Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,4347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1957, 329
- BB 1957, 202
- DB 1957, 209
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55
Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften nicht nur dann besteht, wenn sich eine solche Verpflichtung aus einer vertraglichen Vereinbarung oder unmittelbar aus einer dahingehenden gesetzlichen Bestimmung ergibt, sondern gemäß § 242 BGB auch dann bejaht werden muß, wenn der Berechtigte nach dem Wesen des Rechtsverhältnisses entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer darüber Auskunft zu erteilen (RGZ 158, 379; 171, 135; BGHZ 10, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]). - BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Februar 1954 (BGHZ 12, 308 [317/318]) zu der Frage Stellung genommen, wann und unter welchen Umständen die Beteiligung eines Dritten an dem Vertragsbruch eines anderen als eine sittenwidrige Schadenszufügung im Sinne des § 826 BGB anzusehen ist. - BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57
Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages - …
Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55
Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften nicht nur dann besteht, wenn sich eine solche Verpflichtung aus einer vertraglichen Vereinbarung oder unmittelbar aus einer dahingehenden gesetzlichen Bestimmung ergibt, sondern gemäß § 242 BGB auch dann bejaht werden muß, wenn der Berechtigte nach dem Wesen des Rechtsverhältnisses entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer darüber Auskunft zu erteilen (RGZ 158, 379; 171, 135; BGHZ 10, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]). - BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51
Wettbewerbsverbot und Dekartellisierung
Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Februar 1952 (BGHZ 5, 129 [BGH 13.02.1952 - II ZR 88/51]) dargelegt, daß gegen ein Wettbewerbsverbot der vorliegenden Art rechtliche Bedenken aus den alliierten Dekartellisierungsvorschriften nicht hergeleitet werden können.
- BGH, 19.11.1973 - II ZR 52/72
Ergänzende Vertragsauslegung eines Gesellschaftervertrages - Unterlassen von …
Nach anerkannter Rechtsprechung darf ein Konkurrenz verbot den Verpflichteten in der Berufsausübung nicht übermäßig beschränken und damit nicht über die schützenswerten Interessen des Begünstigten hinausgehen (…BGH, Urt. v. 10.6. 64 - VIII ZR 262/63, NJW 1964, 2203 für den Pachtvertrag; BGH, Urt. v. 17.12.56 - II ZR 202/55, WM 1957, 320 für das Gesellschaftsverhältnis). - KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73
FV, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Sittenwidrigkeit, …
Ein solcher Verstoß liegt jedoch vor, wen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten ohne Gegenleistung des Begünstigten unangemessen eingeschränkt wird (BGH in BB 1957, 202; NJW 1964, 2203; BB 1972, 772).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.