Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prüfungsverbot des § 549 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und internationale Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts - Unlesbar klein gedruckte Konnossementsbedingungen als Vertragsbestandteil - Bewertung der einspruchslosen Entgegennahme der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1311
- VersR 1986, 678
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.05.1983 - II ZR 135/82
Zulässigkeit einer Gerichtswahlklausel in einem Konnossement; Einbeziehung von …
Auszug aus BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85
Das Prüfungsverbot des § 549 Abs. 2 ZPO betrifft nicht die internationale Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts (Senatsurt. v. 30. Mai 1983 - II ZR 135/82, LM ZPO § 38 Nr. 22 = VersR 1983, 1077, 1078).Nach der Rechtsprechung des Senats werden Konnossementsbedingungen, die infolge ihrer drucktechnischen Gestaltung nur mit der Lupe und selbst dann nicht ohne Mühe zu lesen sind, nicht Bestandteil des Konnossementsvertrags (Urt. v. 30. Mai 1983 a.a.O.).
Daß dieser Grundsatz bei Konnossementsbedingungen nicht eingreifen soll, ist entgegen der teilweisen Kritik im seerechtlichen Schrifttum an dem Senatsurt. v. 30. Mai 1983 (vgl. Rabe, RIW 1984, 589 und transpR 1985, 83; Trappe, IPRax 1985, 8; Hensen, ZIP 1984, 145; Röhreke, VersR 1985, 1117) nicht einsichtig.
- BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen …
Auszug aus BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85
Insoweit ist der Senat der Ansicht des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes gefolgt, wonach ein redlicher Kaufmann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) schlechthin nicht davon ausgehen kann, daß sich sein Vertragspartner durch die bloße widerspruchslose Entgegennahme eines wegen ungewöhnlich kleinen Drucks nur mühsam zu entziffernden Klauselwerks mit dessen Inhalt einverstanden erklärt (Urt. v. 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, WM 1978, 978, 979;… vgl. ferner BGH, Urt. v. 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74, WM 1975, 1203, 1206). - BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 81/74
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietvertrages - Anforderungen an ein …
Auszug aus BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85
Insoweit ist der Senat der Ansicht des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes gefolgt, wonach ein redlicher Kaufmann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) schlechthin nicht davon ausgehen kann, daß sich sein Vertragspartner durch die bloße widerspruchslose Entgegennahme eines wegen ungewöhnlich kleinen Drucks nur mühsam zu entziffernden Klauselwerks mit dessen Inhalt einverstanden erklärt (…Urt. v. 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, WM 1978, 978, 979; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74, WM 1975, 1203, 1206). - OLG Bremen, 18.07.1985 - 2 U 29/85
Auszug aus BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 1985, 987 (= transpR 1985, 430 ff) abgedruckt ist, hat die Berufung zurückgewiesen.
- OLG Saarbrücken, 12.06.2008 - 8 U 380/07
Vorrang einer individualvertraglichen Laufzeitklausel gegenüber einer …
Vielmehr gilt für die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern der allgemeine Grundsatz, dass ein redlicher Kaufmann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) schlechthin nicht davon ausgehen kann, dass sich sein Vertragspartner durch die bloße widerspruchslose Entgegennahme eines wegen ungewöhnlich kleinen Drucks nur mühsam entzifferbaren Klauselwerks mit dessen Inhalt einverstanden erklärt (…vgl. BGH NJW 1983, 2772 f. Rdnr. 13; NJW-RR 1986, 1311 f. Rdnr. 7; jeweils zit. nach juris).Wie der Bundesgerichtshof in der vorstehend zitierten späteren Entscheidung (vgl. NJW-RR 1986, 1311 f., a. a. O.) ausgeführt hat, hat er die von ihm in der zitierten früheren Entscheidung (…NJW 1983, 2772 f., a. a. O.) zu beurteilenden Konnossementbedingungen nicht nur wegen der Verwendung sehr kleiner Buchstabentypen bei ganz geringen Zeilenabständen (mehr als 150 Zeilen bei allenfalls 1 mm Zeilenhöhe und einem noch kleineren Zeilenabstand) für nicht mehr ohne besondere Mühe lesbar erachtet, sondern auch deshalb, weil die Bedingungen in blassblauer Farbe auf einem leicht grauen, dünnen Papier gedruckt worden waren und sich ein insgesamt verschwommenes Bild ergeben hatte.
- OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 33/17
Rechtsfolgen der vertraglichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils
für einen Durchschnittskunden hinreichend mühelos lesbar sind (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 03.02.1986, II ZR 201/85, NJW-RR 1986, 1311, dort Rn 7; BGH, Urteil vom 30.05.1983, II ZR 135/82, NJW 1983, 2772, dort Rn 13; BGH, Urteil vom 07.06.1978, VIII ZR 146/77, NJW 1978, 2243; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2008, 8 U 380/07, NJW-RR 2009, 989, dort Rn 48;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 305, Rn 37 mwN;… Erman-Roloff, BGB, 15. Auflage 2017, § 305, Rn 32;… jurisPK-Lapp/Salamon, BGB, 8. Auflage 2017, § 305, Rn 106), können dahinstehen. - LG Stuttgart, 29.06.2018 - 12 O 94/18
Kfz-Finanzierungsdarlehen: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des …
Dass sie jedoch nur mit der Lupe und selbst dann nicht ohne Mühe zu lesen sind (BGH, Urteil vom 03.02.1986 - II ZR 201/85), ist bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen Sehstärke nicht festzustellen.
- LG Köln, 21.01.2009 - 18 O 351/08
Maklerrecht - AGB wegen extremen Kleindrucks unwirksam
Rn. 23 Im aufgezeigten Sinne hat schon der Bundesgerichtshof (Urt. v. 3.2.1986 - II ZR 201/85) selbst für den kaufmännischen Geschäftsverkehr herausgestellt, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen kein Vertragsbestandteil werden, wenn "sie infolge ihrer drucktechnischen Gestaltung lediglich mit der Lupe und selbst dann nicht ohne Mühe lesbar sind". - OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
Rechtliche Überprüfung von Klauseln in den AGB eines Paket- und Expressdienstes
Die aus den 80'er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 2773; NJW-RR 1986, 1311 zitiert nach Palandt/Grüneberg, § 305 Rn 37) können zu einer anderen Beurteilung schon deshalb nicht führen, weil sie aus einer Zeit stammen, in der AGB dem Verbraucher typischerweise vom Unternehmer in ausgedruckter Fassung ausgehändigt wurden, während es dem Verbraucher heutzutage technisch ohne weiteres möglich ist, die von ihm beim Lesen und Ausdrucken der AGB gewünschte Schriftgröße selbst zu wählen. - LG Darmstadt, 28.05.2024 - 8 S 7/23
Schriftgröße 5 ist zu klein für die Begründung einer Mieterhöhung!
Diesbezüglich kann nichts anderes gelten als für allgemeine Geschäftsbedingungen, wo in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass AGB kein Vertragsbestandteil werden, wenn sie wegen der Art oder Größe des Schriftbilds nur mit Mühe zu entziffern sind; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles (BGH, U. v. 03.02.1986, NJW-RR 1986, 1311;… MüKo/Fornasier, BGB, 9. Aufl., § 305 Rn. 80;… Lehmann-Richter in: BeckOGK BGB, Stand 01.03.2024, § 305 Rn. 223 ff.); vgl. OGH Wien [Beschluss v. 28.02.2018, Az. 6 Ob 203/17x, NZM 2019, 596] zu einer gerade noch lesbaren Maklerprovisionsklausel in einer Druckgröße von 8-Punkt oder 9-Punkt; vgl. auch die UWG-Rechtsprechung, die bei Werbung mit Testergebnissen regelmäßig eine Schriftgröße von 6-Punkt verlangt, sofern nicht eine durch geringere Schriftgröße begründete Lesbarkeitserschwernis durch ausgleichende optische Effekte wettgemacht wird, z. B. OLG Celle U. v. 24.02.2011, Az. 13 U 172/10, GRUR-RR 2011, 278; KG, B. v. 11.02.2011, Az. 5 W 17/11, BeckRS 2011, 3761; Rehart/Ruhl/Isele, BeckOK UWG, Stand 01.01.2024 § 5 Rn. 498 m. w. N.). - LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11
Anforderungen an die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem …
Zutreffend ist zwar, dass der Kunde des Verwenders in zumutbarerer Weise vom Inhalt von AGB Kenntnis nehmen können muss, § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB, und dazu auch gehört, dass die AGB für einen Durchschnittskunden mühelos lesbar sind (BGH, NJW 1983, 2773, NJW-RR 1986, 1311;… Grüneberg, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 305 Rn. 39 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 03.03.2021 - 13 U 2366/20
Nichteinbeziehung drucktechnisch nahezu unlesbarer allgemeiner …
Die andere Vertragspartei kann damit nicht, wie von § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorausgesetzt, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1311; NJW 1983, 2772). - LG Dortmund, 30.09.2009 - 2 O 93/09
Schufa, Interessenabwägung
Denn die Notwendigkeit einer Interessenabwägung folgt sowohl aus der SCHUFA-Klausel, die insofern auf § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Bezug nimmt, als auch aus der letztgenannten Norm selbst ( allerdings würde einer Nichteinbeziehung der Klausel wohl nicht bereits eine mangelnde Lesbarkeit entgegenstehen. Gemessen an den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien - BGH NJW-RR 1986, 1311; OLG Hamm NJW-RR 1988, 944; OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 989 - ist eine hinreichende Lesbarkeit gegeben. - LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung von Lehman-Zertifikaten …
Er gilt daher nicht als erteilt, so wie zu klein gedruckter und damit nicht lesbarer Vertragstext z.B. in AGB nicht Vertragsbestandteil wird (LG Köln, 18 O 351/08, vom 21.1.2009; BGH NJW-RR 1986, 1311).Zudem lässt der in dem oberhalb gedruckten Kästchen enthaltene Text zur führenden Rolle von Lehman Brothers einen solchen Hinweis im Kleinstgedruckten auch nicht erwarten. - OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
Speditionskosten und Frachtkosten für einen Seetransport; Abtretung einer …
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