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   EGMR, 05.10.2006 - 66491/01   

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EGMR, 05.10.2006 - 66491/01 (https://dejure.org/2006,16726)
EGMR, Entscheidung vom 05.10.2006 - 66491/01 (https://dejure.org/2006,16726)
EGMR, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 66491/01 (https://dejure.org/2006,16726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz gemäß Art. 6 Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betreffend überlange zivilgerichtliche Verfahrensdauer und Anforderungen an deren Annahme; "Überlange Verfahrensdauer" bei Geltendmachung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GRASSER v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 34, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - financial award Costs and expenses partial award - domestic proceedings Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 05.10.2006 - 66491/01
    Eine genaue Übersicht über die einschlägigen Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die Vorschriften über die Staatshaftung und die Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte zur Dauer von zivilrechtlichen Verfahren findet sich in dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Sürmeli ./. Deutschland ([GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Nrn. 62-74, 8. Juni 2006).

    Bei der Prüfung, ob die Wiedergutmachung, die dem Beschwerdeführer durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das seine Beschwerde wegen der Verfahrensdauer zur Entscheidung angenommen hatte, geleistet worden war, ausreichte, um den Wegfall seiner Opfereigenschaft im Sinne des Artikels 34 zu bewirken, verweist der Gerichtshof auf seine Feststellungen in der Rechtssache Sürmeli ./. Deutschland ([GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, 8. Juni 2006).

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 05.10.2006 - 66491/01
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass eine Entscheidung oder Maßnahme zugunsten des Beschwerdeführers diesem nicht schon für sich genommen die Opfereigenschaft im Sinne des Artikels 34 der Konvention aberkennt, sofern die nationalen Behörden die Konventionsverletzung nicht ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet haben (siehe u. a. Rechtssachen Eckle ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A Bd. 51, S. 30, Nr. 66; Amuur ./. Frankreich , Urteil vom 25. Juni 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-III, S. 846, Nr. 36; Dalban ./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28114/95, Nr. 44, EuGHMR 1999-VI).
  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus EGMR, 05.10.2006 - 66491/01
    Im Hinblick auf den letzten Punkt ist die Tragweite dessen, was für den Beschwerdeführer bei dem Rechtsstreit auf dem Spiel stand, zu berücksichtigen (siehe u. a. Rechtssachen Gast und Popp ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Nr. 70, EuGHMR 2000-II, sowie Nuutinen ./. Finnland , Individualbeschwerde Nr. 32842/96, Nr. 110, EuGHMR 2000-VIII).
  • EGMR, 28.09.1999 - 28114/95

    DALBAN v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 05.10.2006 - 66491/01
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass eine Entscheidung oder Maßnahme zugunsten des Beschwerdeführers diesem nicht schon für sich genommen die Opfereigenschaft im Sinne des Artikels 34 der Konvention aberkennt, sofern die nationalen Behörden die Konventionsverletzung nicht ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet haben (siehe u. a. Rechtssachen Eckle ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A Bd. 51, S. 30, Nr. 66; Amuur ./. Frankreich , Urteil vom 25. Juni 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-III, S. 846, Nr. 36; Dalban ./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28114/95, Nr. 44, EuGHMR 1999-VI).
  • EGMR, 10.07.2003 - 53341/99

    Rechtssache H. gegen TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Auszug aus EGMR, 05.10.2006 - 66491/01
    Jedenfalls dürfte der Beschwerdeführer in diesem Verfahren keine Entschädigung für immateriellen Schaden erwirken können, den, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, Prozessparteien gleichwohl zunächst in Rechtssachen betreffend die Dauer zivilrechtlicher Verfahren erleiden (siehe u. a. Rechtssachen Hartman ./. Tschechische Republik , Individualbeschwerde Nr. 53341/99, Nr. 68, EuGHMR 2003-VIII; Sürmeli , a. a. O., Nr. 113).
  • BGH, 12.11.2015 - III ZR 204/15

    Schadensersatzanspruch wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung:

    Dieses betraf eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) nach Art. 41 EMRK wegen überlanger Dauer eines Amtshaftungsprozesses zugebilligte Entschädigung (Urteil vom 5. Oktober 2006, Beschwerde Nr. 66491/01, EuGRZ 2007, 268).
  • EGMR, 13.11.2008 - 10597/03

    Rechtssache O. gegen DEUTSCHLAND

    Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass es bei der Frage, ob der Beschwerdeführer seine Opfereigenschaft im Hinblick auf eine Verletzung von Artikel 6 verloren hat, jedoch darauf ankommt, ob er tatsächlich für den durch die überlange Verfahrensdauer entstandenen Schaden als solchen angemessen entschädigt worden ist (vgl. ,z. B., Rechtssache G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 66491/01, Rdnr. 49, 5.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Nach Abwägung der konkreten Umstände ist es auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, NJW 2006, S. 2389 - Sürmeli/Deutschland; EGMR 5. Sektion, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 66491/01 -, JURIS; EGMR 5. Sektion, Urteil vom 26. April 2007 - 14635/03 -, JURIS) verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass der Abschluss des Verfahrens vor dem Landgericht noch nicht absehbar ist, obwohl es seit weit mehr als sechs Jahren andauert.
  • LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 SF 6/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Rechtsweg zu den

    Insoweit beeinflusst die absolute Verfahrensdauer die Würdigung der Verfahrensförderung in einzelnen Abschnitten des Gerichtsverfahrens: Einerseits kann bei ungewöhnlich langen Laufzeiten im Einzelfall eine Vermutung für die Unangemessenheit ohne weitere Würdigung des Verhaltens der Beteiligten oder der Verfahrensförderung durch das Gericht sprechen (EGMR, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 66491/01); andererseits kann eine (relative) Verzögerung in einem bestimmten Verfahrensstadium vertretbar sein, wenn die Gesamtverfahrensdauer nicht als unangemessen erachtet werden kann (EGMR, Urteil vom 2. Juni 2009 - 36853/05 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 20.09.2017 - L 6 SF 10/16

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Insoweit beeinflusst die absolute Verfahrensdauer die Würdigung der Verfahrensförderung in einzelnen Abschnitten des Gerichtsverfahrens: Einerseits kann bei ungewöhnlich langen Laufzeiten im Einzelfall eine Vermutung für die Unangemessenheit ohne weitere Würdigung des Verhaltens der Beteiligten oder der Verfahrensförderung durch das Gericht sprechen (EGMR, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 66491/01); andererseits kann eine (relative) Verzögerung in einem bestimmten Verfahrensstadium vertretbar sein, wenn die Gesamtverfahrensdauer nicht als unangemessen erachtet werden kann (EGMR, Urteil vom 2. Juni 2009 - 36853/05 Rn. 45 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2013 - 4 SchH 1/12

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

    Die Tendenz des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund einer pauschalen Bewertung des gesamten Verfahrens zu entscheiden, betrifft nur Verfahren mit außergewöhnlich langer Dauer (vgl. EGMR-Grässer ./. Deutschland vom 05.10.2006 - Beschwerde Nr. 66491/01: Zivilverfahren mit einer Gesamtdauer von fast 29 Jahren; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.09.2009 - 1 BvR 7171/08 [richtig: Beschluss vom 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 - d. Red.] : Zivilprozess von 22 Jahren), die im vorliegenden Fall selbst dann von vornherein nicht angenommen werden kann, wenn nach der neueren Rechtsprechung des EGMR die absolute Höchstdauer bei 8 - 10 Jahren für Zivilverfahren angesiedelt (vgl. Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a. a. O., Rn. 89) und für ein Umgangsverfahren auf 4 Jahre und 10 Monate reduziert wird - Verfahrensdauer der ersten Instanz bei einem 1 1/2 Jahre alten Kind (EGMR, Urteil vom 21.04.2011, Beschwerde Nr. 41599/09, FamRZ 2011, 283).
  • LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 SF 2/18

    Überlange Gerichtsverfahren - § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

    Insoweit beeinflusst die absolute Verfahrensdauer die Würdigung der Verfahrensförderung in einzelnen Abschnitten des Gerichtsverfahrens: Einerseits kann bei ungewöhnlich langen Laufzeiten im Einzelfall eine Vermutung für die Unangemessenheit ohne weitere Würdigung des Verhaltens der Beteiligten oder der Verfahrensförderung durch das Gericht sprechen (EGMR, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 66491/01); andererseits kann eine (relative) Verzögerung in einem bestimmten Verfahrensstadium vertretbar sein, wenn die Gesamtverfahrensdauer nicht als unangemessen erachtet werden kann (EGMR, Urteil vom 2. Juni 2009 - 36853/05 Rn. 45 m.w.N.).
  • KG, 20.08.2009 - 22 U 81/08

    Eine "gerechte Entschädigung" im Sinne von Art. 41 EMRK gehört im Falle der

    Mit Urteil vom 05. Oktober 2006 (Individualbeschwerde Nr. 66491/01) -, auf das ebenfalls Bezug genommen wird, hat der EGMR dem Insolvenzschuldner als Ersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung durch überlange Verfahrensdauer 45.000,00 EUR für den immateriellen Schaden und 14.000,00 EUR für Kosten und Auslagen zuerkannt, zahlbar binnen 3 Monaten, nachdem "das Urteil endgültig" werde.
  • EGMR, 13.11.2008 - 26073/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der

    In diesem Zusammenhang stellt der Gerichtshof fest, dass das Bundesverfassungsgericht nicht befugt ist, Entschädigung für den durch die lange Verfahrensdauer verursachten materiellen und immateriellen Schaden zu gewähren (siehe Sürmeli, a.a.O., Rdnr. 105; Grässer ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 66491/01, Rdnr. 48, 5. Oktober 2006; und Herbst, a.a.O., Rdnr. 65-66).
  • LSG Hessen, 26.10.2016 - L 6 SF 24/13

    EK

    Insoweit beeinflusst die absolute Verfahrensdauer die Würdigung der Verfahrensförderung in einzelnen Abschnitten des Gerichtsverfahrens: Einerseits kann bei ungewöhnlich langen Laufzeiten im Einzelfall eine Vermutung für die Unangemessenheit ohne weitere Würdigung des Verhaltens der Beteiligten oder der Verfahrensförderung durch das Gericht sprechen (EGMR, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 66491/01); andererseits kann eine (relative) Verzögerung in einem bestimmten Verfahrensstadium vertretbar sein, wenn die Gesamtverfahrensdauer nicht als unangemessen erachtet werden kann (EGMR, Urteil vom 2. Juni 2009 - 36853/05 Rn. 45 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 - L 2 SF 1441/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • LSG Hessen, 22.01.2014 - L 6 SF 4/12
  • LSG Hessen, 20.09.2017 - L 6 SF 7/15

    Entschädigungsklage bei überlangen Verfahren

  • LSG Hessen, 12.05.2021 - L 6 SF 21/19

    EK

  • EGMR, 12.01.2006 - 38282/97

    Menschenrechte: Ausgestaltung und Dauer eines Sorgerechts- und Umgangsverfahren

  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 SF 24/17
  • LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17
  • LSG Hessen, 12.05.2021 - L 6 SF 23/18

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren

  • LSG Hessen, 12.05.2021 - L 6 SF 24/18

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren

  • LSG Hessen, 12.05.2021 - L 6 SF 14/19

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren

  • LSG Hessen, 12.05.2021 - L 6 SF 22/18

    1. Von der Verfahrenslaufzeit des Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren am

  • EGMR, 16.10.2007 - 24378/02

    L. P. gegen Deutschland

  • EGMR, 01.04.2008 - 35000/05

    Rechtssache U. O. ./ gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 12.02.2008 - 27156/05

    I. Z gegen Deutschland

  • EGMR, 13.05.2008 - 34909/04

    P. G. gegen Deutschland

  • EGMR, 08.01.2008 - 771/04

    R. G. gegen Deutschland

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