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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1961 - II ZR 147/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2508
BGH, 23.02.1961 - II ZR 147/58 (https://dejure.org/1961,2508)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1961 - II ZR 147/58 (https://dejure.org/1961,2508)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1961 - II ZR 147/58 (https://dejure.org/1961,2508)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1306 (Ls.)
  • MDR 1961, 574
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank ist nichtig

    Der Aufsichtsrat sollte dem Vorstand die Unternehmensleitung nicht durch Androhung freier Abberufung "aus den Händen winden" und ihn "zu seinem ausführenden Organ" machen können (vgl. BGH NJW 1961, 1306;… Fleischer aaO Rn 99, ders. DStR 2006, 1507 mwN).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als …

    Diese bedarf vielmehr einer besonderen Begründung nach § 626 BGB (BGHZ 15, 71, 74; Urt. d. Sen. v. 23.2.61 - II ZR 147/58, WM 1961, 569, 570).

    Es erübrigt sich hiernach, auf die zusätzliche Erwägung des Berufungsgerichts einzugehen, daß zu den nachgeschobenen Entlassungsgründen nicht, wie erforderlich, ein neuer Aufsichtsratsbeschluß vorliegt (vgl. Urt. d. Sen. v. 23.2.61 - II ZR 147/58, LM AktG § 75 Nr. 14/15 = WM 1961, 569, 574; zur Genossenschaft: BGHZ 60, 333).

  • BGH, 16.11.1961 - II ZR 81/60

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung - Grobe Pflichtwidrigkeiten als …

    Aus diesen Erwägungen hat der erkennende Senat - II ZR 147/58 vom 23. Februar 1961 S. 79 (WM 1961, 569) - die Feststellungsklage eines fristlos gekündigten Vorstandsmitgliedes zugelassen, mit der die Verpflichtung der Aktiengesellschaft festgestellt werden sollte, dem gekündigten Vorstandsmitglied allen Schaden zu ersetzen, der ihm aus der fristlosen Kündigung noch entstehen werde.

    Der Beklagten zu 1) mußte insbesondere ohne die Gefahr eines Rechtsverlustes die Möglichkeit eingeräumt werden, die Vorwürfe durch eine fachlich geeignete Stelle prüfen zu lassen, um der Gefahr zu entgehen, sich durch eine fristlose Kündigung für den Fall schadensersatzpflichtig zu machen, daß sich in einem späteren Verfahren die Unwirksamkeit dieser Kündigung herausstellen sollte (vgl. BGH II ZR 147/58 vom 23. Februar 1961 S. 79, WM 1961, 569).

  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 162/58

    Ausschluss einer Vollstreckungsgegenklage gegenüber einer einstweiligen Verfügung …

    Über die Berechtigung dieser Maßnahme streiten die Parteien in der Sache 5 O 316/53 LG Düsseldorf = II ZR 147/58.
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