Rechtsprechung
| BFH, 18.05.2012 - III B 203/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensfehler in Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung
- openjur.de
Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensfehler in Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung
- Bundesfinanzhof
FGO § 81 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, AO § 160
Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensfehler in Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung - rechtsinformationen.bund.de
Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensfehler in Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 160 AO
Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensfehler in Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Anforderungen an den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Darlegungsanforderungen hinsichtlich einer Divergenzrüge in der Finanzgerichtsbarkeit - datenbank.nwb.de
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und die Zeugenvernehmung
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.07.2011 - 10 K 3100/07
- BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Dort führt der Kläger in dieser Hinsicht lediglich aus, die Überprüfung der Feststellungen des FG im Rahmen eines Revisionsverfahrens sei zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung insbesondere im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01 (BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622) erforderlich.Rn. 9 Weder hat der Kläger abstrakte, die Vorentscheidung tragende Rechtssätze herausgearbeitet und diesen abstrakte, ebenfalls tragende Rechtssätze aus dem zitierten BFH-Beschluss in BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622 gegenübergestellt, noch hat er dargelegt, dass es sich im Streitfall um einen gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt handelt und eine identische Rechtsfrage zu beantworten ist.
- BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Zudem muss dargelegt werden, dass die nach Ansicht des Beschwerdeführers vom FG abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden könne (z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, …und vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).Eine fehlerhafte Einzelfallentscheidung vermag nämlich die Notwendigkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1487).
- BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Rn. 7 aa) Um eine Divergenz des FG-Urteils von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) ordnungsgemäß darzulegen, muss der Beschwerdeführer abstrakte, die Vorentscheidung tragende Rechtssätze und abstrakte, ebenfalls tragende Rechtssätze aus den Entscheidungen des BFH so gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, m.w.N.), und zwar eine Abweichung im Grundsätzlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, …und vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53).Zur Darlegung einer Divergenz genügt es insbesondere nicht, wenn lediglich bloße Subsumtionsfehler und die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH auf die Besonderheiten des Einzelfalls geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1144, und in BFH/NV 2012, 53).
- BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11
Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Rn. 7 aa) Um eine Divergenz des FG-Urteils von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) ordnungsgemäß darzulegen, muss der Beschwerdeführer abstrakte, die Vorentscheidung tragende Rechtssätze und abstrakte, ebenfalls tragende Rechtssätze aus den Entscheidungen des BFH so gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, m.w.N.), und zwar eine Abweichung im Grundsätzlichen (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, und vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53).Zur Darlegung einer Divergenz genügt es insbesondere nicht, wenn lediglich bloße Subsumtionsfehler und die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH auf die Besonderheiten des Einzelfalls geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1144, und in BFH/NV 2012, 53).
- BFH, 12.08.2008 - X S 35/08
Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nach ständiger Rechtsprechung indes durch die Mitverantwortung der Beteiligten begrenzt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. August 2008 X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030).Da die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 96 Abs. 2 FGO in der Verschaffung einer ausreichenden Gelegenheit zur Äußerung zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen besteht, kann einen diesbezüglichen Verstoß derjenige nicht geltend machen, der es --wie vorliegend der Kläger-- selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 2030).
- BFH, 10.02.2011 - II S 39/10
Widerruf einer Einverständniserklärung i. S. des § 79a Abs. 3 und 4 FGO - …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2011 II S 39/10 (PKH), BFHE 232, 310, BStBl II 2011, 657, m.w.N.). - BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08
Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35). - BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Zudem muss dargelegt werden, dass die nach Ansicht des Beschwerdeführers vom FG abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden könne (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, und vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193). - BFH, 12.06.1991 - III R 106/87
Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Die Beiziehung von Akten eines anderen Gerichts oder einer Behörde und die Verwertung der darin enthaltenen Beweiserhebungen sind gegen den Widerspruch eines Beteiligten nicht zulässig, solange die erneute Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806). - BFH, 25.03.2010 - X B 176/08
Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …
Auszug aus BFH, 18.05.2012 - III B 203/11
Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455;… vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35). - BFH, 22.07.2008 - II B 47/07
Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung …
- BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
NZB: Sitzungsniederschrift
- BFH, 16.08.2011 - III B 155/10
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund …
- BFH, 13.02.2012 - II B 12/12
Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen
- BFH, 26.09.2003 - III B 112/02
NZB: rechtliches Gehör, Akteneinsicht
- FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 7 V 7345/16
Nicht ordnungsmäßige Schubladenkasse
Dem entsprechend wendet der erkennende Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung wegen der erheblichen Bedeutung der Buchführungsmängel einen Unsicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die erklärten Umsätze an (vgl. BFH, Beschluss vom 10.05.2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1464; Brinkmann, StBp 2014, 29 [32] m.w.N.). - FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17
Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung
Dies gilt grundsätzlich auch für Zeugenprotokolle aus früheren mündlichen Verhandlungen und einen Richterwechsel in dem zu entscheidenden Verfahren (…vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 24.05.2013 - VII B 155/12, BFH/NV 2013, 1613; BFH-Beschluss vom 18.05.2012 - III B 203/11, BFH/NV 2012, 1464).
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