Rechtsprechung
| BFH, 11.02.2014 - III B 16/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft
- openjur.de
Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft
- Bundesfinanzhof
AO § 10, AO § 42, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 139 Abs 4
Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft - rechtsinformationen.bund.de
Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 AO, § 42 AO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 139 Abs 4 FGO
Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 42
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Einnahmen aus der Veranstaltung von Managementseminaren über eine Aktiengesellschaft mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - datenbank.nwb.de
Zurechnung von Einkünften bei der Zwischenschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 17.12.2012 - 7 K 202/11
- BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.09.2006 - C-196/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN …
Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
Diese Sichtweise entspreche auch der europarechtlichen Missbrauchsdoktrin des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 in der Rechtssache Cadbury Schweppes, Slg. 2006, I-7995). - BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
Für die Entscheidung des Streitfalles erheblich ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720). - BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08
Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des …
Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
Diese hat keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452). - BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender …
Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
Rn. 7 1. Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Prozessbeteiligte eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
- BFH, 22.10.2015 - IV R 37/13
Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel - …
Diese hat keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 III B 16/13, BFH/NV 2014, 673). - FG Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 11 K 370/15
Kein Widerruf bzw. keine Zurücknahme des Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld …
Nach ständiger Rechtsprechung entspricht es regelmäßig nur dann der Billigkeit, dem Beigeladenen Kostenerstattung zuzugestehen, wenn auch er einen Sachantrag gestellt hat und so ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist (z.B. BFH, Beschluss vom 11. Februar 2014 III B 16/13, BFH/NV 2014, 673;… Stapperfend in Gräber, FGO, § 139 Rn. 158 m.w.N. aus der Rechtsprechung). - FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16
Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und …
Rn. 106 Unbeschränkt steuerpflichtig und gemäß DBA in Deutschland ansässig waren in 2008 nicht nur der Kläger ... und die A GmbH mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) und Sitz (§ 11 AO) hier gemäß § 1 KStG ..., sondern auch die B Ltd. trotz Sitzes und formeller Liquidation in Malta wegen ihrer tatsächlichen hiesigen Geschäftsleitung (§ 10 AO, 1 KStG, Art. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 DBA D-M) durch den Kläger von hier aus als ihren Director und faktischen Geschäftsführer (... vgl. zur inländischen faktischen Geschäftsführung BFH, Urteile vom 01.04.2003 I R 31/02, BFHE 202, 446, BStBl II 2003, 875; vom 08.09.2010 I R 6/09, BFHE 231, 75, BStBl II 2013, 186; Beschluss vom 11.02.2014 III B 16/13, BFH/NV 2014, 673; BGH…, Urteil vom 09.04.2013 1 StR 586/12, DStR 2013, 1177, Juris Rz. 83; Kudert/Birk, IStR 2017, 6). - FG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 11 K 2174/22 Nach ständiger Rechtsprechung entspricht es regelmäßig nur dann der Billigkeit, dem Beigeladenen Kostenerstattung zuzugestehen, wenn auch er einen Sachantrag gestellt hat und so ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist (z.B. BFH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - III B 16/13, BFH/NV 2014, 673;… Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 139 Rn. 158 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- FG Niedersachsen, 23.10.2024 - 3 K 1/24
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Falle der …
Der BFH vertritt insoweit die Auffassung, dass bloße Formalanträge kein Kostenrisiko des Beigeladenen begründen würden (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BStBl. II 2006, 418;… Beschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304; Beschluss vom 11. Februar 2014 III B 16/13, BFH/NV 2014, 673).
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