbe nicht üblich ist, ist nach § 5 Nr. 2 SVS unerheblich (BGH, Urteil v. 30. Oktober 1954 - II ZR 134/53 = NJW 1954, 1930).
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