Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Aktiengesellschaft: Stimmrechtsausschluss in der Einmann-AG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136 Abs 1 AktG, § 47 Abs 4 GmbHG
Aktiengesellschaft: Stimmrechtsausschluss in der Einmann-AG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit einer etwaigen teleologischen Reduktion des § 136 Abs. 1 AktG hin zu einer Nichtgeltung des Stimmverbots für einen Alleinaktionär
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 136 Abs. 1; GmbHG § 47 Abs. 4
Klärungsbedürftigkeit einer etwaigen teleologischen Reduktion des § 136 Abs. 1 AktG hin zu einer Nichtgeltung des Stimmverbots für einen Alleinaktionär - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
ZPO §§ 1029, 1032
Alleingesellschafter, Stimmrechtsausschluss - ftd.de (Pressebericht, 17.08.2011)
Rückabwicklung des Verkaufs: Unicredit muss HVB-Klage nicht mehr fürchten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1508
- NZG 2011, 950
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10
Der Senat hat zu dem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG bereits entschieden, dass die Vorschrift nur den Schutz des Gesellschaftsvermögens gegenüber einzelnen Gesellschaftern zugunsten der Gesamtheit der Gesellschafter, nicht aber zugunsten der Gesellschaftsgläubiger bezweckt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 324, 333).
- OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16
Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …
Rn. 393 Ist das Interesse und somit auch das Ausmaß des Interessenkonflikts für mehrere Gesellschafter identisch, kommt der in der Bestimmung des § 47 Abs. 4 GmbHG (und die Vorschrift ist der Regelung des § 136 AktG insofern vergleichbar, vgl. BGH, Beschluss vom 12.07.2011 - II ZR 58/10, zitiert nach juris) enthaltene Grundgedanke des Stimmverbots zum Tragen, dass nämlich ein Gesellschafter nicht Richter in eigener Sache sein darf (vgl. BGH…, Urteil vom 20.01.1986, a. a. O., Rdnr. 11). - BGH, 27.09.2011 - II ZR 225/08
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft: …
Durch den Beschluss des Senats vom 12. Juli 2011 (II ZR 58/10, ZIP 2011, 1508) steht rechtskräftig fest, dass der hier angefochtene Hauptversammlungsbeschluss vom 26./27. Juni 2007 durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. November 2008 wirksam aufgehoben worden ist. - OLG Karlsruhe, 14.03.2018 - 11 U 35/17
Aktiengesellschaft: Prozessführungsbefugnis im Streit um die Wirksamkeit eines …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20
Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten …
Es ist zu einer Abberufungskompetenz jener Hauptversammlung nur deshalb gelangt, weil es nach einem Squeeze-Out keine weiteren Aktionäre mehr gab und das gesetzliche Stimmverbot aus § 136 Abs. 1 AktG in der Einmann-AG bzw. für den Alleinaktionär mangels Interessenskonflikts nicht gilt (…OLG München aaO; nachgehend: BGH, Beschluss v. 12.07.2011 - II ZR 58/10).
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