Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1995 - II ZR 228/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; GmbHG § 35, 46 Nr. 5
Nichtannahmebeschluß zur Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages mit einem GmbH-Geschäftsführer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 31.08.1994 - 9 U 118/93
- BGH, 19.06.1995 - II ZR 228/94
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 17.02.2000 - 1 U 155/99
Verwirkung einer Vertragsstrafe; Vereinbarung eines nachvertraglichen …
Rn. 44 d) Mit seiner Rechtsauffassung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu dem von Goette (…a.a.O. Rn. 72) zitierten Beschluß des BGH vom 19. Juni 1995 (II ZR 228/94 = DStR 1995, 1359 f. mit Anm. Goette). - BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95
Beginn der Zwei-Wochen-Frist
Gerade beim Beginn des Fristlaufs darf nicht außer Betracht bleiben, daß bei der fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH regelmäßig nicht - wie bei dem normalen Arbeitsverhältnis in Gestalt des Prinzipals - eine einzelne Person die Entscheidung über die Konsequenzen aus den den wichtigen Grund ausmachenden Tatsachen zu treffen hat, sondern daß nach der Auslegung, die § 46 Nr. 5 GmbHG durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hat (…vgl. z. B. BGH, Urt. v. 25.3.1991, II ZR 169/90, DStR 1991, 715;… BGH, Urt. v. 9.11.1992, II ZR 234/91, DStR 1993, 134; BGH, Beschl. v. 16.9.1995, II ZR 228/94, DStR 1995, 1359 m. Anm. Goette), grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zu entscheiden hat. - LG München I, 15.09.2017 - 5 HKO 21026/16
Wirksamkeit der Kündigung des Vorstandsdienstvertrages
Doch hat der Kläger dadurch gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen - er hat sich nämlich dadurch der Möglichkeit begeben, die Vorstandsaufgaben gerade im Außenverhältnis für die Gesellschaft wahrzunehmen und damit den rechtsgeschäftlichen Handlungsspielraum der Gesellschaft in für diese unzumutbarer Weise verengt, auch wenn diese angesichts des Vorhandenseins eines weiteren Vorstandsmitglieds und der Möglichkeit des Verfahrens nach § 105 Abs. 2 AktG nicht gänzlich handlungsunfähig geworden ist (vgl. BGH DStR 1995, 1359 m. Anm. Goette; OLG Celle NZG 2004, 475, 477 = GmbHR 2004, 425, 427 jeweils für den vergleichbaren Fall der GmbH;… Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 84 Rdn. 155;… Hüffer/Koch, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 45;… Oltmanns in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., § 84 Rdn. 52;… Seibt in: Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 84 Rdn. 67;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 84 Rdn. 178).
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