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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1984 - II ZR 47/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2023
BGH, 19.11.1984 - II ZR 47/84 (https://dejure.org/1984,2023)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1984 - II ZR 47/84 (https://dejure.org/1984,2023)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1984 - II ZR 47/84 (https://dejure.org/1984,2023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin einer Publikums-Kommanditgesellschaft bei Abschluss von Aufnahmeverträgen mit Kapitalanlagevermittlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164, § 166; HGB § 161
    Haftung des Komplementärs einer Publikums-KG für Erklärungen von Beitrittswilligen gegenüber Kapitalanlagevermittlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1080
  • ZIP 1985, 611
  • MDR 1985, 823
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1982 - II ZR 70/82

    Klage auf Zahlung einer rückständigen Kommanditeinlage - Beitritt eines auf dem …

    Auszug aus BGH, 19.11.1984 - II ZR 47/84
    Daraus ist jedoch nicht zu schließen, auch Beitrittsangebote müßten vollen Umfanges schriftlich niedergelegt sein, wenn sie Vertragsinhalt werden sollten; denn nach dem Sinn und Zweck dieser Schriftformklausel werden davon nur Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages selbst erfaßt, nicht aber Verträge, durch die die Gesellschafterstellung erst begründet werden soll (vgl. auch Sen. Urt. v. 6.12.1982 - II ZR 70/82, WM 1983, 118, 120 unter I 3).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII B 30/01

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Mitunternehmerschaft - Treuhandverhältnis

    Davon ist jedoch der Fall zu unterscheiden, dass die stillen Gesellschafter schon ihren Beitritt zur Gesellschaft nur unter dem Vorbehalt des Eintritts bestimmter, vom Treuhänder zu bestätigender Bedingungen erklären (vgl. dazu u.a. BGH-Urteile vom 19. November 1984 II ZR 47/84, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 1080, und in DB 1992, 1283, unter I. 2. d der Gründe).
  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 17 U 49/95

    Nichtbeachtung der Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrages; Rechtsfolgen

    Ebenso kann sich der Geschäftsherr das Wissen seines Kapitalanlagenvermittlers zurechnen lassen müssen (BGH Urt. v. 19.11.1984 - II ZR 47/84 = NJW 1985, 1080).
  • OLG Dresden, 09.03.2017 - 8 U 988/16
    Die von der Beklagten für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Rechtsprechung (das angegebene Urteil des BGH II ZR 185/76 verhält sich allerdings zu dieser Frage nicht, sondern behandelt die Pflichten des Besitzers eines Wasserbauwerkes; vgl. aber BGH, Urteil vom 19.11.1984 - II ZR 47/84, MDR 1985, 823 für einen an die Bedingung der Vollfinanzierung geknüpften Beitritt, s.a. BGH, Urteil vom 6.12.1982 - II ZR 70/82, NJW 1983, 1117, 1118) betrifft Fragen des Beitritts als solchen, nicht aber den Inhalt, d.h. die Stellung des Anlegers und seine Befugnisse als (mittelbarer) Gesellschafter nach seinem Beitritt.
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