Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
1Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. 2Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist.
pflicht § 824Kreditgefährdung § 825Bestimmung zu sexuellen Handlungen § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 827Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit § 828Minderjährige § 829Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen § 830Mittäter und Beteiligte § 831Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 832Haftung des Aufsichtspflichtigen § 833Haftung des Tierhalters § 834Haftung des Tieraufsehers § 835(weggefallen) § 836Haftung des Grundstücksbesitzers § 837Haftung des Gebäudebesitzers § 838Haftung des Gebäude-
unterhaltungs-
pflichtigen § 839Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839aHaftung des gerichtlichen Sachverständigen § 840Haftung mehrerer § 841Ausgleichung bei Beamtenhaftung § 842Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person § 843Geldrente oder Kapitalabfindung § 844Ersatzansprüche Dritter bei Tötung § 845Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste § 846Mitverschulden des Verletzten § 847(weggefallen) § 848Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache § 849Verzinsung der Ersatzsumme § 850Ersatz von Verwendungen § 851Ersatzleistung an Nichtberechtigten § 852Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung § 853Arglisteinrede
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Rechtsprechung zu § 827 BGB
437 Entscheidungen zu § 827 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 19.01.2023 - 4 U 140/021
Haftung eines Kfz-Leasingnehmers bei alkoholbedingter Verursachung eines ...
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- OLG Brandenburg, 04.07.2023 - 3 U 69/22
Schadensersatz bei Schadensverursachung durch stark alkoholisierten Schädiger; ...
- LG Berlin II, 05.03.2024 - 67 S 179/23
Beweislast für ein schuldhaftes Verhalten des gekündigten Wohnraummieters bei der ...
- OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21
Beweislast für Behauptung des Ausschlusses der Verantwortlichkeit aufgrund einer ...
- OLG Saarbrücken, 31.07.2024 - 5 U 102/23
Leistungsfreiheit der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen vorsätzlicher ...
- OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
Haftungsverteilung bei Überfahren eines betrunken schlafend auf der Straße ...
- KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG
- KG, 03.05.2022 - 6 U 39/21
Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung auf null bei einer Fahrt mit einem ...
- OLG Schleswig, 11.02.2021 - 7 U 147/20
Haftung einer Eisenbahngesellschaft bei Bahnhofsunfall eines alkoholkranken ...
§ 827 BGB in Nachschlagewerken
- § 827 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerhaftung
Geschftsfhigkeit
Geschäftsfähigkeit
Querverweise
Auf § 827 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 827 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Geschäftsfähigkeit
- § 104 (Geschäftsunfähigkeit)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- § 682 (Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers)