Rechtsprechung
| BFH, 23.08.2000 - III B 28/00 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 6; ; FGO § 51; ; FGO § 41 Nr. 6; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 42 ZPO.
- Wolters Kluwer
Gesonderte Gewinnfeststellung - Fristverlängerung - Gerichtlicher Hinweis - Geschäftsverteilungsplan - Ablehnung der Befangenheit - Dienstliche Äußerung - Bestellung zum Einzelrichter - Sachfremde Erwägungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.04.1996 - I B 134/95
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - III B 28/00
Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen, sondern unsachlich oder willkürlich entscheiden; dass der Richter sich tatsächlich von unsachlichen Überlegungen oder Rücksichtnahmen leiten lässt oder sich selbst für befangen hält, ist keine Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95, BFH/NV 1996, 826;… vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 51 Anm. 37 f., m.w.N.). - BFH, 16.02.1989 - X B 99/88
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - III B 28/00
Rechtsfehler --materieller wie formeller Art-- können nur ausnahmsweise, und zwar dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708;… Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 40;… Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 42 Anm. 28, m.w.N. aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte). - BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - III B 28/00
Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschluss vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587, II. 3. a der Gründe). - BFH, 30.01.1997 - I B 79/96
Ablehnung eines Richters wegen Befagenheit
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - III B 28/00
Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen, sondern unsachlich oder willkürlich entscheiden; dass der Richter sich tatsächlich von unsachlichen Überlegungen oder Rücksichtnahmen leiten lässt oder sich selbst für befangen hält, ist keine Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (…BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95, BFH/NV 1996, 826; vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 51 Anm. 37 f., m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07
Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines …
Rn. 144 BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007- 9 A 50.07 -, a. a. O., Rdn. 2; BFH, Beschluss vom 23. August 2000 - III B 28/00 -, juris, Rdn. 13; Gehrlein, a. a. O., § 44 Rdn. 9, m. w. N.
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