Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1953 - II ZR 154/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1176
BGH, 04.07.1953 - II ZR 154/52 (https://dejure.org/1953,1176)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1953 - II ZR 154/52 (https://dejure.org/1953,1176)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1953 - II ZR 154/52 (https://dejure.org/1953,1176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Finanzmakler -, Maklervertrag durch schlüssiges Verhalten, Maklervertrag mit beiden Vertragsparteien, Maklervertrag mit dem Interessenten

Papierfundstellen

  • JR 1953, 424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines …

    Ein gesetzlicher Provisionsanspruch aus § 354 HGB ist dann nicht gegeben, wenn der Makler aufgrund eines Vertrages mit einem Dritten - z.B. dem Verkäufer - erkennbar in dessen Interesse handelt, sofern er nicht auch für dessen Geschäftspartner erkennbar tätig wird (vgl. Urteil vom 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - JR 1953, 424), In einem solchen Fall bringt der Makler durch seine Bemühungen lediglich die gegenüber dem Verkäufer übernommene Leistung (…BGH aaO).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 2/82

    Voraussetzungen für Maklerprovisionsanspruch - Anforderungen an Zustandekommen …

    Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unvereinbar (vgl. BGH Urteile vom 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 -, vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 -, vom 12. Januar 1959 - II ZR 210/57 -, vom 19. April 1967 - VIII ZR 91/65 - vom 21. April 1971 - IV ZR 4/69 -, vom 21. Mai 1971 - IV ZR 52/70 - und vom 12. Februar 1981 - IVa ZR 105/80 - JR 1953, 424; NJW 1958, 298; 1959, 574; 1967, 1365; WM 1971, 904; 1971, 1098; 1981, 495).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 46/56

    Maklervertrag, unaufgefordertes Angebot an Interessenten, Provisionspflicht, …

    Ein stillschweigender Abschluß eines Mäklervertrags als Grundlage für die Zahlung der Provision wäre nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nur dann zustande gekommen, wenn die Beklagte die Dienste der Klägerin sich auch noch dann hätte gefallen lassen, nachdem sie erkannte oder erkennen mußte, daß von ihr eine Vergütung verlangt werde (RG Warn 1918 Nr. 32; RG LZ 1921, 615; RG HRR 1934 Nr. 795; RG JW 1938, 456, 1175 [1176]; BGH JR 1953, 424).
  • BGH, 03.02.1964 - VIII ZR 135/62

    Besondere Vergütung für einen Architekten i.R.d. einvernehmlichen Absprache mit …

    Für das Verhältnis des gewerbsmäßigen Maklers zu seinem Auftraggeber hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß die Entgeltlichkeit seiner Leistung für jedermann selbstverständlich ist und daß daher derjenige, der eine in seinem Interesse entfaltete Tätigkeit eines Maklers duldet, auch das Zustandekommen eines entgeltlichen Maklervertrages hinnehmen muß (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615; BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - = JR 1953, 424).
  • BGH, 04.07.1960 - VII ZR 221/59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17 - März 1960-VII ZR 211/59 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere RG JW 1917, 101; JW 1921, 1314; BGH JR 1953, 424; LM Nr. 5 und 6 zu § 652 BGB) die Auffassung vertreten, ein Mäkler, der bereits von einem Grundstückseigentümer mit der Vermittlung eines Verkaufs beauftragt ist, könne von dem Käufer Provision nur beanspruchen, wenn er diesem durch sein Verhalten klar und eindeutig zu erkennen gegeben habe, daß er auch von ihm für den Fall des Zustandekommens des Grundstückskaufs Provision verlangen wolle.
  • BGH, 12.01.1959 - II ZR 210/57

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat sich auch in den weiteren Darlegungen der Entscheidung des erkennenden Senates (JR 1953, 424) angeschlossen, in der in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1921, 1313; JW 1938, 456) dargelegt ist, es werde, wenn ein Mäkler im Auftrage des Verkäufers handle, vielfach bei ihm und dem Käufer an dem Willen fehlen, auch ihrerseits einen Mäklervertrag zu schließen; nur wenn der Mäkler deutlich zu erkennen gebe, daß er auch oder allein von dem Käufer Provision beanspruchen wolle, könne, wenn die Sachlage diesen Schluß zulasse, ein stillschweigender Mäklervertrag mit dem Käufer zustandegekommen sein.
  • BGH, 03.02.1964 - VIII ZR 134/62

    Rechtsmittel

    Für das Verhältnis des gewerbsmäßigen Finanzierungsmaklers zu seinem Auftraggeber hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß die Entgeltlichkeit einer Leistung für jedermann selbstverständlich ist und daß daher derjenige, der eine in seinem Interesse entfaltete Tätigkeit eines Maklers duldet, auch das Zustandekommen eines entgeltlichen Maklervertrages hinnehmen muß (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615; BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - = JR 1953, 424).
  • BGH, 11.04.1962 - VIII ZR 227/61

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese von der Revision angegriffene Feststellung rechtlich einwandfrei ist; denn auch wann der Sachbearbeiter Sindern der Wehrbereichsverwaltung der Klägerin keine ausdrückliche Provisionszusage gemacht haben sollte, könnte ein Maklervertrag nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 95, 140; LeipzZ 21, 615; BGH JR 1953, 424; NJW 1958, 298) stillschweigend dann zustande gekommen sein, wenn die Wehrbereichsverwaltung in Kenntnis dessen, daß die Klägerin von der Beklagten eine Provision haben wollte, die Maklerdienste der Klägerin entgegengenommen hat.
  • BGH, 14.07.1971 - IV ZR 68/70

    Anspruch auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung des Verkaufs einer …

    Eine Provision von demjenigen, dem er in Erfüllung dieses Auftrags die zum Verkauf stehenden Objekte angeboten hat, kann er nach § 354 HGB nicht verlangen (BGH JR 1953, 424; OLG Nürnberg AIZ 1960, 14; OLG Hamburg DB 1962, 699 [OLG Hamburg 23.03.1962 - 1 U 99/61];… Baumbach/Duden HGB 18. Aufl. § 354 Anm. 2 D).
  • BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 86/65

    Anspruch auf eine Provision - Zustandekommen eines Maklervertrages durch Duldung …

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, daß durch Duldung der Maklertätigkeit stillschweigend ein Maklervertrag zustande kommen kann (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615; BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 = JR 1953, 424 und vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - = NJW 1958, 298).
  • BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 246/64

    Anspruch auf eine Maklerprovision - Kauf einer Bäckerei

  • BGH, 14.12.1961 - VII ZR 265/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1963 - VIII ZR 146/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1960 - VII ZR 211/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 45/55

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht