Zivilprozessordnung
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 - 591) |
(1) Die Hauptsache wird, insoweit sie von dem Anfechtungsgrunde betroffen ist, von neuem verhandelt.
(2) 1Das Gericht kann anordnen, dass die Verhandlung und Entscheidung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens vor der Verhandlung über die Hauptsache erfolge. 2In diesem Fall ist die Verhandlung über die Hauptsache als Fortsetzung der Verhandlung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens anzusehen.
(3) Das für die Klagen zuständige Revisionsgericht hat die Verhandlung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zu erledigen, auch wenn diese Erledigung von der Feststellung und Würdigung bestrittener Tatsachen abhängig ist.
Rechtsprechung zu § 590 ZPO
162 Entscheidungen zu § 590 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19
Restitutionsbeklagte wegen Verletzung eines europäischen Patents
- BVerwG, 10.12.2018 - 9 B 26.18
Anforderungen an die Geltendmachung einer Gehörsverletzung im ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 05.12.2018 - 9 B 26.18
Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht wegen Besorgnis ...
- BVerwG, 05.12.2018 - 9 B 26.18
- BVerfG, 20.04.2016 - 2 BvR 1488/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung und Anwendung des § 35 ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10
Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens nach positiver EGMR-Entscheidung ...
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
- BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; ...
- BFH, 29.01.2020 - VIII B 180/19
Zur Beiladung im Restitutionsverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 11 A 155/17
Beantragung der Aufnahme als Spätaussiedler; Feststellung der deutschen ...
- BGH, 30.11.2011 - AnwZ (B) 74/07
Entscheidung über Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluss