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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34728
BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19 (https://dejure.org/2021,34728)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2021 - II ZR 283/19 (https://dejure.org/2021,34728)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2021 - II ZR 283/19 (https://dejure.org/2021,34728)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Restitutionsklage: Zulässigkeit der Einführung eines neuen Streitgegenstands; Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters durch einen Gesellschafter aufgrund einer Auseinandersetzungsrechnung bei ursprünglicher Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen diesen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 580 Nr 7 Buchst b ZPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen einen Gesellschaftsschuldner als Dritten durch einen Gesellschafter ; Unzulässigkeit der Einführung eines neuen Streitgegenstandes mit einer Restitutionsklage

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b; § 253 Abs. 1 Nr. 2
    A) Es ist unzulässig, mit der Restitutionsklage einen neuen Streitgegenstand einzuführen. b) Die Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen einen Gesellschaftsschuldner als Dritten durch einen Gesellschafter beruht auf einem anderen Anspruchsgrund als dessen ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b; § 253 Abs. 1 Nr. 2
    Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen einen Gesellschaftsschuldner als Dritten durch einen Gesellschafter; Unzulässigkeit der Einführung eines neuen Streitgegenstandes mit einer Restitutionsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restitutionsklage - und der Streitgegenstand im Gesellschafterstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1650
  • ZIP 2021, 1835
  • MDR 2021, 1275
  • WM 2021, 1702
  • DB 2021, 2483
  • NZG 2021, 1648
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 211/81

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Bestehen eines Wiederaufnahmegrundes - …

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19
    Für die Feststellung, ob die nachträglich aufgefundene Urkunde eine günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, sind außer der Urkunde nur der Prozessstoff des Vorprozesses und die im Zusammenhang mit der Urkunde vom Restitutionskläger neu aufgestellten Behauptungen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62, BGHZ 38, 333; Urteil vom 13. Juni 1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959).

    Es ist deshalb nicht zulässig, den Streitgegenstand in dem sogenannten zweiten Verfahrensabschnitt auszuwechseln, in dem zu prüfen ist, ob die vom Revisionskläger neu vorgebrachte Urkunde, hätte er sie schon im Vorprozess beigebracht, eine günstigere Entscheidung hätte herbeigeführt haben können (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2008 - II ZA 2/08, juris Rn. 5 zur Nichtigkeitsklage unter Bezugnahme auf das zum Restitutionsverfahren ergangene Urteil des BGH vom 13. Juni 1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959).

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber …

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19
    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - IX ZB 33/14, BGHZ 209, 168 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 15.12.2020 - II ZR 108/19

    Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19
    Entscheidend ist, ob sich die dem jeweiligen Anspruch zugrundeliegenden Lebenssachverhalte in wesentlichen Punkten unterscheiden oder ob es sich nur um marginale Abweichungen handelt, die bei natürlicher Betrachtung nach der Verkehrsauffassung keine Bedeutung haben (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08

    Zulässiger Gegenstand einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19
    Es ist deshalb nicht zulässig, den Streitgegenstand in dem sogenannten zweiten Verfahrensabschnitt auszuwechseln, in dem zu prüfen ist, ob die vom Revisionskläger neu vorgebrachte Urkunde, hätte er sie schon im Vorprozess beigebracht, eine günstigere Entscheidung hätte herbeigeführt haben können (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2008 - II ZA 2/08, juris Rn. 5 zur Nichtigkeitsklage unter Bezugnahme auf das zum Restitutionsverfahren ergangene Urteil des BGH vom 13. Juni 1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959).
  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19
    Für die Feststellung, ob die nachträglich aufgefundene Urkunde eine günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, sind außer der Urkunde nur der Prozessstoff des Vorprozesses und die im Zusammenhang mit der Urkunde vom Restitutionskläger neu aufgestellten Behauptungen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62, BGHZ 38, 333; Urteil vom 13. Juni 1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959).
  • BGH, 30.09.2025 - II ZR 70/24

    Kein Schuldbeitritt ohne Schuld!

    Zu diesem Lebenssachverhalt sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtung zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den eine Partei zur Stützung ihres Rechtsschutzbegehrens vorträgt (BGH, Urteil vom 3. August 2021 - II ZR 283/19, ZIP 2021, 1835 Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2021 - 3 Sa 98/21

    Unzulässigkeit der Berufung bei Klageänderung als alleinigem Ziel; Erfüllungs- …

    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (BGH vom 03.08.2021 - II ZR 283/19, juris, Rz. 14;… BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14, juris, Rz. 27 m.w.N.;… BGH vom 13.06.1996 - III ZR 40/96, juris, Rz. 12;… ebenso BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 215/17, juris, Rz. 21;… BAG vom 20.02.2018 - 1 AZR 787/16, juris, Rz. 12;… BAG vom 26.06.2013 - 5 AZR 428/12, juris, Rz. 16).

    Entscheidend ist, ob sich die dem jeweiligen Anspruch zugrundeliegenden Lebenssachverhalte in wesentlichen Punkten unterscheiden oder ob es sich nur um marginale Abweichungen handelt, die bei natürlicher Betrachtung nach der Verkehrsauffassung keine Bedeutung haben (BGH vom 03.08.2021 - II ZR 283/19, juris, Rz. 14;… BGH vom 15.12.2020 - II ZR 108/19, juris, Rz. 13 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2025 - 18 U 47/24

    Restitutionsklage auf Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen …

    Für die Feststellung, ob die nachträglich aufgefundene Urkunde eine günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, sind außer der Urkunde nur der Prozessstoff des Vorprozesses und die im Zusammenhang mit der Urkunde vom Restitutionskläger neu aufgestellten Behauptungen zu berücksichtigen (…BGH, Urt. v. 12.12.1962 - IV ZR 127/62, BGHZ 38, 333;… Urt. v.13.06.1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959; Urt. v. 03.08.2021 - II ZR 283/19, Rz. 12, juris).
  • VG Karlsruhe, 24.06.2025 - 9 K 2889/24

    Voraussetzungen eines verwaltungsrechtlichen Restitutionsverfahrens

    Rn. 70 Die Restitutionsklage erweist sich aufgrund des Vorstehenden daher im Ergebnis bereits als unzulässig und war abzuweisen (vgl. zum klageabweisenden Tenor Bay. VGH…, Urteil vom 21.03.2028 - 13 A 18.2438 -, juris Rn. 18; a.A., wonach bei Unzulässigkeit die Klage zu verwerfen ist, BGH, Urteil vom 03.08.2021 - II ZR 283/19 -, juris und Beschluss vom 14.10.2024 - AnwZ (Brfg) 26/21 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 2 U 229/21

    Mängelrüge hemmt die Verjährung nicht insgesamt!

    Der Streitgegenstand wird bestimmt durch das Rechtsschutzbegehren (Antrag) und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00, NZBau 2001, 146;… Urteil vom 10. Juni 2009 - VII ZR 152/08, NZBau 2009, 771 Rn. 13; Urteil vom 3. August 2021 - II ZR 283/19, NJW-RR 2021, 1650 Rn. 14;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 42. Aufl., Einl. II Rn. 3 ff.).
  • LAG Hamburg, 07.03.2024 - 1 Sa 10/23

    Zielvorgabe - Zielfestlegung - Bestimmungsrecht - billiges Ermessen - …

    Entscheidend ist, ob sich die dem jeweiligen Anspruch zugrundeliegenden Lebenssachverhalte in wesentlichen Punkten unterscheiden oder ob es sich nur um marginale Abweichungen handelt, die bei natürlicher Betrachtung nach der Verkehrsauffassung keine Bedeutung haben (BGH 3. August 2021 - II ZR 283/19 - juris, Rn. 14).
  • VG Würzburg, 30.03.2023 - W 3 K 20.620

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, Begriff der "Sache"

    Rn. 30 Nach § 590 Abs. 1 ZPO wird der Vorprozess weitergeführt (BGH, U.v. 3.8.2021 - II ZR 283/19 - NJW-RR 2021, 1650).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - 23 U 187/22

    Darlegungs- und Beweislast für den Neuabschluss eines Werkvertrags i.R.e. Klage …

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ansprüche sowohl in ihren materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch in ihren Folgen verschieden sind (BGH, Urteil vom 03.08.2021, II ZR 283/19, juris, Rn. 14), wie im vorliegenden Fall.
  • LAG Hamburg, 21.12.2023 - 1 Sa 10/23

    Rechtliche Bewertung einer Zielvorgabe für einen Provisionsbaustein …

    Entscheidend ist, ob sich die dem jeweiligen Anspruch zugrundeliegenden Lebenssachverhalte in wesentlichen Punkten unterscheiden oder ob es sich nur um marginale Abweichungen handelt, die bei natürlicher Betrachtung nach der Verkehrsauffassung keine Bedeutung haben (BGH 3. August 2021 - II ZR 283/19 - juris, Rn, 14).
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