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Rechtsprechung
   BFH, 29.05.1996 - III B 134/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12563
BFH, 29.05.1996 - III B 134/95 (https://dejure.org/1996,12563)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1996 - III B 134/95 (https://dejure.org/1996,12563)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - III B 134/95 (https://dejure.org/1996,12563)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85

    Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach § …

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - III B 134/95
    Sie trägt dazu vor, das Urteil des FG weiche von dem BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85 (BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275) ab.

    Ihr kann allenfalls ein Rechtssatz aus der näher bezeichneten BFH-Entscheidung in BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275 entnommen werden, obwohl es schon insoweit an einer klaren Angabe fehlt, welcher der von der Beschwerde angeführten Rechtssätze in dieser Entscheidung aufgestellt worden sein soll.

    Im übrigen ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen neben einem Pauschbetrag nach § 33 b EStG ein Abzugsbetrag nach § 33 Abs. 1 EStG wegen mit der Behinderung zusammenhängender Aufwendungen in Anspruch genommen werden kann, u. a. durch das von der Beschwerde selbst angeführte Urteil in BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, grundsätzlich geklärt, ohne daß die Beschwerde aufzeigen würde, welche weiteren rechtlichen Grundsatzfragen bisher noch unbeantwortet geblieben wären und in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnten.

  • BFH, 28.09.1990 - VI R 157/89

    Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und …

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - III B 134/95
    Denn weder ist eine solche Beschränkung in der Zulassungsentscheidung mit der erforderlichen Klarheit und Ausdrücklichkeit zum Ausdruck gebracht (…BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548), noch wäre sie wirksam; auf einzelne rechtliche Grundlagen, die für die Steuerfestsetzung in einem ein Streitjahr betreffenden Einkommensteuerbescheid maßgeblich sind, kann die Zulassung der Revision nicht beschränkt werden (BFH-Urteile vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86, …und vom 21. Juni 1994 VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 83/88

    Rechtmäßigkeit der Erweiterung einer Außenprüfungsanordnung (zeitliche und …

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - III B 134/95
    Denn weder ist eine solche Beschränkung in der Zulassungsentscheidung mit der erforderlichen Klarheit und Ausdrücklichkeit zum Ausdruck gebracht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548), noch wäre sie wirksam; auf einzelne rechtliche Grundlagen, die für die Steuerfestsetzung in einem ein Streitjahr betreffenden Einkommensteuerbescheid maßgeblich sind, kann die Zulassung der Revision nicht beschränkt werden (BFH-Urteile vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86, …und vom 21. Juni 1994 VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216).
  • BFH, 01.03.1991 - III R 66/87

    Unbeachtlichkeit der Betriebsaufwendungen, Werbungskosten und Sonderausgaben bei …

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - III B 134/95
    Zu der Frage des in § 33 Abs. 2 Satz 2 EStG geregelten Verhältnisses von Werbungskosten und krankheitsbedingten außergewöhnlichen Belastungen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 1. März 1991 III R 66/87 (BFH/NV 1992, 17) Stellung genommen, ohne daß in der Beschwerdebegründung neue Gesichtspunkte aufgezeigt sind, die eine darüber hinausgehende rechtsgrundsätzliche Klärung erforderlich erscheinen lassen könnten.
  • BFH, 21.06.1994 - VI R 16/94

    Anerkennung verschiedener Posten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - III B 134/95
    Denn weder ist eine solche Beschränkung in der Zulassungsentscheidung mit der erforderlichen Klarheit und Ausdrücklichkeit zum Ausdruck gebracht (…BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548), noch wäre sie wirksam; auf einzelne rechtliche Grundlagen, die für die Steuerfestsetzung in einem ein Streitjahr betreffenden Einkommensteuerbescheid maßgeblich sind, kann die Zulassung der Revision nicht beschränkt werden (BFH-Urteile vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86, und vom 21. Juni 1994 VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216).
  • BFH, 15.11.1997 - IX B 73/97

    Annahme der Beschränkung einer Zulassung bei einer Revision

    Darüber hinaus wäre eine auf einzelne Rechtsfragen beschränkte Zulassung der Revision unzulässig und unwirksam (z. B. Beschluß in BFH/NV 1995, 687 sowie BFH-Beschluß vom 29. Mai 1996 III B 134/95, BFH/NV 1997, 24, unter 1., jeweils m. w. N.).
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