Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 311 Abs. 2 BGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung bei Kapitalanlage durch Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG: Anforderungen an die Aufklärungspflicht bei Nichterreichen der in den Informationsunterlagen genannten angestrebten Zeichnungssumme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 311 Abs 2 BGB
Haftung bei Kapitalanlage durch Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG: Anforderungen an die Aufklärungspflicht bei Nichterreichen der in den Informationsunterlagen genannten angestrebten Zeichnungssumme - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit um die Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren; Fehlende Erreichung der angestrebten Zeichnungssumme am letzten Zeichnungstag
- Betriebs-Berater
Zur Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311 Abs. 2
Rechtsstreit um die Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren; Fehlende Erreichung der angestrebten Zeichnungssumme am letzten Zeichnungstag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Aufklärungspflicht der Altgesellschafter vor Beteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren bei Verfehlen der angestrebten Zeichnungssumme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zur Aufklärungspflicht der Altgesellschafter vor Beteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren bei Verfehlen der angestrebten Zeichnungssumme
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht hinsichtlich Nichterreichen der angestrebten Zeichnungssumme
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.01.2016 - 318 O 66/14
- OLG Hamburg, 19.07.2017 - 13 U 21/16
- BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17
- OLG Hamburg - 3 U 16/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 678
- ZIP 2019, 761
- MDR 2019, 556
- VersR 2019, 886
- WM 2019, 67
- WM 2019, 676
- BB 2019, 848
- DB 2019, 904
- NZG 2019, 714
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.02.2018 - II ZR 193/16
Beurteilung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Prospekts bzgl. der …
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17
Entscheidend ist dabei, nicht die einzelne Tatsache für sich genommen zu betrachten, sondern - insbesondere bei einer Aufklärung durch Prospekt - ob das Gesamtbild von den Verhältnissen des Unternehmens vollständig und richtig dargestellt wird (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - II ZR 193/16, juris Rn. 11).Rn. 15 a) Soweit das Berufungsgericht den Inhalt des Flyers, des Memorandums und der Investorenpräsentation ausgelegt und bewertet hat, kann der Bundesgerichtshof eine eigene Auslegung vornehmen, da wie bei einem Prospekt ein Bedürfnis für eine einheitliche Auslegung besteht (st. Rspr., BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - II ZR 193/16, juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17
In diesen Fällen ist gleichwohl eine hinreichende Aufklärung des Anlegers erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Rn. 7). - BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und …
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17
Diese Pflicht trifft auch den Anlagevermittler (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - III ZR 56/11, ZIP 2012, 135 Rn. 9 mwN). - BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90
§ 264 a StGB als Schutzgesetz
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17
Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält, d.h., dass er über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet wird, insbesondere über die Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1991 - II ZR 204/90, BGHZ 116, 7, 12). - BGH, 17.04.2018 - II ZR 265/16
Kapitalanlagegeschäft: Aufklärungspflichten des Altgesellschafters einer …
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17
Der aufklärungspflichtige Altgesellschafter, der sich für die vertraglichen Verhandlungen über einen Beitritt eines Vertriebs bedient und daher diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die von ihm geschuldete Aufklärung des Beitrittsinteressenten überlässt, haftet über § 278 BGB für deren unrichtige oder unzureichende Angaben (st. Rspr., BGH, Urteil vom 17. April 2018 - II ZR 265/16, NJW-RR 2018, 873 Rn. 30 mwN).
- BGH, 27.02.2024 - II ZB 14/22
MPC Global Opportunity Private Placement GmbH & Co. KG: Rechtsbeschwerde gegen …
In diesen Fällen ist gleichwohl eine Aufklärung des Anlegers über sämtliche Umstände erforderlich, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können (BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Rn. 7; Urteil vom 19. Februar 2019 - II ZR 275/17, ZIP 2019, 761 Rn. 13;… BeckOGK BGB/Buck-Heeb, Stand 1.9.2023, § 675 Rn. 339;… Edelmann in Assmann/Schütze/ Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 6. Aufl., Rn. 20).Rn. 72 Die Rechtsbeschwerde rügt zum einen, das Oberlandesgericht habe sich nicht mit dem spezifischen Inhalt der über das Feststellungsziel 4 hinausgehenden Feststellungsziele 8 a) und b) auseinandergesetzt und zum anderen, dass entsprechend der Vorgaben der Senatsentscheidung vom 19. Februar 2019 (BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 - II ZR 275/17, ZIP 2019, 761 Rn. 18) durch die Veränderung der Prognose erhebliche Auswirkungen auf die Chancen und Risiken der Anlage zu erwarten gewesen seien.
Das Oberlandesgericht hat anknüpfend an die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Februar 2019 (BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 - II ZR 275/17, ZIP 2019, 761 Rn. 20) angenommen, aus der Zurückhaltung institutioneller Anleger und den Angaben im Zwischenbericht zum 30. September 2007 könne nicht geschlossen werden, dass die Qualität, Chancen oder Risiken einer Beteiligung sich bereits Mitte/Ende 2007 ungünstig für die Anleger verändert hätten.
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 23 Kap 1/18
Nordcapital Bulkerflotte 1: Anträge im Kapitalanleger-Musterverfahren …
Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass jedenfalls am Anfang der Krise nicht mit einem Übergreifen der Finanzmarktkrise auf das allgemeine Wirtschaftsumfeld zu rechnen war (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2019, II ZR 275/17, NJW-RR 2019, 678, 679, Rn. 19, bezogen auf das dritte Quartal 2007). - OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 180/22
MW Finance: Das OLG Köln bestätigt die Ansprüche der Anleger!
Denn in Bezug auf das Anlageobjekt erstreckt sich die Beratungspflicht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, NJW 1993, 2433; BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12;… MünchKommHGB/Zahrte, 4. Aufl., 2019, M. Anlageberatung, Rn. 302;… Assmann/Schütze/Buck-Heeb/Edelmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 5. Aufl., 2020, § 3 Rn. 15 ff., 20).Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält (BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12).
- OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 25/23
Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung des Anlageberatungsvertrages Haftung …
Denn in Bezug auf das Anlageobjekt erstreckt sich die Beratungspflicht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, NJW 1993, 2433; BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12;… MünchKommHGB/Zahrte, 4. Aufl., 2019, M. Anlageberatung, Rn. 302;… Assmann/Schütze/Buck-Heeb/Edelmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 5. Aufl., 2020, § 3 Rn. 15 ff., 20).Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält (BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12).
- OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung des Anlageberatungsvertrages Haftung …
Denn in Bezug auf das Anlageobjekt erstreckt sich die Beratungspflicht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, NJW 1993, 2433; BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12;… MünchKommHGB/Zahrte, 4. Aufl., 2019, M. Anlageberatung, Rn. 302;… Assmann/Schütze/Buck-Heeb/Edelmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 5. Aufl., 2020, § 3 Rn. 15 ff., 20).Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält (BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12).
- KG, 28.11.2024 - 2 U 157/21
Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz bei sog. Private Placements
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen haftet daher der aufklärungspflichtige Altgesellschafter für die schuldhafte Verletzung von Aufklärungspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 - II ZR 275/17 -, Rn. 12 nach juris; BGH…, Urteil vom 1. März 2011 - II ZR 16/10 -, Rn. 7 nach juris, je mwN.).Der Anleger darf aber erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält, d.h., dass er über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet wird, insbesondere über die Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 - II ZR 275/17 -, Rn. 12 nach juris mN.).
- OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19
Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)
Die Beklagten zu 2) und 3) hatten als Gründungsgesellschafter deshalb die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH…, Urteil vom 06.11.2018, II ZR 57/16, Rn. 15, beck-online; BGH, Urteil vom 19.02.2019, II ZR 275/17, Rn. 12, beck-online; BGH…, Urteil vom 04.07.2017, II ZR 358/16, Rn. 8, beck-online, m.w.N.).Der Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über einen Beitritt eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet über § 278 BGB für deren unrichtige oder unzureichende Angaben (BGH…, Urteil vom 06.11.2018, II ZR 57/16, Rn. 16, beck-online; BGH, Urteil vom 19.02.2019, II ZR 275/17, Rn. 12, beck-online; BGH…, Urteil vom 08.01.2019, II ZR 139/17, Rn. 24, beck-online; BGH…, Urteil vom 04.07.2017, II ZR 358/16, Rn. 8, beck-online, m.w.N.), ohne dass es einer vertraglichen "Auftragskette" vom aufklärungspflichtigen Gesellschafter bis zum Vermittler bedarf (BGH…, Urteil vom 06.11.2018, II ZR 57/16, Rn. 16, beck-online; BGH…, Urteil vom 06.11.2018, II ZR 57/16, Rn. 16, beck-online).
- OLG Hamburg, 03.05.2022 - 2 Kap 1/21
MPC Global Maritime Opportunity Private Placement GmbH & Co. KG: …
Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 19.2.2019, II ZR 275/17. - OLG Hamm, 04.05.2021 - 34 U 84/20
Verpflichtung des Vermittlers eines Anlagevermittlungsvertrags zu richtiger und …
Dass zum Zeitpunkt der Vergabe des qualifizierten Nachrangdarlehens noch keine Prospektpflicht für Nachrangdarlehen bestand, ändert im Hinblick auf die Aufklärungspflichten nichts (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2019 - II ZR 275/17, Rdnr. 13). - OLG Köln, 20.08.2025 - 24 U 20/25
Beabsichtigte Zurückweisung der Berufung mangels Nachweises einer nicht …
Zudem muss sie in Bezug auf die Eigenschaften der Anlage "anlagegerecht" sein; der Berater muss dabei über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 1993, 2433; BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12;… Senat, BeckRS 2023, 20956 Rn. 24).
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