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Rechtsprechung
   BFH, 11.10.2016 - III B 21/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52223
BFH, 11.10.2016 - III B 21/16 (https://dejure.org/2016,52223)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2016 - III B 21/16 (https://dejure.org/2016,52223)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - III B 21/16 (https://dejure.org/2016,52223)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen - Fehlende Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Protokoll - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 79 Abs 1 S 2 Nr 6, FGO § 94, ZPO § 160 Abs 2
    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen - Fehlende Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Protokoll - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsinformationen.bund.de

    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen - Fehlende Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Protokoll - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 79 Abs 1 S 2 Nr 6 FGO, § 94 FGO
    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen - Fehlende Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Protokoll - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verkündung einer Entscheidung trotz Nichterscheinen eines Zeugen

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; FGO § 94; FGO § 96 Abs. 2; ZPO § 160 Abs. 2; ZPO § 165; GG Art. 103 Abs. 1
    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; FGO § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 6
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen - Fehlende Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Protokoll - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verzicht des Gerichts auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Schriftsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht …

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    NV: Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen, aber zum Termin nicht erschienenen Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (…vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214) 9 11 12 .

    Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen, aber zum Termin nicht erschienenen Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (…BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedarf (BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 9, m.w.N.).

    Das Original des Sitzungsprotokolls erbringt insofern den negativen Beweis (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO), dass der Hinweis unterblieben ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 214, Rz 12).

  • BFH, 17.10.2013 - II B 31/13

    Absehen von der Vernehmung eines geladenen Zeugen; Widerlegung einer …

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    NV: Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen, aber zum Termin nicht erschienenen Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat (…vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214) 9 11 12 .

    Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen, aber zum Termin nicht erschienenen Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedarf (…BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 9, m.w.N.).

  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche …

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    Rn. 22 Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten erfordert indessen, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen wesentliche Tatumstände zu benennen, die sich aus den Akten ergeben, vom FG aber nicht berücksichtigt worden sind, und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, Rz 17 f.;… Senatsbeschluss vom 25. Februar 2014 III B 155/12, BFH/NV 2014, 855, Rz 7).
  • BFH, 19.12.2012 - XI B 84/12

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    Damit wird aber die eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht nachträglich geheilt, selbst wenn die Ausführungen des FG zur Ablehnung ihres Beweisantrags zutreffend gewesen wären (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745, Rz 19).
  • BFH, 25.02.2014 - III B 155/12

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    Rn. 22 Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten erfordert indessen, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen wesentliche Tatumstände zu benennen, die sich aus den Akten ergeben, vom FG aber nicht berücksichtigt worden sind, und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (…BFH-Beschluss vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, Rz 17 f.; Senatsbeschluss vom 25. Februar 2014 III B 155/12, BFH/NV 2014, 855, Rz 7).
  • BFH, 02.08.2013 - XI B 97/12

    Absehen von einer durch Vorsitzendenschreiben angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    Auch in einem solchen Fall können die Beteiligten grundsätzlich davon ausgehen, dass das Gericht die Zeugenvernehmung als erforderlich ansieht (…vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804) und zuvor kein Urteil erlässt (BFH-Beschluss vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791, Rz 7).
  • BFH, 29.10.2015 - X B 55/15

    Überraschungsentscheidung bei nicht durchgeführter Beweiserhebung - Absehen von …

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2015 X B 55/15, BFH/NV 2016, 218, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2012 - V B 128/11

    Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
    Auch in einem solchen Fall können die Beteiligten grundsätzlich davon ausgehen, dass das Gericht die Zeugenvernehmung als erforderlich ansieht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804) und zuvor kein Urteil erlässt (…BFH-Beschluss vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791, Rz 7).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Rn. 172 bb) Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten setzt voraus, dass der Rügeführer unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen die wesentlichen Tatumstände benennt, die sich zwar aus den dem FG vorliegenden Akten ergeben, von diesem aber --nach Ansicht des Rügeführers-- nicht berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 11.10.2016 - III B 21/16, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20

    Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz …

    Fehlt ein entsprechender Hinweis im Protokoll, ist wegen der --in diesem Fall negativen-- Beweiskraft des Protokolls gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 165, 160 Abs. 2 ZPO grundsätzlich davon auszugehen, dass ein solcher Hinweis nicht erteilt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2013 - X R 39/10, BFHE 244, 485, BStBl II 2014, 572, Rz 35; BFH-Beschlüsse vom 11.10.2016 - III B 21/16, BFH/NV 2017, 315, Rz 13;… vom 19.09.2014 - IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 12, …und vom 18.08.2015 - III B 112/14, BFH/NV 2015, 1595, Rz 9 f.).
  • BFH, 04.04.2024 - V B 12/23

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht (FG)

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.09.2014 - IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 8; vom 11.10.2016 - III B 21/16, BFH/NV 2017, 315, Rz 11;… vom 29.10.2015 - X B 55/15, BFH/NV 2016, 218, Rz 12 …und vom 11.05.2015 - XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 20).

    Unterbleibt ein danach gebotener Hinweis, verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO und Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (…BFH-Beschlüsse vom 19.09.2014 - IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 9 und 11 sowie vom 11.10.2016 - III B 21/16, BFH/NV 2017, 315, Rz 9 und 12).

  • BFH, 22.03.2023 - II B 26/22

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

    Ist ein wesentlicher Vorgang nicht in das Protokoll aufgenommen, ist der negative Beweis erbracht, dass er nicht stattgefunden hat (BFH-Beschluss vom 11.10.2016 - III B 21/16, BFH/NV 2017, 315, Rz 13).
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