Rechtsprechung
| BFH, 10.08.2009 - III B 205/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Hinweispflicht des Gerichts; Überraschungsentscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründetheit einer Beschwerde wegen einer Überraschungsentscheidung des Finanzgerichts und damit einhergehender Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- datenbank.nwb.de
Hinweispflicht des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 10 K 10387/04
- BFH, 10.08.2009 - III B 205/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Auszug aus BFH, 10.08.2009 - III B 205/08
Dies ist nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsanwendungsfehlern des FG im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung der Fall (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501). - BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 10.08.2009 - III B 205/08
Denn ein rechtskundiger Prozessbeteiligter kann im Allgemeinen nicht darauf vertrauen, der Spruchkörper werde der Rechtsansicht des Berichterstatters folgen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, m.w.N.). - BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 10.08.2009 - III B 205/08
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
- BFH, 12.11.2009 - IV B 8/09
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei obligatorischen …
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919;… vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris; vom 10. August 2009 III B 205/08, juris). - BFH, 23.11.2010 - XI B 67/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Abweichung des FG von einer zuvor geäußerten …
Rn. 4 Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass grundsätzlich keine unzulässige Überraschungsentscheidung vorliegt, wenn das FG in der abschließenden Entscheidung von der Rechtsauffassung des Berichterstatters abweicht, die dieser im Erörterungstermin geäußert hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. August 2009 III B 205/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R1024;… vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220). - BFH, 16.11.2009 - V B 37/09
Zur Überraschungsentscheidung - Geschäftsveräußerung schließt Veräußerung eines …
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2009 III B 205/08, nicht amtlich veröffentlicht --n.v.--;… vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180). - BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der …
Eine Überraschungsentscheidung, wie sie die Klägerin behauptet, liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, und vom 10. August 2009 III B 205/08, juris).
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