Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1973 - II ZR 82/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche eines Bankkunden wegen schuldhaft falscher Beratung bezüglich einer Geldanlage - Gewährung eines ungesicherten Kredits in Form der Einlage eines stillen Gesellschafters - Zurückhaltung bekannter beachtlicher Bedenken durch die beratende Bank als Hauptgläubiger ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 456
- MDR 1973, 385
- DB 1973, 717
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61
Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen
Auszug aus BGH, 18.01.1973 - II ZR 82/71
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber der Ausschluß der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der verfassungsmäßig berufenen Vertreter in Sinne des § 31 BGB nicht anzuerkennen (BGHZ 38, 183). - BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
Auszug aus BGH, 18.01.1973 - II ZR 82/71
Das Berufungsgericht stellt nicht fest, daß die Bank bei ihrer Beratung die Absicht gehabt hätte, aus dem angeratenen Kredit unmittelbar Vorteile zu ziehen, und daß sie auch tatsächlich Vorteile in Höhe eines Schadens des Klägers erlangt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.70 - II ZR 266/67 = WM 1970, 632, 633). - BGH, 06.03.1972 - II ZR 100/69
Hypothekarische Sicherung eines Darlehens - Abschluss eines Vertrages auf …
Auszug aus BGH, 18.01.1973 - II ZR 82/71
Eine vorsätzlich falsche Auskunft im wirtschaftlichen Interesse der Bank zur Förderung eines bestimmten Geschäfts mit ihrem Kunden (vgl. BGH, Urt. v. 6.3.72 - II ZR 100/69 = WM 1972, 583) kommt nach dem Sachverhalt nicht in Betracht.
- OLG Köln, 20.01.1986 - 8 U 44/85 Der Auskunftgeber ist verpflichtet, Tatsachen zu offenbaren, die einen erteilten Rat bedenklich erscheinen lassen, auch wenn er persönlich der Auffassung sein mag, das Unternehmen werde die gegenwärtigen Schwierigkeiten überwinden (BGH NJW 1973, 456, 457 zur Anlageberatung durch Banken).
Gerade diese Tatsachen sind dem Interessenten mitzuteilen, damit er Risiko und Tragweite seiner Entscheidung selbst ausreichend beurteilen und gegebenenfalls weiteren Rat einholen kann (BGH NJW 1973, 456, 457).
- BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 211/75
Voraussetzungen für das Erlöschen einer Bürgschaftsverpflichtung - Anforderungen …
Da nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts jedenfalls zwischen dem Widerbeklagten zu 2 und dem Beklagten ein Vertrag über die Vermittlung oder den Nachweis eines zur Geldanlage geeigneten Objekts zustandegekommen war, der sich allenfalls hinsichtlich der - vom Berufungsgericht offengelassenen - Entgeltlichkeit von einem Maklervertrag unterschied, ergeben sich bereits hieraus umfassende Beratungs- und Aufklärungspflichten für den Beratenden, um den Interessenten vor Schaden zu bewahren (zur Aufklärungspflicht des Maklers vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 1967 - VIII ZR 174/64 = LM BGB § 652 Nr. 22 = MDR 1967, 582 = WarnRspr 1967, 73 und vom 6. November 1967 - VIII ZR 178/67 = LM BGB § 652 Nr. 26 = JZ 1968, 69; zum Umfang der Pflichten einer Bank bei der Anlagenberatung eines Bankkunden BGH Urt. v. 18. Januar 1973 - II ZR 82/71 = NJW 1973, 456, 458). - BGH, 26.10.1989 - III ZR 29/89
Pflichtverletzung bei Abschluss eines Kreditvertrages und Erfüllung eines …
Nicht nur bei Abschluß des Kreditvertrags, sondern auch bei der damit verbundenen Anlageberatung handelte G. im Rahmen seines Aufgabenbereichs als Bankfilialleiter (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 1262 [OLG Oldenburg 29.08.1986 - 11 U 31/86] = II ZR 239/86 BGH - Nichtannahmebeschluß vom 9. März 1987; ferner BGH Urteil vom 18. Januar 1973 - II ZR 82/71 = NJW 1973, 456).
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