Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Veräußerung eines Handelsgeschäft - Registerrechtliche Voraussetzungen für die Eintragungsfähigkeit einer Zweigniederlassung - Anforderungen an ein selbstständiges Handelsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1859
- MDR 1972, 1019
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57
Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren …
Auszug aus BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69
Die umstrittene und vom Berufungsgericht wohl in erster Linie ins Auge gefaßte und bejahte Frage, ob und in welchem Umfange sich die Vorschrift des § 25 Abs. 1 HGB selbst in die Rechtsscheinshaftung einordnen und sich daraus eine über ihren Wortlaut hinausgehende Anwendung der Vorschrift herleiten läßt (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 29, 1, 3 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; RGZ 149, 25, 28; dagegen mit beachtlichen Gründen Fischer Anm. zu BGH LM HGB § 28 Nr. 3; Canaris, Die Vertrauenshaftung im Deutschen Privatrecht S. 183 ff; Schricker, ZGR 1972, 121 ff), braucht hier nicht behandelt zu werden. - RG, 11.10.1935 - II 112/35
1. Findet § 25 HGB. auch auf einen Erwerb von Handelsgeschäften Anwendung, der …
Auszug aus BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69
Die umstrittene und vom Berufungsgericht wohl in erster Linie ins Auge gefaßte und bejahte Frage, ob und in welchem Umfange sich die Vorschrift des § 25 Abs. 1 HGB selbst in die Rechtsscheinshaftung einordnen und sich daraus eine über ihren Wortlaut hinausgehende Anwendung der Vorschrift herleiten läßt (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 29, 1, 3 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; RGZ 149, 25, 28; dagegen mit beachtlichen Gründen Fischer Anm. zu BGH LM HGB § 28 Nr. 3; Canaris, Die Vertrauenshaftung im Deutschen Privatrecht S. 183 ff; Schricker, ZGR 1972, 121 ff), braucht hier nicht behandelt zu werden. - RG, 11.05.1942 - II 13/42
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Fortführung des Handelsgeschäfts im …
Auszug aus BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69
Die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB kann nach der im Schrifttum und in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht nicht nur im Fall der Veräußerung eines Handelsgeschäfts im Ganzen, sondern auch bei Übernahme und Fortführung eines Unternehmensteils, insbesondere einer Zweigniederlassung in Betracht kommen (BGH BB 1963, 747 = WM 1963, 664; RGZ 169, 133, 139; Würdinger in Großkomm. HGB, Anm. 7 zu § 25 m.w.N.).
- FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 49/11
Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft einer Zweigniederlassung
In der Regel ist sie mit einem gesonderten Teil des Geschäftsvermögens ausgestattet mit der Folge, dass sie eigenständig Leistungen erbringen kann und eine eigene Buchführung hat (vgl. BGH-Urteil vom 08. Mai 1972 II ZR 155/69, NJW 1972, 1859). - BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch eine Erbschaft - Abschluss einer …
Dabei geht es zutreffend davon aus, daß bloße Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der sich aber immerhin noch im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren gehalten hat, die Anfechtbarkeit nicht zu begründen vermögen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.5.70 - II ZR 155/69, WM 1970, 1165 u. v. 14.2.74 - II ZR 76/72, LM GmbHG § 29 Nr. 3 = WM 1974, 392). - BGH, 14.02.1974 - II ZR 76/72
Grundsätze der Gewinnverwendung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung - …
Ein die Anfechtbarkeit begründender Beschlußmangel liegt freilich nicht schon dann vor, wenn bei rückblickender Betrachtung Zweifel an der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit eines Bilanzansatzes bestehen, ohne daß die Grenzen des kaufmännisch Vertretbaren bereits überschritten erscheinen (Urt. d. Sen. v. 25.5.70 - II ZR 155/69, WM 1970, 1165).
- BGH, 10.02.1981 - VI ZR 185/79
Kündigung eines "Dienstvertrags" vonseiten eines Konkursverwalters - Übergang des …
Sollte die Beklagte, wofür - wie noch auszuführen sein wird - erhebliche Anhaltspunkte bestehen, nur die sachliche Ausstattung eines Teilbetriebes übernommen haben, dann führt sie nicht das Handelsgeschäft des L. fort (vgl. BGH Urt. v. 8. Mai 1972 - II ZR 155/69 = LM HGB § 25 Nr. 12). - BGH, 05.02.1979 - II ZR 117/78
Begriff des Handelsgeschäfts; Erwerb eines Maklerunternehmens; Begriff des …
Die Verhältnisse lagen hier gerade anders als in dem Fall, in dem der Senat in seinem Urteil vom 8. Mai 1972 (II ZR 155/69, LM HGB § 25 Nr. 12) die Anwendung des § 25 HGB abgelehnt hat und auf den sich die Revision berufen möchte: Dort war die Zweigniederlassung nach Einrichtung und Funktion im Gefüge des Unternehmens nicht mehr als eine bloße Außenstelle zur Hereinholung und Weitergabe von Speditionsaufträgen, dagegen gerade kein allein für sich lebensfähiger Betriebsteil, der nach Abtrennung von einem Dritten isoliert als selbständiges Handelsgeschäft hätte fortgeführt werden können. - FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 3048/03
Möglichkeit der eigenständigen Geltendmachung einer Vergütung von Vorsteuern in …
In der Regel ist sie mit einem gesonderten Teil des Geschäftsvermögens ausgestattet mit der Folge, dass sie eigenständig Leistungen erbringen kann und eine eigene Buchführung hat (BGH-Urteil vom 8. Mai 1972 II ZR 155/69, NJW 1972, 1859).
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