Rechtsprechung
| BFH, 19.05.1995 - III B 185/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Ausbildungsfreibetrages bei eigenen Einkünften des Kindes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.08.1992 - III R 45/89
Minderung von Ausbildungsfreibeträgen durch Ausbildungshilfen
Auszug aus BFH, 19.05.1995 - III B 185/94
Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. August 1992 III R 45/89 (BFHE 168, 569, BStBl II 1992, 1023) regelt § 33 a Abs. 2 Satz 1 EStG den Abzug von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes durch drei selbständige Tatbestände -- Ausbildungsfreibeträge.
- BFH, 07.03.2002 - III R 22/01
Ausbildungshilfe - Öffentliche Kasse - Ausbildungsfreibetrag - Grundsatz der …
a) Rechtsprechung und Schrifttum legen die Regelung in § 33a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG in der Weise aus, dass grundsätzlich Ausbildungshilfen aus öffentlichen Kassen in voller Höhe zu berücksichtigen sind (Grundsatz der Vollanrechnung; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 1992 III R 45/89, BFHE 168, 569, BStBl II 1992, 1023, 1024;… vom 19. September 2001 III R 1/00, BFH/NV 2002, 255, 256; Beschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971). - BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
EStG § 33a Abs. 2 Satz 2
Ändern sich während des Veranlagungszeitraums die für die Gewährung der jeweiligen Ausbildungsfreibeträge maßgeblichen Umstände, so sind nicht nur die Ausbildungsfreibeträge jeweils nur anteilig zu berücksichtigen, sondern auch die ebenfalls als Jahresbetrag gestaltete Anrechnungsgrenze des § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG (Senatsbeschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971;… Arndt in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. F 14;… Glanegger in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 33a Rz. D 60;… Ross in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 137; a.A. Hessisches FG im Urteil in EFG 1997, 889). - FG Nürnberg, 30.05.2001 - III 110/00
Unterhaltsaufwendungen an Unterhaltsberechtigte
- FG München, 25.05.2005 - 15 K 3078/02
Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte, volljährige Kinder
Dasselbe gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa dann, wenn sich innerhalb eines Kalenderjahrs die gesetzlich vorgesehene Höhe des Ausbildungsfreibetrags - etwa durch Vollendung des 18. Lebensjahrs des Auszubildenden oder durch Wechsel von häuslicher zu auswärtiger Unterbringung (§ 33 a Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 Satz 2 EStG ) - verändert (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2001 III R 1/00, BStBl II 2002, 345 und Beschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971).
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