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   BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86   

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https://dejure.org/1989,2726
BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86 (https://dejure.org/1989,2726)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1989 - III ZR 156/86 (https://dejure.org/1989,2726)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86 (https://dejure.org/1989,2726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm - Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geltend gemachten Schaden - Gebot der Rücksichtnahme - Schutzzweck der Amtspflicht - Ersatz von Aufwendungen für die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BGB § 249

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 600
  • VersR 1990, 422
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Auszug aus BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86
    Soweit der Kläger die ihm in Rechnung gestellten Beträge noch nicht gezahlt hat, besteht sein Schaden lediglich darin, daß er mit den entsprechenden Verbindlichkeiten belastet ist (BGHZ 57, 78, 81 m.w.Nachw.; 59, 148, 150).

    In diesem Fall geht sein Ersatzanspruch nach § 249 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht auf Zahlung an sich selbst, sondern nur auf Befreiung von den Verbindlichkeiten (BGHZ 57, 78, 81; BGH Urteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 11/80 = ZIP 1981, 131, 132; Urteil vom 2. April 1987 - IX ZR 68/86 = BB 1987, 1201, 1202).

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86
    Auf die Revision des Klägers ist das Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 7. Februar 1980 (III ZR 23/78 = BGHZ 76, 343) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

    Hinsichtlich der Kosten der früheren Revisionsverfahren wird darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht nicht befugt ist, die Streitwertbeschlüsse des Senats vom 7. Februar 1980 (III ZR 23/78) und vom 5. Mai 1983 (III ZR 177/81) zu ändern (vgl. Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 6. Aufl. § 96 D).

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81

    Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

    Auszug aus BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86
    Soweit noch über die Revision zu befinden war, hat der Senat durch Urteil vom 5. Mai 1983 (III ZR 177/81 = WM 1983, 993) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Hinsichtlich der Kosten der früheren Revisionsverfahren wird darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht nicht befugt ist, die Streitwertbeschlüsse des Senats vom 7. Februar 1980 (III ZR 23/78) und vom 5. Mai 1983 (III ZR 177/81) zu ändern (vgl. Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 6. Aufl. § 96 D).

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    a) Die nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmende Bemessung der Höhe des an den Verkehrswert des Fahrzeugs anknüpfenden Nichterfüllungsschadens ist in erster Linie Sache des Tatrichters, der dabei besonders frei gestellt ist und dem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum gewährt ist, in den das Revisionsgericht nicht eindringen kann (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1966 - Ib ZR 36/64, LM Nr. 35 zu § 287 ZPO unter A III; vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86, juris Rn. 64).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auf die von beiden Seiten eingelegte Revision hin hob der Bundesgerichtshof auch diese Entscheidung mit Urteil vom 22. Juni 1989 teilweise auf (vgl. BGH, NVwZ-RR 1989, S. 600).
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 197/90

    Amtshaftung wegen verfrühter Zwangsvollstreckung in Grundstück des

    Der der Klägerin entstandene Schaden liegt daher im Schutzbereich der Amtspflichten, die der Bürgermeister der Beklagten ihr gegenüber verletzt hat (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 1989 a.a.O. und vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86 - VersR 1990, 422 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 3).

    Für die haftungsrechtliche Zurechnung ist es nicht erforderlich, daß der Verlauf der Ereignisse, die zu der Schädigung der Klägerin führten, in allen Einzelheiten voraussehbar war (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 - NJW 1982, 572, 573; Senat, Urteil vom 22. Juni 1989 a.a.O.).

  • OLG Köln, 24.07.2012 - 15 U 166/08

    Verwertung der Beweisergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens im

    Das ist stets dann der Fall, wenn das Gericht bei seiner Ermessensausübung sich eine eigene Sachkunde nicht zutrauen darf (vgl. § 144 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu: BGH, Urteil vom 22.06.1989, III ZR 156/86; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 287, Rn. 6).
  • BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96

    Amtspflichten des Bürgermeisters bei Wahl und Ernennung eines Beigeordneten

    Sie darf sich nicht zu dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzen, wenn die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betroffenen es gebietet, das von diesem in den Bestand der Maßnahme gesetzte Vertrauen zu schützen (Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86 BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Konsequentes Verhalten 1 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 107/01

    Amtshaftungsprozess: Wahrung des Unterschriftserfordernis durch

    Diese Aufwendungen können einen ersetzbaren Schaden darstellen, wenn die Beklagte die ihr vorgeworfene Pflichtverletzung zu verantworten hat (vgl. BGH VersR 1990, 422; Staudinger/Wurm, BGB, Bearbeitung 2002, § 839 Rn. 141).

    Sie darf sich nicht zu dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzen, wenn die gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen der Betroffenen es gebietet, das von diesen in den Bestand der Maßnahme gesetzte Vertrauen zu schützen (BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 konsequentes Verhalten 1; Staudinger/Wurm, a.a.O., Rn. 141; Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Auflage, § 839 BGB Rn. 217).

  • OLG Koblenz, 02.11.2017 - 1 U 725/16

    Muss der Unternehmer für Fehler eines Lieferanten einstehen?

    Insoweit ist auch klargestellt, wie weit, welche Schadensposition betreffend die Reichweite, Rechtskraft dieses Grundurteils wirkt (s. hierzu MK-Musielak, ZPO § 304 Rn. 22; Stein/Jonas-Leipold, ZPO 22. Aufl., § 304 Rn. 26; BGH, VersR 1990, 422 f.).
  • OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Soweit der Beklagte rügt, dass eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO hier grundsätzlich unzulässig sei, weil die konkrete Schadenshöhe durch Erstellung einer Fachplanung und einer sich hieran anschließenden Kostenkalkulation feststellbar sei, ist sein Vorbringen nicht begründet Denn anders als bei den haftungsbegründenden Ursachen dürfen sowohl die haftungsausfüllende Kausalität als auch die Höhe des Schadens nach § 287 ZPO beurteilt werden (z.B. BGH VersR 1990, 422 [BGH 22.06.1989 - III ZR 156/86] ; VersR 1975, 540).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 2 U 12/22

    Ersatz vergeblicher Aufwendungen für ein Bebauungsplanverfahren Voraussetzungen

    Zum Schutzbereich der Amtspflicht zu konsequentem Verhalten gehört grundsätzlich auch der Schutz von Vermögensinteressen der betroffenen Bürger (BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86 -, NVwZ-RR 1989, 600 = VersR 1990, 422, Rdnr. 47 bei juris; Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 -, NVwZ 2006, 1207, Rdnr. 12 bei juris; Staudinger/Wöstmann (2020) § 839 BGB, Rdnr. 137).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 18 U 146/94

    Rechtsweg bei Klagen nach § 20 Abs. 5 StrWG NW

    Sie darf sich nicht zu dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzen, wenn die gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen der Betroffenen es gebietet, das von diesen in den Bestand der Maßnahme gesetzte Vertrauen zu schützen (vgl. BGH VersR 1990, 422; RGRK-Kreft, 12. Aufl., § 839 Rdnr. 197).
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