Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verweigerung eines Versicherungsschutzes - Inanspruchnahme einer KFZ-Haftpflichtversicherung - Mitwirkung an einer Tatbestandsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 29
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.1966 - II ZR 5/64
Unfall zwischen Pkw und Motorroller auf einer Bundesstraße - Gewährung von …
Auszug aus BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64
Ein Unfallschockvon solcher Stärke ist allerdings verhältnismäßig selten und nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Anzeichen anzunehmen (BGH VersR 1966, 458 u. 579). - BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
Auszug aus BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64
So hat das Berufungsgericht mit Recht unter einer "krankhaften Störung der Geistestätigkeit" nicht nur eine Geisteskrankheit im klinisch-psychiatrischen Sinne verstanden, sondern darunter auch andere hochgradige Abartigkeiten des seelischen Geschehens wie insbesondere abnorme Erlebnisreaktionen gerechnet (vgl. BGH NJW 1955, 1726). - BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/63
Auszug aus BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64
Die Möglichkeit, hierdurch die Sachaufklärung zu fördern (vgl. BGH VersR 1966, 649; 1965, 949), [OLG Frankfurt am Main 28.01.1965 - 15 U 127/64]bestand auch noch zu dieser Zeit, etwa 4 Stunden nach dem Unfall.
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08
Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …
Ein Unfallschock, bei dem ein bewusstes, einsichtiges Handeln vorübergehend ausgeschlossen ist, ist selten und nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Anzeichen anzunehmen (vgl. - in Bezug auf § 827 BGB - BGH, Urt. v. 10.01.1966 - II ZR 47/64 - VersR 1967, 29). - OLG Saarbrücken, 31.07.2024 - 5 U 102/23
Leistungsfreiheit der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen vorsätzlicher …
Ein - vom Landgericht unterstellter - Unfallschock, bei dem ein bewusstes, einsichtiges Handeln vorübergehend ausgeschlossen ist, ist vielmehr anerkanntermaßen selten und nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Anzeichen anzunehmen (Senat, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 424/08-53, VersR 2009, 1355; vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1966 - II ZR 47/64, VersR 1967, 29); dafür ist hier nichts ersichtlich. - OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
Kfz-Haftpflicht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom …
Darüber hinaus steht es fest, dass ein solcher Schockzustand nicht stundenlang, wie es die Klägerin hat vortragen lassen, andauert, sondern rasch wieder abklingt (vgl. BGH VersR 1966, 177; BGH VersR 1967, 29; BGH VersR 1970, 801; OLG Celle VersR 1969, 120, OLG Zweibrücken VersR 1972, 632).
- BVerwG, 17.12.2024 - 2 WD 11.24
Disziplinarmaßnahme bei fahrlässig herbeigeführten Verkehrsunfall mit Todesfolge
Ein Unfallschock, bei dem ein bewusstes, einsichtiges Handeln vorübergehend ausgeschlossen ist, ist sehr selten und nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Anzeichen anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1966 - II ZR 47/64 - VersR 1967, 29; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 31. Juli 2024 - 5 U 102/23 - juris Rn. 28). - BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …
- BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74
Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden
10. November 1966 - II ZR 47/64 = VersR 1967, 29) oder durch äußerste Erregung (vgl. Strafurt.v. 10. Oktober 1957 - 4 StR 21/57 - NJW 1958, 266) erfüllt sein können. - KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09
Nachtrunk als Obliegenheitsverletzung
Rn. 3 Darauf, ob der Nachtrunk (allein) in der Absicht erfolgte, den Grad der Alkoholisierung im Unfallzeitpunkt zu verschleiern, kommt es im Hinblick auf den entstandenen Fremdschaden entscheidungserheblich nicht an (…vgl. OLG München a.a.O; BGH VersR 1967, 29, 31); diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung allein notwendig, wenn ein Fremdschaden nicht entstanden ist (BGH VersR 1976, 84;… OLG Karlsruhe a.a.O.;… LG Kassel a.a.O.). - LG Wiesbaden, 20.02.2013 - 5 O 165/12
Aufklärungsobliegenheitsverletzung - Verlassen Unfallort & Nachtrunk
Rn. 19 Darauf, ob der Nachtrunk (allein) in der Absicht erfolgte, den Grad der Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt zu verschleiern, kommt es im Hinblick auf den entstandenen Fremdschaden entscheidungserheblich nicht an (vgl. BGH Versicherungsrecht 1967, 29). - BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1001/68
Polizeiliche Unfallaufnahme - Unfallspuren - Aufklärungspflicht
Das Berufungsgericht hat rechtlich zutreffend in der Zertrümmerung der Schlußleuchte des Motorrades einen Verstoß des Klägers gegen seine Obliegenheit er blickt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann ( § 7 1 2/2 in Verb" mit § 3 1 AKB)" Die Aufklärungspflicht gebietet dem Versicherungsnehmer oder, wie hier, dem mitversicherten Fahrer, sich im Versiche rungsfäll nach Kräften um die Sicherung und Feststellung der Unfallspuren zu bemühen" In der gewollten Veränderung dieser Spuren zum Zweck der Vortäuschung eines anderen als des tatsächlichen Hergangs liegt das gerade entgegengesetzte Verhalten und damit eine flagrante Verletzung der Obliegenheito Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer mit seinen Maßnahmen bezweckte, sich und damit dem Versicherer eine günstigere Ausgangslage für die spätere rechtliche Auseinandersetzung 2u verschaffen 0 Beurteilt der Versicherer die Sach- und Rechtslage zu günstig, sei es auf Grund irreführender Angaben des Versicherungsnehmers (vgl" BGH VersR 1967, 593) oder wegen der veränderten Unfallspuren, so sind ebenso wie im umgekehrten Fall die Voraussetzungen einer sachgemäßen Regulierung nicht gegeben" Endlich ist dem Berufungsgericht darin beizutreten, daß die einmal durch Veränderung der Unfallspuren objektiv begangene Obliegenheitsverletzung nicht dadurch rückgängig gemacht werden kann, daß der Versicherungsnehmer sie auf Vorhalt der Polizei und dem Versicherer gegenüber eingesteht 0 Ohne Rechtsverstoß ist das Berufungsgericht ferner EU der Feststellung gelangt, daß die Zurechnungsfähigkeit des Klägers trotz des verständlichen Unfallschocks bejaht werden muß" Es hat unter zutreffendem Hinv/eis auf die Rechtsprechung (BGH VersR 1966, 177, 579; 1967, 29, 125) ausgeführt, der normale Unfallschock erreiche nur selten -eine solche Stärke, daß eine die Hillens freiheit ausschließende Bewußtseinsstörung eintritt; eine lediglich verminderte Zurechnungsfähigkeit lasse das Zivilrecht unberücksichtigt<> Eine Bewußtseinsstörung könne nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen beim Vorliegen entsprechender Anzeichen an genommen v/erden" Solche besonderen Umstände und Anzeichen habe der Kläger nicht einmal behauptet" Diese letzte Feststellung rechtfertigt auch die Entscheidung, von der beantragten Einholung eines psychiatrischen Gutachtens abzusehen". - BGH, 19.02.1968 - II ZR 12/66
Vorliegen einer Unfallflucht - Verletzung einer Aufklärungspflicht und …
Auch deckt sich die vertragliche Obliegenheit nach § 7 I Nr. 2 Satz 2 AKB zwar weitgehend (BGH VersR 1967, 547; 1961, 1075),aber nicht völlig mit der Strafvorschrift des § 142 StGB; sie kann unter Umständen auch weitergehen, und zwar gerade dann, wenn es sich um eine einwandfreie Blutalkoholbestimmung handelt (vgl. z.B. die Fälle BGH VersR 1967, 29 u. 1088; 1966, 649).
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