Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1973 - II ZR 23/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Rechtsmittelzuges - Entscheidet das Berufungsgericht über die Kosten eines Rechtsstreits anstatt durch Beschluss durch Urteil, weil sich die Hauptsache nur teilweise erledigt hat, dann ist die Entscheidung keinem Rechtsmittel mehr zugänglich, wenn das ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 446 BGB
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 28.05.1973 - II ZR 23/72
Der Rechtsmittelzug kann sich aber grundsätzlich nicht dadurch erweitern, daß das Berufungsgericht hier mit Recht (BGHZ 40, 265, 268 m.w.N.) über die Kosten des Rechtsstreits insgesamt durch Urteil entschieden hat, weil sich die Hauptsache nur teilweise erledigt hatte. - BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
Auszug aus BGH, 28.05.1973 - II ZR 23/72
Die Abrede "wie sie seilt und reilt" wird allerdings für sich allein - wie auch die beim Kauf einer Sache gelegentlich verwendete Klausel "wie sie steht und liegt" - im allgemeinen dahin verstanden, daß der Verkäufer damit, soweit zulässig, Gewährleistungsansprüche auch wegen verborgener Mängel ausschließt (…Handelsbräuche in der Rheinschiffahrt 9. Aufl. Nr. 216-218; BGH Urteil vom 27. Mai 1964 - V ZR 146/62, BB 1964, 906 und zum Verkauf eines Motorboots RG WarnRspr 1926 S. 53). - BGH, 07.07.1970 - V ZR 110/67
Auszug aus BGH, 28.05.1973 - II ZR 23/72
Die Auffassung, daß in diesen und ähnlichen Fällen die Revision nicht zulässig ist, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 24. Februar 1967 - V ZR 110/67 = LM ZPO § 567 Nr. 9; BGHZ 58, 341); hiervon abzugehen, sieht der Senat keinen Anlaß. - BGH, 28.04.1972 - I ZR 140/69
Kosten bei Teilanerkenntnis
Auszug aus BGH, 28.05.1973 - II ZR 23/72
Die Auffassung, daß in diesen und ähnlichen Fällen die Revision nicht zulässig ist, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 24. Februar 1967 - V ZR 110/67 = LM ZPO § 567 Nr. 9; BGHZ 58, 341); hiervon abzugehen, sieht der Senat keinen Anlaß.
- BGH, 14.02.1974 - II ZR 76/72
Grundsätze der Gewinnverwendung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung - …
Diese Rüge betrifft nicht nur die Kosten - in diesem Fall wäre sie unzulässig (…BGH, Urt. v. 24.2.67 - V ZR 110/67, LM ZPO § 567 Nr. 9; Urt. d. Sen. v. 28.5.73 - II ZR 23/72) -, sondern richtet sich zugleich dagegen, daß das Berufungsgericht über den nach seiner Ansicht erledigten Teil der Hauptsache nicht entsprechend dem Klagabweisungsantrag der Beklagten entschieden hat.
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