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   RG, 26.01.1931 - III 730/30   

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https://dejure.org/1931,354
RG, 26.01.1931 - III 730/30 (https://dejure.org/1931,354)
RG, Entscheidung vom 26.01.1931 - III 730/30 (https://dejure.org/1931,354)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1931 - III 730/30 (https://dejure.org/1931,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 99
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Das Reichsgericht hat den in der Entscheidung der Vereinigten Strafsenate aufgestellten Rechtsgrundsatz im weiteren Verlauf eingeschränkt, und zwar dahin, daß im Verlust einer Forderung aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft sowie im Unterlassen der Geltendmachung einer solchen Forderung kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB gefunden werden könne (RGSt 65, 99 ff.), da sich das Wesen einer Forderung in ihrem rechtlichen Bestand erschöpfe und beim Fehlen dieser Voraussetzung ein Anspruch auch für das Strafrecht bedeutungslos sei; es müsse deshalb ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Fällen des Betrugs gemacht werden, deren Gegenstand ein mit dem Makel unsittlichen oder gesetzwidrigen Erwerbs behafteter Sachwert, Geldbetrag oder dergleichen ist, und denen, die eine wegen Unsittlichkeit oder Gesetzwidrigkeit nichtige Forderung zum Gegenstand haben.

    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone hat mit seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 11. Oktober 1949 (OGHSt 2, 193, 200 ff.) unter Hinweis auf die Stellungnahme von Grünhut (JW 1932, 2434 f.) dieser einschränkenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 65, 99 ff.) die Gefolgschaft versagt und für die Anwendbarkeit des § 253 StGB die Ansprüche mit den Sachwerten gleichgesetzt, da auch ein wegen Unsittlichkeit oder Gesetzwidrigkeit nichtiger Anspruch einen wirtschaftlichen Wert haben könne.

    Das Reichsgericht hat sich in der Begründung der Entscheidung RGSt 65, 99 ff. bei der Erörterung des Vermögensschadens auf bürgerlichrechtliche Gesichtspunkte beschränkt und ist damit zum Begriff des "rechtlich geschützten Vermögens« zurückgekehrt, der bereits in dem eingangs erwähnten Beschluß der Vereinigten Strafsenate mit zutreffender Begründung abgelehnt worden ist.

    Aus allen diesen Erwägungen vermag der Senat an der Entscheidung RGSt 65, 99 ff. nicht festzuhalten.

  • BGH, 06.04.2018 - 1 StR 13/18

    Betrug (Vermögensschaden im Falle eines Eingehungsbetrugs; Vermögensschaden durch

    Insoweit ist anerkannt, dass ein Vermögensschaden auch darin liegen kann, dass der Gläubiger durch Täuschung dazu veranlasst wird, eine ihm zustehende Forderung nicht oder nicht alsbald geltend zu machen (Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 144; Lackner in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 263 Rn. 245; RG, Urteile vom 26. Januar 1931 - III 730/30, RGSt 65, 99, 100 und vom 14. Mai 1936 - 2 D 695/35, RGSt 70, 225, 227; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. April 1969 - 1 Ss 166/69, NJW 1969, 1975).

    Erforderlich ist jedoch, dass sein Anspruch rechtlichen Bestand hatte und die Forderung bei sofortiger Geltendmachung realisierbar gewesen wäre (vgl. RG, Urteil vom 26. Januar 1931 - III 730/30, RGSt 65, 99, 100; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 144; Lackner in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 263 Rn. 247; OLG Köln, Urteil vom 13. Januar 1967 - Ss 345/66, NJW 1967, 836; OLG Hamm, Urteil vom 5. Dezember 1957 - 2 Ss 1352/57, GA 1958, 250).

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Daher unterließ er es, sie geltend zu machen, und diese weitere Verfügung beeinträchtigte das Vermögen der Kasse unmittelbar (vgl. RGSt 64, 394, 395 f; 65, 99; 76, 170, 173).
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 298/62

    Rechtsmittel

    In der neuen Hauptverhandlung wird zu prüfen sein, ob sich der Angeklagte wegen seiner wahrheitswidrigen Mitteilungen an die D. nicht auch des Betrugs oder Betrugsversuchs schuldig gemacht hat, indem er sie durch Täuschung davon abhielt, Ansprüche gegen die Firma U. geltend zu machen (vgl. RGSt 60, 421; 65, 99, 100).
  • BGH, 03.03.1967 - 4 StR 497/66

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten als Gewohnheitsverbrecher - Geltendmachung

    Mit Recht sieht die Strafkammer hier in einer Unterlassung die schädigende Vermögensverfügung (RGSt 63, 186, 191 f; 65, 99, 100; 70, 225, 227).
  • BGH, 27.09.1951 - 4 StR 386/51

    Anschein der Liquidität als Vermögensvorteil i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

    Selbst die spätere Erfüllung des Anspruchs steht einer Vermögensbeschädigung und damit der Verurteilung wegen vollendeten Betruges nicht entgegen, weil hierdurch nur ein schon eingetretener Vermögensschaden wieder ausgeglichen wird (RG GA 57, 403, RGSt 63, 186, 191; 65, 99, 100; 70, 225, 227; 76, 170, 175).
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