Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2002 - II ZR 346/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1918
BGH, 25.02.2002 - II ZR 346/00 (https://dejure.org/2002,1918)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2002 - II ZR 346/00 (https://dejure.org/2002,1918)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - II ZR 346/00 (https://dejure.org/2002,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO a. F. §§ 139, 278 Abs. 3

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1071
  • BB 2002, 804 (Ls.)
  • JR 2003, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus BGH, 25.02.2002 - II ZR 346/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Gericht zur Wiedereröffnung der bereits geschlossenen mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen einer Partei ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (vgl. Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten …

    Zwar steht es einer Partei frei, im Rechtsbeschwerdeverfahren geltend zu machen, sie habe die als unzulässig verworfene Berufung rechtzeitig eingelegt und begründet, und für den Fall, daß das Gericht dem nicht folgt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312; v. 27. Februar 2002 - I ZB 23/01, NJW-RR 2002, 1071, 1072).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 322/00

    Umfang der Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts

    b) Das Gericht hat eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, wenn sich aus dem neuen Vorbringen einer Partei ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (…vgl. Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 m.w.N.; v. 25. Februar 2002 - II ZR 346/00, NJW-RR 2002, 1071).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2023 - 4 U 114/21

    Schadensersatzanspruch wegen einer (rechtswidrigen) Versagung der …

    Bezüglich des Parteivortrags ist dies beispielsweise für widersprüchlichen (BGH NJW-RR 2003, 1718 [1719]), mehrdeutigen (BGH NJW-RR 2002, 1071 [1072]), unschlüssigen (BGH NJW-RR 2004, 495 [496]), unklaren Sachvortrag sowie erkennbar falsche Rechtsansichten (OLG Köln NJW-RR 1998, 1686) entschieden.
  • OLG Köln, 11.05.2026 - 9 W 22/26

    Partei wird anwaltlich vertreten: "Knackiger" Hinweis reicht!

    Eine Hinweispflicht besteht bei erkennbar unklaren und ergänzungsbedürftigen Angaben (…BGH, Beschl. v. 23.06.2020, VI ZB 63/19, NJW 2020, 2641, 2642 Rn. 8; BGH, Urt. v. 25.02.2002, II ZR 346/00, NJW-RR 2002, 1071).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07

    Hinweispflicht und neues Vorbringen im Zusammenhang mit einem Werkvertrag: …

    Genau so ist darauf hinzuwirken, dass ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, alle zur Feststellung des vorgetragenen Sachverhalts erforderlichen Erklärungen abgegeben und unter Beweis gestellt werden (BGH NJW-RR 2002, 1071; BGH NJW 1994, 3288, 3291).
  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 9/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines …

    Denn selbst wenn die Auslegung des angebotenen Zeugenbeweises durch das Amtsgericht noch vertretbar gewesen wäre, musste sich ihm zumindest dessen Mehrdeutigkeit und die Notwendigkeit einer Klärung aufdrängen (zur entsprechenden Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach einfachem Recht vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1071 f., BGH, NJW-RR 2003, 742 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 573).
  • LG Berlin, 18.03.2008 - 63 S 246/07
    Soll diese Hinweispflicht nicht ins Leere gehen, muss der Kläger aber auch die Möglichkeit haben, diesen Mangel, wenn möglich, zu beheben ( BGH, Urteil vom 18. September 206 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 [BGH 18.09.2006 - II ZR 10/05] ; BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 346/00 , NJW-RR 2002, 1071).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht