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| BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58 |
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Papierfundstellen
- NJW 1959, 1819 (Ls.)
- MDR 1959, 910
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Für den Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzuges oder wegen anderer Leistungsstörungen gilt dieselbe Verjährungsfrist wie für den Hauptanspruch, den der Schuldner nicht vertragsgemäß erfüllt hat (BGH LM § 286 BGB (2) = MDR 1955, 462 [BGH 19.04.1955 - I ZR 66/53]; RG 111, 102 [104]).Nach § 198 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung der Schadenersatzansprüche vielmehr erst mit dem Schluß des Jahres, in welchem diese Ansprüche verlangt werden können, und da dies die Entstehung von Schäden voraussetzt, nicht vor dem Schluß des Jahres, in dem die den Gegenstand des Ersatzanspruchs bildenden Schäden entstanden sind (RGZ 111, 102 [104]; 156, 113 [120]; BGH MDR 1955, 462 [BGH 19.04.1955 - I ZR 66/53]).
- RG, 09.11.1915 - II 248/15
Schadensersatzanspruch einer Genossenschaft. Verjährung
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Daraus folgt, daß die Verjährung dieses Anspruchs einheitlich auch für die erst später entstehenden, aber voraussehbaren Folgen beginnt, und zwar wird die Verjährung einheitlich schon dann in Lauf gesetzt, wenn die Möglichkeit besteht, eine die Verjährung unterbrechende Feststellungsklage zu erheben (RGZ 83, 354 [358, 360]; 87, 306 [311]; 153, 101 [107]; RG HRR 1938 Nr. 1041; BGH vom 28.5.1957 - VIII 205/56). - RG, 11.12.1913 - II 505/13
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Daraus folgt, daß die Verjährung dieses Anspruchs einheitlich auch für die erst später entstehenden, aber voraussehbaren Folgen beginnt, und zwar wird die Verjährung einheitlich schon dann in Lauf gesetzt, wenn die Möglichkeit besteht, eine die Verjährung unterbrechende Feststellungsklage zu erheben (RGZ 83, 354 [358, 360]; 87, 306 [311]; 153, 101 [107]; RG HRR 1938 Nr. 1041; BGH vom 28.5.1957 - VIII 205/56).
- RG, 01.12.1936 - III 271/35
1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Daraus folgt, daß die Verjährung dieses Anspruchs einheitlich auch für die erst später entstehenden, aber voraussehbaren Folgen beginnt, und zwar wird die Verjährung einheitlich schon dann in Lauf gesetzt, wenn die Möglichkeit besteht, eine die Verjährung unterbrechende Feststellungsklage zu erheben (RGZ 83, 354 [358, 360]; 87, 306 [311]; 153, 101 [107]; RG HRR 1938 Nr. 1041; BGH vom 28.5.1957 - VIII 205/56). - RG, 07.06.1909 - I 329/08
Art und Umfang des Schadensersatzes beim Zusammenstoße von Schiffen, insbesondere …
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Dieser Schadensersatzanspruch, der die Beklagte nach § 249 verpflichtet, den Kläger so zu stellen, wie wenn sie am 1. April 1954 ihre Verpflichtung zur Gewährung des Versicherungsschutzes erfüllt hätte, geht nicht nur auf Ersatz des Wertes des Lastzuges, sondern umfaßt auch den Schaden, der dem Kläger durch die weitere zeitweilige Entbehrung der Nutzungen des Lastzuges entstand (RGZ 71, 212 [216];… Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 6. Aufl. TZ 905), wobei im jetzigen Verfahren über den Grund des Anspruchs nicht entschieden zu werden braucht, in welchem Umfang dem Kläger ein solcher Anspruch neben dem Ersatz des Wertes des Lastzuges zusteht. - RG, 09.06.1925 - VI 23/25
Versicherung; Verjährung
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Nach § 198 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung der Schadenersatzansprüche vielmehr erst mit dem Schluß des Jahres, in welchem diese Ansprüche verlangt werden können, und da dies die Entstehung von Schäden voraussetzt, nicht vor dem Schluß des Jahres, in dem die den Gegenstand des Ersatzanspruchs bildenden Schäden entstanden sind (RGZ 111, 102 [104]; 156, 113 [120]; BGH MDR 1955, 462 [BGH 19.04.1955 - I ZR 66/53]). - RG, 12.11.1937 - VII 22/37
1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von …
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Nach § 198 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung der Schadenersatzansprüche vielmehr erst mit dem Schluß des Jahres, in welchem diese Ansprüche verlangt werden können, und da dies die Entstehung von Schäden voraussetzt, nicht vor dem Schluß des Jahres, in dem die den Gegenstand des Ersatzanspruchs bildenden Schäden entstanden sind (RGZ 111, 102 [104]; 156, 113 [120]; BGH MDR 1955, 462 [BGH 19.04.1955 - I ZR 66/53]). - RG, 07.02.1936 - VII 224/35
Beginnt bei der Haftpflichtversicherung die Verjährung des gesamten Anspruchs des …
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Die Freistellungspflicht wurde fällig, sobald der Beklagten mitgeteilt wurde, daß die sowjetische Militärbehörde auf Grund des Unfalls Haftpflichtansprüche gegen den Kläger erhob (RGZ 150, 227 [229]).
- BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem …
Dem Versicherer steht grundsätzlich frei, wie er diese Verpflichtung erfüllt (zur Haftpflichtversicherung: BGH Urteil vom 13.7.1959 - II ZR 45/58 - VersR 1959, 701, 702). - BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88
Verjährung von Ansprüchen des Verpächters
Der Beginn der Verjährung der Schadensersatzforderung steht in keiner Abhängigkeit von dem für den Erfüllungsanspruch maßgebenden Zeitpunkt, weshalb eine Anrechnung der für den Erfüllungsanspruch verstrichenen Verjährungsfrist auf die Verjährungsfrist für die Schadensersatzforderung nicht stattfindet (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1959 - II ZR 45/58 = LM Nr. 3 zu § 198 BGB unter 4 a;… BGH Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 249/86 = BGHR BGB § 198 Satz 1 Surrogat 1; RGZ 128, 76, 79). - BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67
Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand
Sie gilt auch, wenn Schadensersatz verlangt wird, weil der Vergütungsanspruch nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird (RGZ 61, 390 f; BGH MDR 1959, 910; BAG AP Nr. 6 zu § 322 ZPO).
- BGH, 10.05.1983 - IVa ZR 74/81
Verjährung von Schadensersaztansprüchen wegen verspäteter Auszahlung einer nach …
Soweit der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13. Juli 1959 (II ZR 45/58 - LM, BGB § 198 Nr. 3 = NJW 1959, 1819 [LS] = VersR 1959, 701) eine gegenteilige Ansicht vertreten hat, hält der erkennende Senat nicht an ihr fest. - OLG Hamm, 23.11.2010 - 34 U 157/07
Umfang eines Aufrechnungsverbots
Dies setzt jedoch - woran es im vorliegenden Fall mangelt - die Erhebung einer wirksamen Klage oder Widerklage voraus (BGH NJW 2001, 305, 307; BGH NJW 1959, 1819; RGZ 84, 309, 311;… Staudinger/Jacoby/Peters, BGB, Neubearbeitung 2009, § 204, Rn. 28;… MünchKomm-BGB/Grothe, 5. Auflage 2007, § 204, Rn. 21;… Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Auflage 2010, § 204, Rn. 4). - OLG Koblenz, 04.02.2003 - 3 U 1407/02
Geltendmachung eines Anspruchs auf Herabsetzung des Pachtzinses
Da die Klägerin Schadensersatz wegen Unmöglichkeit nach § 325 BGB verlangt, begann die Verjährung ihrer Ansprüche nicht im selben Zeitpunkt wie die zu Grunde liegenden Erfüllungsansprüche, sondern gemäß § 198 BGB erst mit Entstehung des Schadensersatzanspruches (…vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1854, 1855), d. h., mit Eintritt der Unmöglichkeit (vgl. BGH NJW 1959, S. 1819).
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