Rechtsprechung
BGH, 30.08.2018 - III ZR 363/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 839a BGB
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität; Schaden aufgrund des unrichtigen Gutachtens
- IWW
§ 839a BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 839 BGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen; Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren unter dem Vorwurf der Erstellung eines unrichtigen aussagepsychologischen Gutachtens; (Mit-)Ursächlichkeit des unrichtigen Gutachtens für den Inhalt der gerichtlichen Entscheidung
- rewis.io
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität; Schaden aufgrund des unrichtigen Gutachtens
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839a
Unrichtiges Sachverständigengutachten muss für die Gerichtsentscheidung und den Schaden kausal geworden sein - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839a
- rechtsportal.de
BGB § 839a
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen; Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren unter dem Vorwurf der Erstellung eines unrichtigen aussagepsychologischen Gutachtens; (Mit-)Ursächlichkeit des unrichtigen Gutachtens für den Inhalt der gerichtlichen Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)
Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Sachverständigen
- beck-blog (Kurzinformation)
60.000 Euro Schmerzensgeld für aussagepsychologisches Gutachten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Anspruch nach § 839a BGB wegen eines unrichtigen Gutachtens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach unrichtigem Gutachten in Strafprozess
- saarland-olg.de (Pressemitteilung)
Haftung einer Gerichtsgutachterin gegenüber einem nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Freigesprochenen: Urteil rechtskräftig
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 77 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Haftung des Sachverständigen für aussagepsychologisches Gutachten im Strafprozess
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
- OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
- BGH, 30.08.2018 - III ZR 363/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1364
- MDR 2019, 226
- FamRZ 2018, 1875
- VersR 2019, 183
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09
Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und …
Auszug aus BGH, 30.08.2018 - III ZR 363/17
In seinem Urteil vom 11. März 2010 (III ZR 124/09, VersR 2010, 811) hat der erkennende Senat zugrunde gelegt, dass, wenn es für die Frage der Ursächlichkeit einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden darauf ankomme, wie die Entscheidung eines Gerichts ausgefallen wäre, darauf abzustellen sei, wie nach Ansicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (…aaO S. 813 Rn. 11). - OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens …
Auszug aus BGH, 30.08.2018 - III ZR 363/17
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23. November 2017 - 4 U 26/15 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18
Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung: …
Für die Schadensersatzpflicht ist des Weiteren maßgebend, ob die einstweilige Verfügung zu Recht erlassen worden ist und daher bei ordnungsgemäßer Zustellung Bestand behalten hätte mit der Folge, dass der Antragsteller nicht mit Kosten belastet worden wäre; insoweit ist darauf abzustellen, wie das mit dem Eilverfahren befasste Gericht nach Ansicht des über den Amtshaftungsanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entscheiden müssen (Senat ebd.; s. ferner Senat…, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09, VersR 2010, 811, 813 Rn. 11 sowie Beschluss vom 30. August 2018 - III ZR 363/17, NJW-RR 2018, 1364 Rn. 6). - BGH, 25.06.2020 - III ZR 119/19
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei …
Die Haftung nach dieser Vorschrift erfordert somit einen zweiaktigen Geschehensablauf, nämlich zum einen ein unrichtiges Gutachten, das Eingang in eine unrichtige gerichtliche Entscheidung gefunden hat, und zum anderen, dass diese ihrerseits den Schaden herbeigeführt hat (vgl. Senat…, Urteil vom 9. März 2006 - III ZR 143/05, BGHZ 166, 313, 315 Rn. 5 und Beschluss vom 30. August 2018 - III ZR 363/17, VersR 2019, 183 Rn. 4, jeweils mwN; OLG Nürnberg, NJW-RR 2011, 1216). - OLG Hamm, 11.08.2021 - 11 U 136/20
Sachverständigenhaftung; Qualifikation; methodische Mängel; Amtshaftung; …
Insoweit ist von dem mit dem Schadensersatzanspruch befassten Gericht zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Sachverständigen genommen hätten, wie also nach seiner Auffassung der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH, Beschluss vom 30. August 2018 - III ZR 363/17 - Rn. 6 juris;… Berkemeier a.a.O. S. 70). - LG Münster, 15.07.2020 - 12 O 401/18 Maßgeblich bei dieser Beurteilung ist, wie der Ausgangsprozess bei Vorlage eines zutreffenden Gutachtens aus Sicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.08.2018, III ZR 363/17, NJW-RR 2018, 1364).