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Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1996 - III B 170/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9823
BFH, 02.04.1996 - III B 170/95 (https://dejure.org/1996,9823)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1996 - III B 170/95 (https://dejure.org/1996,9823)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1996 - III B 170/95 (https://dejure.org/1996,9823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Mit der während des Klageverfahrens ergangenen Verfügung vom 22. August 1995 sprach das FA im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 (BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297) einen Erlaß von Einkommensteuer 1988 in Höhe von ... DM aus.

    Zur rechtlichen Situation verweist der Antragsteller auf das Urteil des BFH in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, das das FA nur zum Teil angewendet habe.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Messe man die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (Der Betrieb 1995, 1740) an die Vermögensteuer stelle, nämlich daß diese zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibe, so habe er, der Antragsteller, Steuern zu entrichten, obwohl er keine Einnahmen gehabt habe.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Die Gewährung der PKH ist jedoch eine Sozialhilfeleistung, eine Unterart der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 3. Juli 1973 1 BvR 153/69, BVerfGE 35, 348, 355 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69], Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, 142, Rechtsspruch 12), die von der gegenwärtigen Bedarfslage abhängt.
  • BFH, 11.04.1990 - I B 75/89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - …

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Die Frage der Zumutbarkeit ist grundsätzlich in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 88 BSHG zu beurteilen, wie sich aus § 115 Abs. 2 ZPO ergibt (vgl. BFH-Beschluß vom 11. April 1990 I B 75/89, BFH/NV 1991, 109;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 142 Anm. 5).
  • LAG Bremen, 20.07.1988 - 1 Ta 38/88

    Zur Frage der Anrechenbarkeit einer gezahlten Abfindung auf das Vermögen im …

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Geht man mit dem FG davon aus, daß es sich bei der dem Antragsteller von der X-AG bei seinem Ausscheiden gewährten Abfindung um eine Abfindung in den Grenzen der §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes und des § 3 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes handelt, die bei der Entscheidung über ein PKH-Gesuch weder als Einkommen noch als Vermögen zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 20. Juli 1988 1 Ta 38/88, Monatsschrift für Deutsches Recht 1988, 995), reicht das verwertbare Sparguthaben aus, die Kosten des Prozesses zu bestreiten.
  • FG Brandenburg, 05.10.1995 - 1 K 36/95

    Erlass einer Umsatzsteuerforderung als Billigkeitsmaßnahme aus persönlichen …

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Weiterhin verweist der Antragsteller auf das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 5. Oktober 1995 1 K 36/95 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 1092), das sich mit einem vergleichbaren Sachverhalt befasse.
  • OLG Köln, 06.09.1988 - 4 WF 212/88
    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - III B 170/95
    Der Antragsteller kann daher Sozialhilfe in Form der PKH nicht in Anspruch nehmen, soweit eine gegenwärtige Hilfsbedürftigkeit nicht besteht (s. hierzu Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 6. September 1988 4 WF 212/88, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1988, 1297).
  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
    cc) Zu Recht ist das FG von einem zur Abdeckung der voraussichtlich gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Prozeßführung in erster Instanz in Höhe von 4 157, 40 DM einzusetzenden Sparvermögen (Stand zum 2. April 1996: 20 100 DM; zum 15. November 1996: 14 100 DM) der Kläger ausgegangen (vgl. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO ; BFH-Beschluß vom 12. Mai 1982 II B 76/81, BFHE 136, 49 , BStBl II 1982, 598, 599, Ansatz der voraussichtlichen Kosten; ferner zu den Grenzen der Zumutbarkeit des Einsatzes von Vermögen BFH-Beschluß vom 2. April 1996 III B 170/95, BFH/NV 1996, 785).
  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02

    Prozesskostenhilfe: Abfindung als Vermögen

    Dieser Auffassung, die zudem vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluss der 16. Kammer des LAG Niedersachsen vom 26.07.1998, Az.: 16 Ta 143/98, veröffentlicht in: JurBüro 1998, 593 f.) und vom Bundesfinanzhof (Beschluss des 3. Senats des BFH vom 02.04.1996, Az.: III B 170/95, veröffentlicht in : BFH/NV 1996, 785 f.) geteilt wird, schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.
  • BFH, 13.01.1997 - X B 87/95

    Bemessung der wirtschaftlichen Mittel anhand der wirtschaftlichen …

    Nicht hinreichend beachtet aber hat die Vorinstanz, daß der Einsatz solcher Vermögenswerte gemäß § 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 115 Abs. 2 ZPO in besonderem Maße auf seine Zumutbarkeit und unter Beachtung des § 88 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes auf Verwertbarkeit zu überprüfen ist (s. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. April 1996 III B 170/95, BFH/NV 1996, 785) mit der Folge, daß z. B. Forderungen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht tituliert oder nicht realisierbar sind, unberücksichtigt bleiben (…s. dazu näher: Gräber, a.a.O., § 142 Rz. 5;… Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., 1994, § 115 Rdnr. 89 ff.;… Zöller, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., 1997, § 115 Rdnr. 58, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 11.09.1997 - X B 187/95
    d) Die Einwände hinsichtlich der Billigkeit - und Zumutbarkeit - (§ 88 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes - s. dazu auch BFH-Beschluß vom 2. April 1996 III B 170/95, BFH/NV 1996, 785) sind nicht substantiiert oder gar glaubhaft gemacht und daher für die gebotene Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Klägers nicht verwertbar.
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