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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1997 - III B 185/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12107
BFH, 13.03.1997 - III B 185/96 (https://dejure.org/1997,12107)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1997 - III B 185/96 (https://dejure.org/1997,12107)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1997 - III B 185/96 (https://dejure.org/1997,12107)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    Das FG genügt dem Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, in der Regel dadurch, daß es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (Urteile des BFH vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, …und vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397).

    Wenn der Vorsitzende bei dieser Sachlage die mündliche Verhandlung eröffnete und in der letzten der drei den Kläger betreffenden, gleichzeitig terminierten Sachen bereits 9 Minuten nach dem für den Beginn der Verhandlung vorgesehenen Zeitpunkt beendete und wenn das FG später, als der Prozeßbevollmächtigte des Klägers doch noch sein Erscheinen mitteilen ließ, die mündlichen Verhandlungen auch nicht wiedereröffnete (wegen dieser Möglichkeit vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948), kann deshalb der Vorwurf eines Ermessensmißbrauchs nicht erhoben werden.

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    Ist beim Sitzungstermin ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung eröffnet (§ 92 Abs. 1 FGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (Beschluß des BVerwG vom 10. Juli 1985 2 B 43/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 148; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 857).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    Die Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, auf deren Handlungsweise es unmittelbar zurückzuführen ist, daß die vom FG nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Frist nicht beachtet worden ist, ist allerdings nicht deshalb als Vertreterin des Klägers anzusehen, weil sie nach § 53 der Bundesrechtsanwaltsordnung bestellte anwaltliche Vertreterin des vom Kläger selbst zu seinem Vertreter bestellten Prozeßbevollmächtigten war, sofern sie der Prozeßbevollmächtigte des Klägers in der Streitsache wie eine bloße Bürohilfskraft eingesetzt hat (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. Dezember 1978 II ZB 12/78, Versicherungsrecht 1979, 232, und vom 1. April 1992 XII ZB 21/92, NJW-Rechtsprechungs- Report Zivilrecht 1992, 1019).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    Ist beim Sitzungstermin ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung eröffnet (§ 92 Abs. 1 FGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (Beschluß des BVerwG vom 10. Juli 1985 2 B 43/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 148; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 857).
  • BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73

    Zurechnung - Rechtsanwalt - Eingehende Post - Dringlichkeit - Zuverlässigkeit - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    2 Z 88/90">2 Z 88/90, Monatsschrift für Deutsches Recht 1990, 1125; Beschlüsse des BGH vom 2. Juli 1980 IV b ZB 516/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2261, sowie vom 21. Februar 1974 II ZB 13/73, NJW 1974, 861, und vom 11. März 1980 X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).
  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80

    Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    2 Z 88/90">2 Z 88/90, Monatsschrift für Deutsches Recht 1990, 1125; Beschlüsse des BGH vom 2. Juli 1980 IV b ZB 516/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2261, sowie vom 21. Februar 1974 II ZB 13/73, NJW 1974, 861, und vom 11. März 1980 X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78

    Zurechnung des Verschuldens eines anderen Anwaltes als des Bevollmächtigten bei …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    Die Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, auf deren Handlungsweise es unmittelbar zurückzuführen ist, daß die vom FG nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Frist nicht beachtet worden ist, ist allerdings nicht deshalb als Vertreterin des Klägers anzusehen, weil sie nach § 53 der Bundesrechtsanwaltsordnung bestellte anwaltliche Vertreterin des vom Kläger selbst zu seinem Vertreter bestellten Prozeßbevollmächtigten war, sofern sie der Prozeßbevollmächtigte des Klägers in der Streitsache wie eine bloße Bürohilfskraft eingesetzt hat (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. Dezember 1978 II ZB 12/78, Versicherungsrecht 1979, 232, und vom 1. April 1992 XII ZB 21/92, NJW-Rechtsprechungs- Report Zivilrecht 1992, 1019).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der …

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    Das FG genügt dem Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, in der Regel dadurch, daß es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (Urteile des BFH vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397).
  • BGH, 11.03.1980 - X ZB 4/80

    Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Fristwahrung

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
    2 Z 88/90">2 Z 88/90, Monatsschrift für Deutsches Recht 1990, 1125; Beschlüsse des BGH vom 2. Juli 1980 IV b ZB 516/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2261, sowie vom 21. Februar 1974 II ZB 13/73, NJW 1974, 861, und vom 11. März 1980 X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).
  • BFH, 18.12.2009 - III B 118/08

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen …

    Das FG genügt seiner Verpflichtung, den Beteiligten rechtliches Gehör im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu gewähren, in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zum festgesetzten Zeitpunkt durchführt (Senatsbeschluss vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773).

    Ist beim Sitzungstermin ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl eine mündliche Verhandlung eröffnet (§ 92 Abs. 1 FGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 773).

    Dabei hat er das voraussichtliche Interesse des Beteiligten an der Teilnahme gegen das Interesse des Gerichts sowie der an den nachfolgenden Verfahren Beteiligten an möglichst pünktlicher Einhaltung der Tagesordnung zu berücksichtigen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 773).

  • FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16

    Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und …

    Auch wenn der Berufsträger mechanische Tätigkeiten untergeordneter Art, wozu auch die Berechnung einfacher Fristen, die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Fristenkontrolle gehören, an zuverlässige Bürokräfte delegieren darf, muss er durch entsprechende Anweisungen dafür sorgen, dass ihm gerichtliche Zustellungen (vgl. hierzu etwa BFH-Beschluss vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773) und alle Fälle, in denen die Fristberechnung zweifelhaft oder ungewöhnlich ist (…vgl. hierzu etwa BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, 330;… vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221), zur Kontrolle vorgelegt werden.

    Rn. 62 Es bedarf einer regelmäßigen Belehrung und Überwachung der Bürokräfte, dem Personal darf keine völlig selbständige Prüfung und Überwachung der Fristen überlassen werden (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773).

  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch …

    Das FG genügt diesem Gebot in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773; vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 23/12

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung …

    Das FG genügt diesem Gebot in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773; vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris).
  • BFH, 28.02.2001 - I B 163/00

    Mietzahlung - Verdeckte Gewinnausschüttung - GbR - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Denn das gebotene Gehör wird --eine ordnungsmäßige Ladung vorausgesetzt-- schon durch die Möglichkeit der Teilnahme gewährt (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773;… vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627, 628, m.w.N.).
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