Rechtsprechung
| BFH, 21.05.1971 - III B 48/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einspruch des Abgabepflichtigen - Abgabenbescheid des Finanzamts - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 139
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 102, 454
- NJW 1972, 272
- BStBl II 1971, 714
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66
Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …
Auszug aus BFH, 21.05.1971 - III B 48/70
Diese Begründung erscheint schon deshalb bedenklich, weil sie dem Begriff des Streitgegenstandes, wie er in der Entscheidung des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967 (BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) festgelegt worden ist, nicht gerecht wird. - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im …
Auszug aus BFH, 21.05.1971 - III B 48/70
Mit einem an das FG gerichteten Schreiben vom 15. Juni 1970 beantragte der Bevollmächtigte der Klägerin, gestützt auf den Beschluß des BVerfG 1 BvL 8, 19/68 vom 28. Januar 1970 (BVerfGE 27, 391), Antrag auf Erstattung seiner Gebühren, und zwar sowohl für ein vorangegangenes Verfahren, das sich gegen eine Berichtigung des ursprünglichen Vermögensabgabescheides gemäß § 92 AO gerichtet und zur Aufhebung des Berichtigungsbescheids wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen des § 92 AO geführt hatte, als auch für das Einspruchsverfahren, welches der Klage unmittelbar vorangegangen war und in dem die Kosten des Verfahrens zu 1/5 vom FA zu tragen waren.
- BFH, 04.12.1974 - I B 68/74
Abschluß des gerichtlichen Verfahrens - Kostenentscheidung - Kosten des …
Die abweichende Ansicht des BFH im Beschluß vom 21. Mai 1971 III B 48/70 (BFHE 102, 454, BStBl II 1971, 714) gründe sich auf die Erwägung, daß andernfalls der Erstattungsanspruch des Klägers um so geringer sei, je größer sein Erfolg im Vorverfahren war.Was die Einwendungen des FG gegen den BFH-Beschluß III B 48/70 anbelangt, so ist zwar der VII. Senat des BFH in seinem Beschluß vom 17. September 1974 VII B 25/73 (BFHE 113, 348, BStBl II 1975, 39) von der ursprünglich vertretenen Auffassung des III. Senats abgewichen.
Der III. Senat des BFH hat auf Anfrage des VII. Senats erklärt, daß er an seiner im Beschluß III B 48/70 vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhalte.
- BFH, 17.09.1974 - VII B 25/73
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Teilweiser Übergang in Klageverfahren …
Daß für die Berechnung der Gebühren der Streitwert des Vorverfahrens und nicht der Streitwert der Klage maßgeblich sei, ergebe sich aus dem Beschluß des III. Senats des BFH vom 21. Mai 1971 III B 48/70 (BFHE 102, 454, BStBl II 1971, 714).Auch die in der Entscheidung des BFH III B 48/70 angeführten rechtssystematischen Erwägungen vermögen nach Ansicht des erkennenden Senats eine weitergehende Erstattung der Rechtsbehelfskosten für Teile des Rechtsbehelfsverfahrens, an die sich kein Klageverfahren angeschlossen hat, nicht zu rechtfertigen.
- BFH, 06.06.1973 - II B 26/72
Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - Einspruchsverfahren - …
Mit der Beschwerde macht das FA geltend, das FG sei -- wie dem Beschluß des BFH vom 21. Mai 1971 III B 48/70 (BFHE 102, 454, BStBl II 1971, 714) zu entnehmen sei -- nicht befugt gewesen, hinsichtlich der durch den Änderungsbescheid erledigten Hauptsache eine Entscheidung gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO zu treffen, denn insoweit sei das klägerische Begehren im Einspruchsverfahren endgültig erledigt worden und nicht in ein Klageverfahren übergegangen.Es sei aber -- wie aus dem BFH-Beschluß vom 21. Mai 1971 III B 48/70 -- hervorgehe "in bezug auf § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO rechtlich nicht zulässig ... schon eine Teilerledigung vor dem FA zum Anlaß zu nehmen, den obsiegenden Steuerpflichtigen mit einer rechtswidrigen Kostenpflicht zu belasten".
- BFH, 05.02.1974 - VII B 36/73
Zuziehung eines Bevollmächtigten - Notwendigkeit - Klageabweisung - …
Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß der III. Senat im Beschluß vom 21. Mai 1971 III B 48/70 (BFHE 102, 454, BStBl II 1971, 714) entschieden hat, daß die Erklärung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht mit der Begründung abgelehnt werden könne, daß, soweit der Einspruch Erfolg gehabt habe, sich ein Klageverfahren nicht mehr habe anschließen können Abgesehen von der anders liegenden Fragestellung hatte der III. Senat in seinem Fall -- anders als im vorliegenden Fall -- die Einspruchsentscheidung aufgehoben und der Klage stattgegeben.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.1970 - III B 48.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.01.1970 - X A 354.68
- BVerwG, 22.05.1970 - III B 48.70
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