Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1962 - II ZR 42/61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1056
- MDR 1962, 546
- DB 1962, 601
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91
Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …
Es ist dabei anerkannt, daß auch frühere Umstände - etwa schwere Sorgfaltspflichtverletzungen der Bank bei der Kontoeröffnung oder Organisationsmängel - die noch bei der Hereinnahme des Schecks fortwirken und zum späteren schädigenden Ereignis führen, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit stützen können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, WM 1962, 524; Urteil vom 12. Juli 1965 - II ZR 191/63, WM 1965, 972; Urteil vom 10. Dezember 1973 - II ZR 138/72, WM 1974, 154, 155; Urteil vom 11. Juli 1974 - II ZR 98/73, WM 1974, 1000, 1001; Urteil vom 27. Januar 1977 - II ZR 5/75, WM 1977, 1019, 1021;… Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. 1988 Rdn. 800; Liesecke, WM 1973, 1154, 1168). - BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme und Veräußerung von Inhaberpapieren
Dieser Vorwurf wäre nur gerechtfertigt, wenn das Geschäft nach den besonderen Umständen des Falles ungewöhnlich erscheint oder besondere Gründe in der Person des Veräußerers vorliegen, die einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht oder zu weiteren Nachforschungen veranlassen würden (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61]; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1969 - II ZR 22/69, WM 1969, 1383).Anders als bei einem Minderjährigen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61]), liegt es bei einem volljährigen Erwachsenen - auch wenn er erst 19 Jahre alt ist - für einen Kaufmann nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht nahe, seine Berechtigung allein wegen seines jugendlichen Alters in Zweifel zu ziehen.
- OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 854/98 Grob fahrlässig handelt ein Erwerber erst, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlichen, besonders schweren Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im konkreten Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. zum Beispiel BGHZ 10, 14, 16 f; BGH NJW 1962, 1056).
Der große Umfang der Scheckeingänge schließt eine eingehende Überprüfung jedes einzelnen Schecks und der Person des Scheckeinreichers aus (vgl. BGH NJW 1962, 1056).
- BGH, 10.12.1973 - II ZR 138/72
Haftung der Bank bei mangelhafter Prüfung neuer Kunden
Der erkennende Senat hält an seiner bereits dem Urteil II ZR 42/61 vom 2. April 1962 (JZ 1963, 255) zugrundeliegenden Auffassung fest, daß eine so enge Anwendung jener Vorschrift den Bedürfnissen des Verkehrs mit Verrechnungsschecks nicht gerecht wird. - BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63
Klage gegen eine Bank infolge der Auszahlung von Beträgen von Verrechnungsschecks …
Das Berufungsgericht führt unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61] aus, daß eine grobe Fahrlässigkeit der Angestellten der Beklagten bei der Eröffnung des Kontos, die im Zeitpunkt der Hereinnahme des Schecks durch den Schalterbeamten fortwirkte und der Bank bei der Haftung nach §§ 989, 990 BGB zuzurechnen sei, nicht vorliege.
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