Rechtsprechung
| BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Schadensersatzes wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht über einen Jugendlichen - Gefahrengeneigte Jugendarbeit in einem Pfadfinderbund - Verletzung der Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht gegenüber minderjährigen Jugendlichen - ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Anspruch auf Haftungsfreistellung bei gefahrengeneigter Tätigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 89, 153
- NJW 1984, 789
- MDR 1984, 469
- VersR 1984, 281
- WM 1984, 492
- DB 1984, 552
Wird zitiert von ... (81) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Die Rechtsprechung versteht unter grober Fahrlässigkeit ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]. - BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79
Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit - …
Auszug aus BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Es kann insoweit auf den im Arbeitsrecht entwickelten Gedanken zurückgegriffen werden, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht eine Belastung mit solchen Schäden und Schadensersatzansprüchen zumuten darf, die letztlich aus der besonderen Gefahr der übertragenen Arbeit folgen und als solche auch dann zum typischen, vom Unternehmen zu tragenden Betriebsrisiko gehören können, wenn sie im Einzelfall vom Arbeitnehmer schuldhaft herbeigeführt worden sind (BGHZ 16, 111, 116 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; BAG, Urt. v. 23.3.1983 - 7 AZR 391/79, ZIP 1983, 599). - BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Es kann insoweit auf den im Arbeitsrecht entwickelten Gedanken zurückgegriffen werden, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht eine Belastung mit solchen Schäden und Schadensersatzansprüchen zumuten darf, die letztlich aus der besonderen Gefahr der übertragenen Arbeit folgen und als solche auch dann zum typischen, vom Unternehmen zu tragenden Betriebsrisiko gehören können, wenn sie im Einzelfall vom Arbeitnehmer schuldhaft herbeigeführt worden sind (BGHZ 16, 111, 116 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53];… BAG, Urt. v. 23.3.1983 - 7 AZR 391/79, ZIP 1983, 599).
- BGH, 27.02.1975 - II ZR 112/72
Keine Anwendung der arbeitsrechtlichen Grundsätze über eine Haftungsbeschränkung …
Auszug aus BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Das vorstehende Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 1963 (VI ZR 271/61, LM BGB § 611 Nr. 21) und vom 27. Februar 1975 (II ZR 112/72, WM 1975, 467). - BGH, 21.10.1980 - VI ZR 265/79
Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften als grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Seine Wertung ist daher der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern er nicht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder ihr fehlerhaft gewonnene Feststellungen zugrunde gelegt hat (BGH, Urt. v. 21.10.1980 - VI ZR 265/79, VersR 1981, 75 m.w.N.). - BGH, 01.02.1963 - VI ZR 271/61
Haftung eines Selbständigen bei gefahrgeneigter Arbeit
Auszug aus BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Das vorstehende Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 1963 (VI ZR 271/61, LM BGB § 611 Nr. 21) und vom 27. Februar 1975 (II ZR 112/72, WM 1975, 467).
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
bb) Der Kläger zu 1 gehört nicht dem Beklagten zu 1 als Mitglied an, weil er ein eigenständiger Verband ist und nach § 5 Nr. 1 der Satzung nur natürliche Personen Mitglieder des Beklagten zu 1 sein können (BGHZ 89, 153, 156;… Schaible aaO S. 77 f.;… zu Unrecht beruft sich Reichert aaO Rdn. 1770 für die von ihm vertretene Gegenauffassung auf BSGE 71, 175, 179, wo die Untergliederung nach dem einschlägigen Kassenarztrecht Mitglied des übergeordneten Verbands war). - BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (…s. BGH, Urteile vom 23. September 2008 aaO Rn. 16 …und vom 10. November 2009 aaO Rn. 13 m.w.N.; Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, BT-Drucks. 14/6040, S. 108 unter anderem mit Hinweis auf BGHZ 10, 14, 16 und 89, 153, 161;… Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 199 Rn. 36;… MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., § 199 Rn. 28;… Henrich/Spindler, in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 199 Rn. 19 f). - BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07
Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung …
Seine Wertung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern er nicht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder ihr fehlerhaft gewonnene Feststellungen zugrunde gelegt hat (BGHZ 89, 153, 160; 145, 337, 340).
- BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03
Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber …
Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHZ 89, 153, 156 ff.; ebenso für die Geschäftsführung ohne Auftrag BGHZ 38, 270, 277).Das gilt jedenfalls dann, wenn das betreffende Vereinsmitglied - wie hier der Tourenführer T. - unentgeltlich tätig geworden ist (BGHZ 89, 153, 158).
Das Revisionsgericht prüft nur nach, ob der Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt worden ist und ob die der Wertung zugrundeliegenden Feststellungen fehlerfrei getroffen worden sind (BGHZ 89, 153, 160).
Grob fahrlässig ist nach der Rechtsprechung ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive, in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (BGHZ 10, 14, 16; 89, 153, 161).
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
aa) Die Entscheidung, ob ein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und ist mit der Revision nur beschränkt angreifbar (BGHZ 89, 153, 160). - OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Rn. 66 Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in der konkreten Situation das nicht beachtet, was sich jedem aufdrängt (stRspr., z.B. BGH, Urteil v. 13.12.2004, Az. II ZR 17/03; Urteil v. 17.10.2000, Az. XI ZR 42/00 [NJW 2001, 286]; Urteil v. 29.09.1992, Az. XI ZR 265/91 [NJW 1992, 3235]; Urteil v. 05.12.1983, Az. II ZR 252/82 [NJW 1984, 789]; Urteil v. 11.05.1953, Az. IV ZR 170/52 [NJW 1953, 1139]). - OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Rn. 67 αα) Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in der konkreten Situation das nicht beachtet, was sich jedem aufdrängt (stRspr., z.B. BGH, Urteil v. 13.12.2004, Az. II ZR 17/03; Urteil v. 17.10.2000, Az. XI ZR 42/00 [NJW 2001, 286]; Urteil v. 29.09.1992, Az. XI ZR 265/91 [NJW 1992, 3235]; Urteil v. 05.12.1983, Az. II ZR 252/82 [NJW 1984, 789]; Urteil v. 11.05.1953, Az. IV ZR 170/52 [NJW 1953, 1139]). - BGH, 15.11.2011 - II ZR 304/09
Vereinsrecht: Haftungsprivilegierung eines Vereinsmitglieds bei grob fahrlässiger …
Rn. 9 a) Wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, schließt grob fahrlässiges Handeln eine Haftungsprivilegierung des Beklagten gegenüber dem Verein auch bei unentgeltlicher Tätigkeit aus (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1983 - II ZR 252/82, BGHZ 89, 153, 160; Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, ZIP 2005, 345, 346).Ob ein vorwerfbares Handeln als grob fahrlässig zu bewerten ist, ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1983 - II ZR 252/82, BGHZ 89, 153, 160 f.; Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, ZIP 2005, 345, 347).
- OLG Stuttgart, 03.12.2002 - 12 U 124/01
Freistellungsanspruch eines - verstorbenen -Vereinsmitglieds gegen den Verein von …
Rn. 12 Der Tourenführer ... habe nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 89, S. 153 ff (sog. Pfadfinderentscheidung) gegen den Beklagten einen Anspruch auf Freistellung von der Schadensersatzhaftung gegenüber der Klägerin.Rn. 36 Der Senat geht im Folgenden davon aus, dass ein ehrenamtlich tätiges Vereinsmitglied entsprechend §§ 670, 27 Abs. 3 BGB von seinem Verein Freistellung von einer Schadensersatzpflicht verlangen kann, wenn es sich bei Durchführung einer ihm übertragenen Vereinsaufgabe einem anderen Vereinsmitglied gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht hat (so BGHZ 89, S. 153, 156 ff;… im Anschluss hieran ebenso OLG Saarbrücken, VersR 1995, S. 832).
Indem der Beklagte Herrn ... gewonnen hat, die Bergtour zum ... zu führen, ist mit ihm ein "Geschäftsbesorgungsvertrag besonderer Art" (so BGHZ 89, S. 153, 157) zustande gekommen.
Rn. 52 Ein vorwerfbares Verhalten ist als grob fahrlässig zu bewerten, wenn bei dem Verhalten die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 89, S. 153, 161; st.Rspr. des BGH).
Rn. 65 In der genannten Pfadfinderentscheidung hat der Bundesgerichtshof auf die im Arbeitsrecht entwickelten Grundsätze zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei gefahrgeneigter Arbeit (…diese Grundsätze sind seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.1994 - NJW 1995, S. 210 ff - nicht mehr auf das Vorliegen einer gefahrgeneigten Arbeit beschränkt) verwiesen (BGHZ 89, S. 153, 158 f).
Er hat hierzu ausgeführt, nach diesen Grundsätzen müsse ein Arbeitnehmer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit den Schaden allein tragen, sinngemäß müsse dies auch für die Einstandspflicht des Vereins gelten (BGHZ 89, S. 153, 160); ob eine Schadensteilung zu Lasten des Vereinsmitglieds in Betracht kommt, wenn dieses den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat, hat in der genannten Entscheidung dahingestellt bleiben können (BGHZ 89, S. 153, 161).
Zwar ist durch die sogenannte Pfadfinderentscheidung (BGHZ 89, S. 153 ff) grundsätzlich geklärt, dass einem Vereinsmitglied, das wie der Tourenführer ... ehrenamtlich eine schadensträchtige Vereinsaufgabe übernimmt und sich bei der Durchführung der Aufgabe schadensersatzpflichtig macht, ein Freistellungsanspruch gegen den Verein zusteht.
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91
Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich …
Das Revisionsgericht hat seine Wertung aber darauf zu überprüfen, ob er ihr fehlerhaft gewonnene Feststellungen zugrunde gelegt oder den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat (BGHZ 89, 153, 160).bb) Die Rechtsprechung versteht unter grober Fahrlässigkeit ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; 89, 153, 161; Senatsurteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, WM 1966, 678 unter 3; Senatsurteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 331/85, WM 1987, 1282 = NJW-RR 1987, 1456 unter II 3 b).
- BSG, 06.09.2018 - B 2 U 18/17 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Unfallversicherungsschutz - …
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …
- BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95
Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der …
- BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01
Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei …
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09
Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung …
- OLG Schleswig, 24.09.2009 - 11 U 156/08
Pflicht des Vereins zur Freistellung seiner Mitglieder von der Haftung
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 218/04
Begriff der groben Fahrlässigkeit des Insolvenzschuldners
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Regionale Organisationen des Kolpingwerks haften für insolventes …
- BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen …
- BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94
Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte
- BGH, 27.09.2007 - IX ZB 243/06
Begriff der groben Fahrlässigkeit
- BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94
Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten
- OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 4 U 144/23
Schadensersatzanspruch eines Sachwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH …
- OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen; …
- BGH, 13.12.1988 - VI ZR 235/87
Subventionsbetrug als Schutzgesetz
- BGH, 15.12.1994 - I ZR 196/92
Grobe Fahrlässigkeit bei Umsetzung einer Maschine mittels eines Krans
- BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
- OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
Prospekthaftung; Umplatzierung von Aktien
- BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87
Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über …
- OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer …
- OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 15 U 94/13
Zur Auslegung der Satzungen eines Hauptvereins und seiner Untergliederungen in …
- OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09
Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung …
- BGH, 07.11.2013 - III ZR 263/12
Amtshaftungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen ein Bundesland: …
- BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95
Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 3d A 1047/15
- LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90
Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit …
- OLG Karlsruhe, 25.04.2025 - 14 W 92/24
Vereinsregister: Eintragung einer Anbauvereinigung für Konsumcannabis als …
- BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83
Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum …
- BGH, 17.04.1997 - I ZR 131/95
Grobe Fahrlässigkeit bei Transport diebstahlsgefährdeter Güter durch Italien
- BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
- OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 182/04
Verzicht auf Regress bei fahrlässigem Handeln nach § 67 VVG bei anteiliger …
- BGH, 08.05.1984 - VI ZR 296/82
Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Unfallverhütung
- BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94
Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten …
- OLG Dresden, 24.06.2009 - 6 U 24/09
Amtspflichten eines Richters bei der Bearbeitung von Spruchsachen
- OLG Hamm, 03.03.2015 - 34 U 14/14
Pflichten des Anlageberaters zur Aufkärung über die Risiken einer Beteiligung
- OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
Unentgeltliches Auftragsverhältnis: Verschuldensunabhängige Haftung des …
- OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85
Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige …
- BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw
- VG Gelsenkirchen, 12.02.2003 - 1 K 3474/01
Regress, Beamter, Polizeibeamter, Kraftfahrzeug, Fahrlässigkeit
- BGH, 12.12.1996 - I ZR 172/94
Grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs bei Beförderung hochwertiger Geräte der …
- OLG Frankfurt, 13.10.2006 - 2 U 28/06
Organhaftung des Vereins: Verletzung von Fürsorgepflichten eines Vereins …
- OLG Oldenburg, 25.09.2001 - 12 U 84/01
Anspruch einer Brandschadenversicherung gegen den Brandverursacher nach …
- OLG Nürnberg, 22.03.1995 - 12 U 4139/94
Haftung des Frachtführers im internationalen Straßengüterverkehr für …
- VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.967
Fahrlässigkeit durch Verlassen der Wohnung während eines Kochvorgangs
- LG Siegen, 29.06.2015 - 3 S 9/15
Hausratsversicherung, Herdplatte, grobe Fahrlässigkeit
- BayObLG, 17.04.2002 - 4Z BR 20/02
Restschuldbefreiung bei Berichtigung falscher Angaben im Eröffnungsverfahren
- OLG Koblenz, 11.05.2006 - 5 U 1805/05
Pflichten des Wohnungsverwalters beim Abschluss neuer Mietverträge; …
- OLG Zweibrücken, 30.11.1999 - 8 U 62/99
Einbeziehung von Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von …
- BGH, 17.04.1997 - I ZR 97/95
Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen des …
- OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 45/98
Inhaltskontrolle von Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Hafenanlagen - …
- VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.966
Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz
- OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 10 Sa 26/99
Haftung der Arbeitnehmer untereinander: Haftungsprivileg des § 105 SGB VII - …
- OLG Brandenburg, 28.01.1997 - 2 U 94/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Saarbrücken, 15.10.1985 - 2 U 141/83
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag über die Lieferung und Montage …
- LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94
Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen …
- LG Berlin, 05.10.2004 - 86 T 603/04
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
- OLG Saarbrücken, 18.03.1994 - 4 U 315/93
Voraussetzungen der Haftung ehrenamtlicher Helfer
- AG Erfurt, 30.06.2006 - 171 IN 24/01
Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung; Grob fahrlässige Verletzung der …
- LG Hannover, 15.12.2002 - 20 T 54/02
Antrag auf die Versagung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren; Folgen …
- OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Diebstahl eines aus Neuteilen zusammengebauten Kfz in Berlin
- OLG München, 03.04.2009 - 10 U 4942/08
- OLG Jena, 18.01.1995 - 4 U 708/94
Befreiung des Versicherers von der Versicherungsleistung; Grob fahrlässige …
- BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 224/93
Fehlerhaftigkeit von Tabletteinsätzen aus Melamin - Vertretenmüssen eines Mangels …
- LG Freiburg, 30.09.1986 - 1 O 44/83
- OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 390/84
- VG Meiningen, 03.11.2011 - 8 K 82/10
Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik gegen die Gemeinde anlässlich eines …
- LG Hannover, 19.12.2002 - 20 T 54/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
- LG Potsdam, 10.12.1997 - 4 O 393/97
Klage eines Hauseigentümers gegen die Hausverwaltung wegen Fehler bei der …
- AG Bochum, 06.09.1988 - 63 C 92/88
Schadensereignis während ehrenamtlicher Tätigkeit für einen Verein; Umwandlung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".