Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.2018 - II-2 WF 225/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2 ; FamFG § 113 ; GG Art. 103 Abs. 1
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines Verfahrenskostenhilfeantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele - 13 F 224/17
- OLG Hamm, 23.01.2018 - II-2 WF 225/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 551
- FamRZ 2018, 838
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Anhaltspunkte vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013 - 11 WF 86/13 - FamRZ 2014, 324, 325;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 9 m. w. N.).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr.
- OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
Besorgnis der Befangehnheit bei fehlendem Eingehen auf wesentliche Einwendungen - …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Dem steht nicht entgegen, dass der Antragsteller sein Ablehnungsgesuch nicht im Unterhaltsverfahren, sondern im Parallelverfahren auf Widerruf von Äußerungen und Unterlassung von Behauptungen geltend macht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006 - 15 W 14/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 958, 960;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 19).Rn. 23 Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).
- OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91
Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 23 Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193;… OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).
- KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr. - OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
Richterablehnung: Maßnahmen der Prozessleitung als Befangenheitsgrund
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr. - OLG Bamberg, 16.01.1997 - SA - F - 24/96
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 21 Aus der Gesamtschau dieses Verhaltens dufte der Antragsteller nach objektiver Betrachtung von seinem Standpunkt aus davon ausgehen, die Richterin am Amtsgericht X stünde ihm nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. dazu auch: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.4.1998 - 16 WF 25/98 - FamRZ 1999, 444, 445; OLG Bamberg, Beschluss v. 16.1.1997 - SA-F-24/96 - FamRZ 1997, 1223). - AG Essen-Steele, 30.08.2017 - 13 F 150/17
Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 4 Dem Ablehnungsgesuch vorausgegangen ist ein Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt für den am ##.##.2015 geborenen Sohn des Antragstellers aus geschiedener Ehe mit der Antragsgegnerin vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Essen-Steele (Az. 13 F 150/17), mit deren Leitung ebenfalls die Richterin am Amtsgericht X befasst war. - OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 16 WF 25/98
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 21 Aus der Gesamtschau dieses Verhaltens dufte der Antragsteller nach objektiver Betrachtung von seinem Standpunkt aus davon ausgehen, die Richterin am Amtsgericht X stünde ihm nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. dazu auch: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.4.1998 - 16 WF 25/98 - FamRZ 1999, 444, 445; OLG Bamberg, Beschluss v. 16.1.1997 - SA-F-24/96 - FamRZ 1997, 1223).
- OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20
Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?
Nachw. - juris; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20 -, Rn. 4 - 6, juris OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 in MDR 2018, 551 m.w.N.). - OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20 Nachw. - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 in MDR 2018, 551 m.w.N.).
- LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung
Das ist der Fall, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17). - OLG Stuttgart, 28.04.2021 - 6 U 117/20 Nachw. - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 -, MDR 2018, 551, juris Rdn. 10 m.w.N.; vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 42 Rdn. 24 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".