Rechtsprechung
| BFH, 17.11.2010 - III B 158/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht
- openjur.de
Auslandszeuge; Substantiierung des Beweisthemas; Sachaufklärungspflicht
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 4, AO § 90 Abs 2
Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht - rechtsinformationen.bund.de
Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 4 FGO, § 90 Abs 2 AO
Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht - rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 4 FGO, § 90 Abs 2 AO
Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Feststellung eines verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer; Besondere Mitwirkungspflicht bei gegebenem Auslandsbezug - datenbank.nwb.de
Stellung eines im Ausland ansässigen Zeugen; FG muss einem unbestimmten Beweisantrag nicht nachgehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 12.08.2009 - 11 K 5876/02
- BFH, 17.11.2010 - III B 158/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
Schätzung bei Verletzung von sog. erweiterten Mitwirkungspflichten - Verzicht auf …
Auszug aus BFH, 17.11.2010 - III B 158/09
Rn. 13 c) Wird bei gegebenem Auslandsbezug die besondere Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und lässt sich der Sachverhalt nicht anders aufklären, kann das Gericht grundsätzlich ohne weiteres zum Nachteil des mitwirkungspflichtigen Beteiligten von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597). - BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - …
Auszug aus BFH, 17.11.2010 - III B 158/09
Danach muss, soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833, m.w.N.). - BFH, 15.05.2007 - I B 120/06
Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem …
Auszug aus BFH, 17.11.2010 - III B 158/09
Einem solch unbestimmten Beweisantrag muss das FG nicht nachgehen (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 120/06, BFH/NV 2007, 1686, m.w.N.).
- FG Münster, 13.05.2025 - 2 K 2954/17
Doppelbesteuerung - Besteuerungsrecht Deutschlands für betriebliche Gewinne und …
Rn. 303 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ergibt sich aus § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO bei Auslandssachverhalten, wie im Streitfall, eine Beweismittelbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen (BFH, Beschlüsse vom 13.02.2019 VIII B 83/19, juris, vom 17.11.2010 III B 158/09, juris und vom 09.01.2007 VIII B 180/05, juris).Danach muss, soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, wie im Streitfall, ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (BFH, Beschlüsse vom 13.02.2019 VIII B 83/19, juris, vom 17.11.2010 III B 158/09, juris und vom 09.01.2007 VIII B 180/05, juris).
- BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen …
Danach muss, soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. November 2010 III B 158/09, BFH/NV 2011, 299, m.w.N.). - BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18
Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln
Es kann in diesem Fall grundsätzlich auch zum Nachteil des Klägers von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Klägers und seiner Verantwortung für die Aufklärung des ausländischen Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1163, unter A.1.; vom 17. November 2010 III B 158/09, BFH/NV 2011, 299, Rz 13;… in BFH/NV 2018, 353, Rz 5).
- BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22
Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus …
Es kann in diesem Fall auch zum Nachteil der Kläger von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe der Kläger und ihrer Verantwortung für die Aufklärung des ausländischen Sachverhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1163, unter A.1.; vom 17.11.2010 - III B 158/09, BFH/NV 2011, 299, Rz 13;… in BFH/NV 2018, 353, Rz 5, 7;… in BFH/NV 2019, 578, Rz 7). - BFH, 15.03.2011 - I B 158/10
Grundsätzliche Bedeutung: Ausländisches Recht und hinreichende Bezeichnung eines …
Gemäß § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung wäre es vielmehr Sache des Klägers gewesen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. November 2010 III B 158/09, BFH/NV 2011, 299), von sich aus eine Bescheinigung der maltesischen Behörden vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Dividenden aus Gewinnen für ein Jahr gezahlt wurden, für das die ausschüttende Gesellschaft Vergünstigungen im Rahmen der Bestimmungen über die Unterstützung der Industrie in Malta erhalten hat (Art. 23 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Art. 10 Abs. 4 Buchst. b DBA-Malta a.F.). - FG Baden-Württemberg, 30.01.2012 - 10 K 5492/08
Zurechnung von Einnahmen bei Zwischenschaltung ausländischer …
Danach muss, soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. November 2010 III B 158/09, BFH/NV 2011, 299, m.w.N.).
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