Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
Ist ein Beamter, der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder durch Genehmigung von Rechtsgeschäften bei ihr mitzuwirken hat, wegen Verletzung dieser Pflichten neben dem anderen für den von diesem verursachten Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein verpflichtet.
pflicht § 824Kreditgefährdung § 825Bestimmung zu sexuellen Handlungen § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 827Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit § 828Minderjährige § 829Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen § 830Mittäter und Beteiligte § 831Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 832Haftung des Aufsichtspflichtigen § 833Haftung des Tierhalters § 834Haftung des Tieraufsehers § 835(weggefallen) § 836Haftung des Grundstücksbesitzers § 837Haftung des Gebäudebesitzers § 838Haftung des Gebäude-
unterhaltungs-
pflichtigen § 839Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839aHaftung des gerichtlichen Sachverständigen § 840Haftung mehrerer § 841Ausgleichung bei Beamtenhaftung § 842Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person § 843Geldrente oder Kapitalabfindung § 844Ersatzansprüche Dritter bei Tötung § 845Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste § 846Mitverschulden des Verletzten § 847(weggefallen) § 848Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache § 849Verzinsung der Ersatzsumme § 850Ersatz von Verwendungen § 851Ersatzleistung an Nichtberechtigten § 852Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung § 853Arglisteinrede
Rechtsprechung zu § 841 BGB
17 Entscheidungen zu § 841 BGB in unserer Datenbank:
- BFH, 26.11.1980 - II R 125/78
Ermittlung des Kapitalwerts - Kaufpreisrente - Berechnung der Grunderwerbsteuer - ...
- BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft
- OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
Verwendungsersatz: Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit ...
- BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57
Amtspflichten der Lehrer
- BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01
Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung
- LG Stuttgart, 07.06.1988 - 2 T 301/88
Nachbesserung von im einzelnen aufgeführten Mängeln ; Durchführung eines ...
- BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63
Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter - ...
- OLG München, 13.10.1982 - 20 U 1946/81
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung ...
- RG, 19.02.1914 - VI 531/13
Gesamtschuldverhältnis; Gute Sitten; Arglist
- LG Tübingen, 20.04.1989 - 5 T 60/89
Verpflichtung zur laufenden Rechnungslegung und zur Legung einer Schlussrechnung ...
Querverweise
Auf § 841 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 841 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 839 I 2 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)