Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1954 - II ZR 22/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf ein unwiderrufliches lebenslängliches Ruhegehalt nach Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer auf Krankheit beruhenden Dienstunfähigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verzichts auf eine Ruhegehaltsforderung - Erwerb der Pensionsrechte durch ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
Kündigung eines Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 24.03.1954 - II ZR 22/53
Im Gegensatz zu dem vom Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 88/53 - entschiedenen Falle geht es hier nicht darum, ob der Kläger in einem vertraglich nicht vorgesehenen Falle Pensionsansprüche dadurch erlangte, daß er nach dem Kriege infolge politischer Belastung entlassen werden mußte, sondern darum, ob er den kraft Vertrages durch Pensionierung bereits angefallenen Ruhegehaltsanspruch wieder verlor, weil er als alter Nationalsozialist und unter der Naziherrschaft bei der Beklagten eingetreten ist. - BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50
Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe
Auszug aus BGH, 24.03.1954 - II ZR 22/53
Soweit die Beklagte sich auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage infolge der Auswirkungen des Krieges beruft, kann sie mit ihren Einwendungen im vorliegenden Verfahren nicht gehört werden, weil ihr dafür das Vertragshilfeverfahren zur Verfügung steht, ohne daneben die Möglichkeit zu haben, ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB herzuleiten (vgl. die Urteile des Senats BGHZ 2, 150; BGHZ 8, 344 und vom 24. März 1954 - II ZR 108/53 -). - BGH, 22.01.1953 - IV ZR 6/51
Aufrechnung und Leistungsverweigerung wegen Kriegsschaden
Auszug aus BGH, 24.03.1954 - II ZR 22/53
Soweit die Beklagte sich auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage infolge der Auswirkungen des Krieges beruft, kann sie mit ihren Einwendungen im vorliegenden Verfahren nicht gehört werden, weil ihr dafür das Vertragshilfeverfahren zur Verfügung steht, ohne daneben die Möglichkeit zu haben, ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB herzuleiten (vgl. die Urteile des Senats BGHZ 2, 150; BGHZ 8, 344 und vom 24. März 1954 - II ZR 108/53 -). - BGH, 24.03.1954 - II ZR 108/53
Anwendbarkeit der Regelung durch richterliche Vertragshilfe auf Ruhegehälter - …
Auszug aus BGH, 24.03.1954 - II ZR 22/53
Soweit die Beklagte sich auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage infolge der Auswirkungen des Krieges beruft, kann sie mit ihren Einwendungen im vorliegenden Verfahren nicht gehört werden, weil ihr dafür das Vertragshilfeverfahren zur Verfügung steht, ohne daneben die Möglichkeit zu haben, ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB herzuleiten (vgl. die Urteile des Senats BGHZ 2, 150; BGHZ 8, 344 und vom 24. März 1954 - II ZR 108/53 -).
- BGH, 19.03.1974 - VI ZB 1/74
Berufungsauftrag - Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Brief - …
Dabei kann unentschieden bleiben, ob es ihm als ein im Rahmen des § 233 ZPO zu beachtendes Verschulden anzulasten gewesen wäre, wenn er den Auftrag zur Einlegung der Berufung nicht als Einschreibebrief, sondern in einem einfachen Brief zur Post gegeben hätte (bejahend für unruhige Zeiten RGZ 99, 272, 273; verneinend für wichtige Briefe des Rechtsanwalts: BGHZ 9, 118; BGH Urteile vom 11. Januar 1954 - II ZR 22/53 = LM ZPO § 232 Nr. 18; v. 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 = LM ZPO § 232 Nr. 38; BGH-Beschlüsse v. 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 = LM ZPO § 233 Nr. 20; v. 23. Januar 1963 - VIII ZB 19/62 = LM ZPO § 233 [Fa] Nr. 23). - BGH, 14.07.1954 - II ZR 172/53
Rechtsmittel
Im Urteil vom 24. März 1954 - II ZR 22/53 - ist einer Gesellschaft die Berufung auf § 242 BGB unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles versagt worden. - BGH, 12.03.1964 - VII ZB 4/64
Rechtsmittel
Die Beklagten können auch aus der in dem von ihnen angeführten Beschluß des II. Zivilsenatsvom 11. Januar 1954 - II ZR 22/53 - (LM Nr. 18 zu § 232 ZPO) ausgesprochenen Rechtsauffassung nichts für sich herleiten.
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