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| RG, 15.12.1924 - III 844/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 6
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.07.2020 - 4 ARs 1/20
Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung …
Es verbleibt jedoch bei dem Grundsatz, dass es bei echten Unterlassungsdelikten für die Frage nach dem Beginn der Verjährung gemäß § 78a Satz 1 StGB darauf ankommt, ob das unterbliebene Tun an eine bestimmte Zeit gebunden ist oder ob dessen Unterlassen auch über den Eintritt der Verpflichtung zum Handeln hinaus strafbar bleibt (vgl. RG, Urteil vom 4. Juni 1883 ? 872/83, RGSt 8, 390, 394; Urteil vom 15. Dezember 1924 - III 844/24, RGSt 59, 6, 7; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, BGHSt 28, 371, 380;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 78a Rn. 14). - LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
Beginn der Verjährung bei Taten nach § 266a StGB
Rn. 75 b) In der Entscheidung RGSt 59, 6 hat das RG schließlich den auch heute gern zitierten Satz geprägt, bei einem sogenannten echten Unterlassungsdelikt beginne die Verjährung zu laufen, sobald die Verpflichtung zum Handeln wegfalle.Rn. 91 In RGSt 59, 6 ist das geschützte Rechtsgut Leben und Hab und Gut der Allgemeinheit, die vor unbekannten und damit auch nicht zu überwachenden gefährlichen Anlagen geschützt werden soll.
- BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Die Verjährung beginnt bei einer fortgesetzten Handlung mit dem Tage, an dem die letzte Einzelhandlung begangen ist (BGHSt 1, 84), bei Unterlassungstaten, wenn die Pflicht zum Handeln weggefallen, z.B. gegenstandslos geworden ist (RGSt 59, 6). - BGH, 24.05.1957 - 1 StR 160/57
Rechtsmittel
Ferner ist dann zu prüfen, ob und inwieweit Verjährung (§ 67 Abs. 2 und 4 StGB; RGSt 59, 6) oder Straffreiheit eingetreten ist (BayStrFG vom 24. Januar 1948 - GVBl 3 -, StrFG 1949 und StrFG 1954, dessen Stichtag für die Straffreiheit nicht der 18. Juli 1954, sirdern der 1. Dezember 1953 ist).
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