Rechtsprechung
| BFH, 20.04.2006 - III B 103/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 132; ; BGB § 94 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 § 118 Abs. 2
NZB: Gebäudestandard - datenbank.nwb.de
Tatsachenfeststellung des FG: Ausstattung mit Datenkabeln zur Vernetzung einer EDV-Anlage zum typischen Standard einer Büroimmobilie als wesentlicher Bestandteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
- BFH, 20.04.2006 - III B 103/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.11.1999 - III R 77/97
Investitionszulage für Datenkabel
Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III B 103/05
Das BMF vertrete in diesem Schreiben unter Bezug auf das Urteil des Senats vom 25. November 1999 III R 77/97 (BFHE 190, 552, BStBl II 2002, 233), wonach solche Datenkabel nach der jedenfalls im Jahre 1990 im Beitrittsgebiet bestehenden regionalen Verkehrsanschauung nicht zum typischen Ausstattungsstandard eines Betriebsgebäudes gehörten, die Auffassung, von dieser Verkehrsanschauung sei nur noch bis einschließlich 1991 auszugehen.Die Feststellung der Verkehrsanschauung, um die es sich bei der Frage, ob eine bestimmte Ausstattung zum allgemeinen Standard einer Immobilie gehört, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz (Senatsurteil in BFHE 190, 552, BStBl II 2002, 233).
- BFH, 30.08.2005 - IV B 102/03
Gewerbesteuerpflicht für Kursmakler und Kursmaklerstellvertreter
Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III B 103/05
Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2005 IV B 102/03, BFHE 210, 365, BStBl II 2005, 864). - BFH, 31.05.2005 - III B 143/04
InvZul: Mischbetriebe
Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III B 103/05
Der Zulassungsgrund der Sicherung der Rechtsprechungseinheit ist gegeben, wenn das angefochtene Urteil von anderen Gerichtsentscheidungen abweicht (Divergenz) oder wenn dem FG ein Rechtsfehler von erheblichem Gewicht unterlaufen ist, der geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632). - BFH, 18.05.2005 - XI B 45/04
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III B 103/05
Die Revisionszulassung zur Rechtsfortbildung setzt ebenso wie die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung eine klärbare Rechtsfrage voraus (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 XI B 45/04, BFH/NV 2005, 1812). - BFH, 11.04.2005 - I B 127/04
Gewinnerzielungsabsicht; Klärungsfähigkeit
Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III B 103/05
Die Beschwerde ist daher unbegründet (BFH-Beschluss vom 11. April 2005 I B 127/04, BFH/NV 2005, 1816).
- FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 1 K 1071/06
EDV-Verkabelung als selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut - Änderung nach § …
Rn. 17 Im vorliegenden Fall steht in Anlehnung an die exemplarische Internetrecherche des Finanzgerichtes Berlin- Brandenburg für die Städte Berlin, München, Frankfurt am Main und Hamburg für das Jahr 2005 (vgl. Urt. v. 3. Mai 2005, 2 K 2194/02, EFG 2005, 1464, bestätigt durch BFH, Beschl. v. 20. April 2006, III B 103/05, BFH/ NV 2006, 1499) zur Überzeugung des Senates fest, dass Datenkabel nebst Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage jedenfalls nach der im Streitjahr 1999 bestehenden Verkehrsauffassung noch nicht zum typischen Standard eines Bürogebäudes in B. gehörten, so dass ihr Fehlen dem Gebäude ein negatives Gepräge geben könnte. - BFH, 05.06.2013 - III B 47/12
Rügeverzicht bei Verfahrensmängeln
Anschließend regte der Vorsitzende unter Hinweis auf das Urteil des FG Berlin vom 3. Mai 2005 2 K 2194/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1464) und die dazu ergangene Entscheidung des BFH vom 20. April 2006 III B 103/05 (BFH/NV 2006, 1499) die Rücknahme der Klage an.
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