Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.07.2012 - II-2 WF 88/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beiordnung des Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 78 Abs. 2, 165 FamFG
Beiordnung des Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 78 Abs. 2, 165 FamFG
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 158 FamFG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 158 FamFG
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- OLG Hamm, 30.03.2011 - 8 WF 319/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren gem. § 165 FamFG
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Eine allgemeine Regel dahingehend, dass es sich bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren handelt, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebietet, lässt sich deshalb nicht rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).Vielmehr macht diese Tatsache die Durchführung des Vermittlungsverfahrens überhaupt erst erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).
Ziel des Vermittlungsverfahrens nach § 165 Abs. 4 Satz 1 FamFG ist es, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung des Umgangs herbeizuführen, um eine das Kind belastende gerichtliche Vollstreckung des Umgangsrechts entbehrlich zu machen und die Belastung des Kindes bei der Ausübung des Umgangs möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.1998 - 8 UF 346/98 - FamRZ 1998, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).
Im Falle der Erfolglosigkeit des Vermittlungsverfahrens obliegt dem Gericht nach § 165 Abs. 5 FamFG die Prüfung, ob weitere Maßnahmen veranlasst sind (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).
Das Vermittlungsverfahren ist damit von einer umfassenden Tätigkeit des Gerichts von Amts wegen geprägt mit dem Ziel, mit den Eltern eine einvernehmliche Regelung zu erarbeiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage eines Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427).Rn. 17 Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
Auch in einem Umgangsverfahren ist eine Anwaltsbeiordnung unter Heranziehung der objektiven und subjektiven Merkmale des Falles zu prüfen, ob sich das Verfahren für den konkreten Beteiligten wegen einer schwierigen Sachlage oder einer schwierigen Rechtslage so kompliziert darstellt, dass auch ein bemittelter Beteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427).
- OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10
Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Ihnen damit eine Kenntnis der maßgeblichen Gesichtspunkte abzusprechen, erscheint fernliegend, da sie aus den Verfahren 23 F 41/10 und 23 F 110/11 selbst bereits über Vorkenntnisse verfügen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363).Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
- OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).Rn. 42 Zutreffend ist zwar der Ansatz, dass das Vermittlungsverfahren anders als ein neues Umgangsverfahren, in dem die Abänderung einer bereits bestehenden gerichtlichen Regelung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs begehrt wird, darauf gerichtet ist, zwischen den Eltern zu vermitteln, sie auf die Folgen des Unterbleibens des Umgangs für das Wohl des Kindes und auf mögliche Rechtsfolgen und bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916).
- OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).Dass das Amtsgericht insoweit dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet ist, führt zu keiner anderen Bewertung, da der Rechtsanwalt als Vertreter des Verfahrensbeteiligten andere Aufgaben wahrzunehmen hat als der Richter und die Beteiligten durch den Amtsermittlungsgrundsatz nicht von ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung an der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes enthoben sind (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
- OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 2 WF 77/10
Umgangsvermittlungsverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Ziel des Vermittlungsverfahrens nach § 165 Abs. 4 Satz 1 FamFG ist es, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung des Umgangs herbeizuführen, um eine das Kind belastende gerichtliche Vollstreckung des Umgangsrechts entbehrlich zu machen und die Belastung des Kindes bei der Ausübung des Umgangs möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.1998 - 8 UF 346/98 - FamRZ 1998, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).Das in § 165 FamFG geregelte Verfahren sieht in Absatz 3 umfangreiche Belehrungspflichten des Gerichts und in Absatz 4 die Verpflichtung des Gerichts, auf ein Einvernehmen hinzuwirken, vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).
- OLG Dresden, 16.06.2010 - 20 WF 460/10
Beiordnung Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 17 Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).Auch ein bemittelter Verfahrensbeteiligter beurteilt die Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung seiner eigenen subjektiven Fähigkeiten und damit danach, ob er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage ist, zu den verfahrensgegenständlichen Streitfragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne anwaltliche Unterstützung sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).
- OLG Hamm, 15.06.2011 - 8 WF 148/11
Umgangsrecht; Verfahrenskostenhilfe; Vermittlungsverfahren; Anwaltsbeiordnung
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Eine allgemeine Regel dahingehend, dass es sich bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren handelt, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebietet, lässt sich deshalb nicht rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).Ziel des Vermittlungsverfahrens nach § 165 Abs. 4 Satz 1 FamFG ist es, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung des Umgangs herbeizuführen, um eine das Kind belastende gerichtliche Vollstreckung des Umgangsrechts entbehrlich zu machen und die Belastung des Kindes bei der Ausübung des Umgangs möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.1998 - 8 UF 346/98 - FamRZ 1998, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).
- BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 37 Die Notwendigkeit der Beiordnung beurteilt sich nicht nur objektiv nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der subjektiven Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.2007 - 1 BvR 681/07 - NJW-RR 2007, 1713). - OLG Köln, 01.10.2009 - 25 WF 214/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 32 Bei der gerichtlichen Vermittlung handelt es sich zwar um eine besondere, nur im Rahmen des Umgangsrechts geltende Verfahrensart, für die bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, die regelmäßig einem Laien nicht bekannt sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2009 - II-25 WF 214/09 AGS 2010, 140). - OLG Celle, 25.07.2011 - 10 WF 220/11
Heranziehung eines Rechtsanwalts zur Herstellung einer "Waffengleichheit" bei …
- OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen
- OLG Hamm, 02.09.1998 - 8 UF 346/98
- OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 39/20
Beiordnung eines Rechtsanwalts
Rn. 10 Zwar kommt eine Anwaltsbeiordnung für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG für gewöhnlich nicht in Betracht, weil dieses regelmäßig keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, welche gemäß § 78 Abs. 2 FamFG die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordern (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2012 - II-2 WF 88/12, FamRZ 2013, 565; Beschluss vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10, FamRZ 2011, 916; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10, MDW 2011, 107; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10, zit. nach juris;… Engelhardt in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 165 Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 24.10.2024 - 16 WF 133/24
Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Vermittlungsverfahren
Rn. 15 aa) In aller Regel kommt eine Anwaltsbeiordnung für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG nicht in Betracht, weil dieses regelmäßig keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, welche gemäß § 78 Abs. 2 FamFG die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordern (so die ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 19.07.2012 - II-2 WF 88/12 -, vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 -, vom 28.12.2011 - II-8 WF 299/11 - und vom 28.04.2020 - II-2 WF 39/20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2015 - II-4 WF 160/14 - grundsätzlich abweichend lediglich OLG Bremen, Beschluss vom 16.02.2017 - 5 WF 3/17 -).Dabei sind als Abwägungskriterien auch die subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten zu berücksichtigen, insbesondere seine Fähigkeit, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2012 - II-2 WF 88/12 -, Rn. 12).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
FamFG § 78 Abs. 2; FamFG § 165
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren betreffend eine Umgangsregelung - Wolters Kluwer
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren i.R. einer Umgangsregelung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 565
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- OLG Hamm, 30.03.2011 - 8 WF 319/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren gem. § 165 FamFG
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Eine allgemeine Regel dahingehend, dass es sich bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren handelt, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebietet, lässt sich deshalb nicht rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).Vielmehr macht diese Tatsache die Durchführung des Vermittlungsverfahrens überhaupt erst erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).
Ziel des Vermittlungsverfahrens nach § 165 Abs. 4 Satz 1 FamFG ist es, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung des Umgangs herbeizuführen, um eine das Kind belastende gerichtliche Vollstreckung des Umgangsrechts entbehrlich zu machen und die Belastung des Kindes bei der Ausübung des Umgangs möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.1998 - 8 UF 346/98 - FamRZ 1998, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).
Im Falle der Erfolglosigkeit des Vermittlungsverfahrens obliegt dem Gericht nach § 165 Abs. 5 FamFG die Prüfung, ob weitere Maßnahmen veranlasst sind (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).
Das Vermittlungsverfahren ist damit von einer umfassenden Tätigkeit des Gerichts von Amts wegen geprägt mit dem Ziel, mit den Eltern eine einvernehmliche Regelung zu erarbeiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage eines Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427).Rn. 17 Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
Auch in einem Umgangsverfahren ist eine Anwaltsbeiordnung unter Heranziehung der objektiven und subjektiven Merkmale des Falles zu prüfen, ob sich das Verfahren für den konkreten Beteiligten wegen einer schwierigen Sachlage oder einer schwierigen Rechtslage so kompliziert darstellt, dass auch ein bemittelter Beteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427).
- OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10
Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren …
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Ihnen damit eine Kenntnis der maßgeblichen Gesichtspunkte abzusprechen, erscheint fernliegend, da sie aus den Verfahren 23 F 41/10 und 23 F 110/11 selbst bereits über Vorkenntnisse verfügen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363).Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
- OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).Rn. 42 Zutreffend ist zwar der Ansatz, dass das Vermittlungsverfahren anders als ein neues Umgangsverfahren, in dem die Abänderung einer bereits bestehenden gerichtlichen Regelung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs begehrt wird, darauf gerichtet ist, zwischen den Eltern zu vermitteln, sie auf die Folgen des Unterbleibens des Umgangs für das Wohl des Kindes und auf mögliche Rechtsfolgen und bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916).
- OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 36 Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).Dass das Amtsgericht insoweit dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet ist, führt zu keiner anderen Bewertung, da der Rechtsanwalt als Vertreter des Verfahrensbeteiligten andere Aufgaben wahrzunehmen hat als der Richter und die Beteiligten durch den Amtsermittlungsgrundsatz nicht von ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung an der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes enthoben sind (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).
- OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 2 WF 77/10
Umgangsvermittlungsverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Ziel des Vermittlungsverfahrens nach § 165 Abs. 4 Satz 1 FamFG ist es, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung des Umgangs herbeizuführen, um eine das Kind belastende gerichtliche Vollstreckung des Umgangsrechts entbehrlich zu machen und die Belastung des Kindes bei der Ausübung des Umgangs möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.1998 - 8 UF 346/98 - FamRZ 1998, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).Das in § 165 FamFG geregelte Verfahren sieht in Absatz 3 umfangreiche Belehrungspflichten des Gerichts und in Absatz 4 die Verpflichtung des Gerichts, auf ein Einvernehmen hinzuwirken, vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).
- OLG Dresden, 16.06.2010 - 20 WF 460/10
Beiordnung Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 17 Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).Auch ein bemittelter Verfahrensbeteiligter beurteilt die Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung seiner eigenen subjektiven Fähigkeiten und damit danach, ob er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage ist, zu den verfahrensgegenständlichen Streitfragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne anwaltliche Unterstützung sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).
- OLG Hamm, 15.06.2011 - 8 WF 148/11
Umgangsrecht; Verfahrenskostenhilfe; Vermittlungsverfahren; Anwaltsbeiordnung
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Eine allgemeine Regel dahingehend, dass es sich bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren handelt, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebietet, lässt sich deshalb nicht rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230).Ziel des Vermittlungsverfahrens nach § 165 Abs. 4 Satz 1 FamFG ist es, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung des Umgangs herbeizuführen, um eine das Kind belastende gerichtliche Vollstreckung des Umgangsrechts entbehrlich zu machen und die Belastung des Kindes bei der Ausübung des Umgangs möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2011 - II-8 WF 148/11 - FamFR 2011, 521; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.1998 - 8 UF 346/98 - FamRZ 1998, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - FamRZ 2010, 2010).
- BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 37 Die Notwendigkeit der Beiordnung beurteilt sich nicht nur objektiv nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der subjektiven Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.2007 - 1 BvR 681/07 - NJW-RR 2007, 1713). - OLG Köln, 01.10.2009 - 25 WF 214/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12
Rn. 32 Bei der gerichtlichen Vermittlung handelt es sich zwar um eine besondere, nur im Rahmen des Umgangsrechts geltende Verfahrensart, für die bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, die regelmäßig einem Laien nicht bekannt sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2009 - II-25 WF 214/09 AGS 2010, 140). - OLG Celle, 25.07.2011 - 10 WF 220/11
Heranziehung eines Rechtsanwalts zur Herstellung einer "Waffengleichheit" bei …
- OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen
- OLG Hamm, 02.09.1998 - 8 UF 346/98
- OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vermittlungsverfahren gem. § 265 FamFG
Allerdings wird in der veröffentlichten Rechtsprechung überwiegend davon ausgegangen, dass im Regelfall für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt beigeordnet werden könne (vgl. den vom Familiengericht zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 -, juris; ebenso z. B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 565; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 916). - OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 39/20
Beiordnung eines Rechtsanwalts
Rn. 10 Zwar kommt eine Anwaltsbeiordnung für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG für gewöhnlich nicht in Betracht, weil dieses regelmäßig keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, welche gemäß § 78 Abs. 2 FamFG die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordern (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2012 - II-2 WF 88/12, FamRZ 2013, 565; Beschluss vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10, FamRZ 2011, 916; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10, MDW 2011, 107; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10, zit. nach juris;… Engelhardt in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 165 Rn. 13). - AG Flensburg, 30.06.2014 - 90 F 69/14
Kindschaftssache: Erforderlichkeit einer Kostenentscheidung nach Beendigung des …
Denn wie die obergerichtliche Rechtsprechung im Bereich der VKH-Beschwerden zeigt (vgl. nur OLG Hamm v. 25.07.2012, II-2 WF 88/12 m. div.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.09.2012 - 2 WF 88/12 |
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| OLG Hamm - 2 WF 88/12 |
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