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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.2015 - III B 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12150
BFH, 18.03.2015 - III B 43/14 (https://dejure.org/2015,12150)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2015 - III B 43/14 (https://dejure.org/2015,12150)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2015 - III B 43/14 (https://dejure.org/2015,12150)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 4 Abs 3, AO § 147 Abs 1, AO § 162, UStG § 22, UStDV §§ 63 ff, UStDV § 63, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007
    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 147 Abs 1 AO, § 162 AO, § 22 UStG 2005
    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Schätzung der Betriebseinnahmen eines Taxi- und Güterbeförderungsgewerbes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 162
    Zulässigkeit der Schätzung der Betriebseinnahmen eines Taxi- und Güterbeförderungsgewerbes

  • datenbank.nwb.de

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxigewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bareinnahmen im Taxigewerbe - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Taxiunternehmer müssen Betriebseinnahmen und -ausgaben bei Einnahmenüberschussrechnung durch Belege nachweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schichtzettel im Taxigewerbe - Methode der Aufbewahrungspflicht klargestellt

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Nach dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 30 ff.) müssen auch bei einem Taxiunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden.

    Vielmehr hat er ausgeführt, dass jede einzelne Bareinnahme aufzuzeichnen ist (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 33), woraus sich ohne weiteres ergibt, dass tägliche und wöchentliche Aufzeichnungen der Bareinnahmen nicht genügen.

    Von dieser grundsätzlich auch für Taxiunternehmer geltenden Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen macht der BFH aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten des Taxigewerbes nur dann eine Ausnahme, wenn die sog. Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, vorhanden sind und nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahrt werden (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 32 ff.).

    Von der Aufbewahrung dieser Einnahmenursprungsaufzeichnungen kann nur dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 34).

    Entsprechend hat der BFH ausgeführt, dass das FA sowohl bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht als auch bei Verletzung der Aufzeichnungspflicht dem Grunde nach zur Schätzung berechtigt ist (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 36).

  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 …

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2014 II B 129/13, BFH/NV 2014, 708, m.w.N.).

    Bei nur zum Teil fehlenden Entscheidungsgründen setzt eine Verletzung des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die vom FG fixierten Entscheidungsgründe zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine (hinlängliche) Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 708, m.w.N.).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Rn. 10 Aus dem von den Klägern in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10 (BFH/NV 2012, 1921) folgt schon deshalb nichts anderes, weil dieses zu einem buchführenden Kantinenbetrieb und damit zu einem nicht vergleichbaren Fall ergangen ist.
  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine …

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Insoweit hat der BFH im Beschluss vom 25. Oktober 2012 X B 133/11 (BFH/NV 2013, 341, Rz 6) betont, dass die Aufbewahrung der Schichtzettel nur entbehrlich ist, wenn deren Inhalt täglich --und nicht nur in größeren Zeitabständen-- nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird.
  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von …

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit …

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    Rn. 15 b) Soweit die Kläger im Übrigen eine falsche Rechtsanwendung und tatsächliche Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen der Schätzung rügen, ist dies im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2013 - III B 119/12

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417).
  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen …

    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG (…BFH-Beschlüsse vom 16.2.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940 und vom 18.3.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 11.11.2015 - V B 55/15

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2026 - X R 14/24

    Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; …

    So sind gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. § 63 Abs. 1 UStDV insbesondere auch die vereinnahmten Entgelte so aufzuzeichnen, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, sich einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers zu verschaffen (s. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18.03.2015 - III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, Rz 9, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 58 ff.).
  • FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

    Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität genügen im Bereich des Taxigewerbes jedoch die sogenannten Schichtzettel i. V. m. den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taximeter des einzelnen Taxis ablesen lassen, den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen (BFH-Urteil vom 26.02.2004 IX R 25/02, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen - wie den Schichtzetteln - ist dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihten Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 26.02.2004 IX R 25/02, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

    Rn. 29 Von der Aufbewahrung dieser Einnahmeursprungsaufzeichnungen kann im vorliegenden Fall nicht abgesehen werden, da der Kläger die Betriebseinnahmen gerade nicht unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das fortlaufend geführte Kassenbuch eingetragen hat (vgl. Beschluss vom 18.03.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - …

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und …

    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2015 - XI B 41/15

    Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer i.S. des Unionsrechts und der Abgabeordnung

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn diese durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406, und vom 18. März 2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Befugnis des Finanzamts (FA) in sämtlichen Streitjahren zu einer Hinzuschätzung …

    Soweit dies für den Senat ersichtlich ist, wurden die vom BFH im Urteil vom 12.5.1966 IV 472/60 (BStBl III 1966, 371) festgestellten Zumutbarkeitserwägungen in der ständigen BFH-Rechtsprechung auch auf diese Aufzeichnungspflicht, wenn auch unausgesprochen, übertragen (vgl. BFH-Urteil vom 26.2.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschlüsse vom 18.3.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978 und vom 12.7.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523;… Kister in Offerhaus/Söhn/Lange, Umsatzsteuer, § 22 Rn. 37).
  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 238/16

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei einem Taxibetrieb

    Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität genügen im Bereich des Taxigewerbes jedoch die sogenannten Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschluss vom 18. März 2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen - wie den Schichtzetteln oder sonstigen Unterlagen - ist dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihten Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IX R 25/02, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschluss vom 18. März 2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

  • FG Düsseldorf, 07.06.2016 - 13 K 2502/14
    Rn. 55 d) Aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten des Taxigewerbes erkennt die Rechtsprechung allerdings dann eine Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Betriebseinnahmen an, wenn die sog. Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, vorhanden sind und nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahrt werden (vgl. BFH-Urteil vom 26.2.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschluss vom 18.3.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

    Dabei verkennt die Rechtsprechung auch nicht, dass ein Taxiunternehmer nicht dazu verpflichtet ist, seine Kilometerleistung oder seine Arbeitszeiten in Form von Schichtzetteln zu dokumentieren (so ausdrücklich der BFH in seinem Beschluss vom 18.3.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978 unter Bezugnahme auf das auch vom Kläger angeführte Schreiben der OFD Karlsruhe an den Taxiverband Deutschland e.V.).

  • BFH, 20.08.2015 - III B 108/14

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen …

  • BFH, 25.03.2026 - X R 19/23

    Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen …

  • FG München, 21.11.2016 - 7 K 2784/15

    Finanzamt, Lohnsteuer, Bundesfinanzhof, Steuerhinterziehung

  • VG Düsseldorf, 25.04.2025 - 6 L 3466/24

    Mietwagengenehmigung, Nebenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Auflage, Europarecht, …

  • BFH, 04.03.2020 - VIII B 140/19

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Außenprüfung

  • OLG Hamm, 07.05.2018 - 1 RVs 32/18
  • FG Münster, 20.01.2016 - 11 K 2168/14

    Änderung von Einkommen- und Gewerbesteuermessbescheiden hinsichtlich …

  • VG Düsseldorf, 12.05.2025 - 6 L 537/24
  • BFH, 22.04.2025 - VIII B 88/24

    Tätigkeit eines Kfz-Meisters als Kfz-Sachverständiger als ingenieurähnliche …

  • FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3612/17

    Zulässigkeit einer Schätzung dem Grunde und der Höhe nach aus einer Tätigkeit als …

  • VG Düsseldorf, 10.04.2025 - 6 K 8108/23

    Mietwagengenehmigung, Nebenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Auflage, Europarecht, …

  • BFH, 04.06.2024 - VIII B 7/23

    Tätigkeit eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im Bereich der …

  • FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17

    Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher …

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und …

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 8311/18

    Persönliche Zuverlässigkeit eines als BGB-Gesellschaft organisierten …

  • BFH, 12.11.2018 - X B 88/18

    Gehörsverletzung durch Nichtoffenbarung der vom FG für eine Schätzung …

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