Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Sparkassenbedingungen - Gemeinschaftskonto - Alleinverfügungsberechtigung bei Guthaben - Oder-Konto - Konkurs bei einem Kontoinhaber
- Universität des Saarlandes
Konkurs des Kontomitinhabers bei Gemeinschaftskonto
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zu den Folgen des Konkurses eines Inhabers für dessen "Oder-Konto"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 1, § 16
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 95, 185
- NJW 1985, 2698
- ZIP 1985, 1047
- MDR 1985, 999
- BB 1985, 1757
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57
Hypothek für Gesamtgläubiger
Auszug aus BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85
Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht vom Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 29, 364 [BGH 04.03.1959 - V ZR 181/57]).
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Parteien als Inhaber der fraglichen Gemeinschaftskonten (sog. Oder-Konten) Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB waren mit der Folge, daß grundsätzlich eine Ausgleichspflicht des Beklagten nach § 430 BGB in Betracht kommt, soweit er mehr als die Hälfte der Guthaben für sich verwendet hat (vgl. BGHZ 95, 185, 187; KG NJW 1976, 807 ;… Canaris Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdn. 225;… K. Hansen, Rechtsnatur von Gemeinschaftskonto und -depot, 1967, S. 22 ff). - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85
Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung; …
Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht von dem Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 95, 185).
- OLG Frankfurt, 03.05.2013 - 19 U 227/12
Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung von Darlehen
Die Auszahlung der Darlehensvaluta und die Abbuchung von Zins- und Tilgungsleistungen erfolgten über ein gemeinschaftliches Konto, das typischerweise als sog. "Oder-Konto" geführt wird und bei dem jeder für sich berechtigt ist, die gesamte Leistung von der kreditgebenden Bank zu fordern, während diese die Leistung nur einmal bewirken muss (BGH, Urt. v. 8.7.1985 - II ZR 16/85 - Rn. 9, juris;… vgl. auch OLG Karlsruhe Urt. v. 9.12.2003 - 8 U 149/03 - Rn. 76, juris). - OLG Zweibrücken, 27.02.1990 - 7 U 159/89
Verfügung über ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto; Geltendmachung einer …
Durch die Auflösung des Gemeinschaftskontos in Unkenntnis der Klägerin hat der Beklagte deren Forderungsrecht gegen die Stadtsparkasse zum Erlöschen gebracht (vgl. dazu BGHZ 95, 185, 187) [BGH 08.07.1985 - II ZR 16/85] , Hierzu war er zwar rechtlich in der Lage, im Innenverhältnis zur Klägerin aber nicht berechtigt. - FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91
Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00
Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung …
Die Kontoinhaber sind im Verhältnis zur Bank Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juli 1985, II ZR 16/85 in BGHZ 95, 185 ). - FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09
Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für …
Bei einem Oder-Konto wird nämlich das Kontokorrentverhältnis durch die Insolvenz eines Kontomitinhabers -im Streitfall der Klägerin- nicht betroffen (…Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13.Aufl. 2010, § 116 Rz. 20 mit Hinweis auf § 84 InsO; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 8. Juli 1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185). - BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84
Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines …
Diese auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen beruhende Regelung berührt jedoch nicht das Wesen der Gesamtgläubigerschaft (…Canaris, Großkommentar HGB, 3. Aufl., 1981, Bankvertragsrecht, Rz. 224 f.; Selb, Mehrheiten von Gläubigern und Schuldnern, 1984 S. 245; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juli 1985 II ZR 16/85, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1985, 1059). - FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02
Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige …
In der Einräumung der Mitberechtigung an ein Wertpapierdepot liegt eine freigebige Zuwendung, sofern sich nicht aus einer abweichenden Gestaltung des Innenverhältnisses der beiden Gesamtgläubiger (i.S.v. § 428 BGB s. BGH-Urteil vom 08.07.1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185 ) etwas anderes ergibt, hier, dass die Wertpapiere bereits vor der Umschädigerem Kläger zur Hälfte zustanden (siehe auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.07.01, 1 K 2651/00, EFG 02, 34). - LG Aachen, 06.04.2001 - 9 O 539/00
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