Rechtsprechung
| BFH, 30.01.2012 - III B 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zur unterlassenen Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 AO als Verfahrensmangel
- openjur.de
Zur unterlassenen Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
EStG § 64 Abs 2 S 1, FGO § 60 Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 174 Abs 5, AO § 174 Abs 4 S 1
Zur unterlassenen Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO als Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Zur unterlassenen Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 60 Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 174 Abs 5 AO, § 174 Abs 4 S 1 AO
Zur unterlassenen Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO als Verfahrensmangel - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 64 Abs. 2 S. 1; AO § 174 Abs. 5 S. 2
Zulassung der Revision bei Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Unterlassung einer notwendigen Beiladung - datenbank.nwb.de
Unterlassene Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO als Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 10.12.2009 - 5 K 3464/08
- BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.09.2001 - VI B 153/01
Möglichkeit einer Beiladung - Beiladungsbeschluss - Beiladung eines Dritten - …
Auszug aus BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Ein Verstoß gegen § 60 Abs. 3 FGO ist aber nicht gegeben, weil die Entscheidung des FG über die Kindergeldberechtigung der Klägerin nicht unmittelbar die Rechte der Pflegemutter berührt (s. dazu BFH-Beschluss vom 25. September 2001 VI B 153/01, BFH/NV 2002, 160).Rn. 10 b) Aber auch dann, wenn im Streitfall ein Verfahrensmangel vorläge, weil das FG eine nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO vorgeschriebene Beiladung versäumt hätte (s. dazu BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1998 V B 79/98, BFH/NV 1999, 442, und in BFH/NV 2002, 160), könnte die Klägerin hiermit nicht die Zulassung der Revision erreichen.
Nur diese hat zu prüfen und zu entscheiden, ob wegen eines möglichen Verfahrenserfolges des Steuerpflichtigen oder Kindergeldberechtigten (hier der Klägerin) rechtliche Folgen gegenüber einem Dritten (hier der Pflegemutter) möglich sind, dessen Beiladung deshalb veranlasst oder beantragt werden müsste (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 160).
- BFH, 08.03.2010 - III B 123/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge …
Auszug aus BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Mit der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung durch das FG lässt sich die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (Senatsbeschluss vom 8. März 2010 III B 123/09, BFH/NV 2010, 1288, m.w.N.). - BFH, 13.03.1997 - III R 300/94
Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung
Auszug aus BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Will die Finanzbehörde diese Konsequenz verhindern, muss sie die unterlassene Beiladung als Verfahrensfehler rügen (Senatsurteil vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659).
- BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93
Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht
Auszug aus BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Auch wenn hierfür lediglich die Möglichkeit einer anderen Entscheidung bestehen muss (z.B. BFH-Urteil vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891), ist im Streitfall nicht erkennbar, dass bei einer erfolgten Beiladung der Pflegemutter nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO eine für die Klägerin andere Entscheidung hätte ergehen können. - BFH, 17.07.2003 - X B 28/03
Gewinnfeststellungsbescheid, Konkurs, Bekanntgabe
Auszug aus BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Rn. 9 a) Ein solcher Verfahrensmangel läge zwar vor, wenn das FG eine notwendige Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO unterlassen und damit gegen die Grundordnung des Verfahrens verstoßen hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2003 X B 28/03, BFH/NV 2003, 1539). - BFH, 02.10.1998 - V B 79/98
Unterlassene Beiladung; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 30.01.2012 - III B 20/10
Rn. 10 b) Aber auch dann, wenn im Streitfall ein Verfahrensmangel vorläge, weil das FG eine nach § 174 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO vorgeschriebene Beiladung versäumt hätte (s. dazu BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1998 V B 79/98, BFH/NV 1999, 442, und in BFH/NV 2002, 160), könnte die Klägerin hiermit nicht die Zulassung der Revision erreichen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 275/11
Anwendbarkeit der AO 1977 § 174 Abs 5 im Bereich des Kommunalabgabenrechts; …
Rn. 43 § 174 Abs. 5 Satz 2 AO enthält nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…vgl. BFH, Urt. v. 25.08.1987 - IX R 98/82 -, juris; Beschl. v. 30.01.2012 - III B 20/10 -, juris;… vgl. auch Rüsken, in: Klein, AO, 11. Aufl., § 174 Rn. 73) einen selbständigen Beiladungsgrund; danach ist eine Beiladung unabhängig davon zulässig, ob auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 60 FGO erfüllt sind.Der Sache nach geht es bei dem selbständigen Beiladungsgrund nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO um die Anwendbarkeit einer Korrekturvorschrift und um den Rechtsschutz des Dritten (vgl. BFH, Beschl. v. 30.01.2012 - III B 20/10 -, juris).
Grundlegend ist als Besonderheit des § 174 Abs. 5 AO danach zunächst zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Entscheidung über die Beiladung Dritter nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO allein in den Händen der Steuerbehörden liegt (vgl. BFH, Beschl. v. 27.01.1982 - VII B 141/81 -, juris; vgl. auch Beschl. v. 30.01.2012 - III B 20/10 -, juris; Beschl. v. 22.09.1993 - II B 67/93 -, juris): Aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergebe sich, dass es sich jeweils um eine Ermessensentscheidung handele.
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