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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 13.04.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1965 - III B 6.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,87
BVerwG, 08.07.1965 - III B 6.64 (https://dejure.org/1965,87)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1965 - III B 6.64 (https://dejure.org/1965,87)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1965 - III B 6.64 (https://dejure.org/1965,87)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1732
  • DÖV 1965, 718
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision führen zwar übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten zur Kostenentscheidung und zur Einstellung des Verfahrens (Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG III B 6.64 - [NJW 1965, 1732 = DÖV 1965, 718]); eine nur einseitige Erledigungserklärung bleibt jedoch grundsätzlich ohne Einfluß auf die Fortführung des Beschwerdeverfahrens und die Entscheidung über die Zulassung der Revision.

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten zu einer Kostenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten des gesamten Rechtsstreits führen, weil dieses Gericht das im Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärungen allein mit der Sache befaßte Gericht ist, und weil nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten mit den Erledigungserklärungen der Abschluß des gesamten Verfahrens bezweckt ist (Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG III B 6.64 - NJW 1965, 1732 = DÖV 1965, 718; Beschluß vom 30. Juli 1968 - BVerwG VIII B 57.67 -).

  • BFH, 13.06.1972 - VII B 46/71

    Nichtzulassung der Revision - Beschwerde - Erledigung des gesamten Rechtstreits - …

    Ist gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt worden und werden vor der Entscheidung über diese Beschwerde dem BFH gegenüber von den Beteiligten übereinstimmende Erklärungen in der Hinsicht abgegeben, daß der gesamte Rechtsstreit erledigt sei, hat der BFH als das mit der Sache befaßte Gericht über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Hinweis auf die Entscheidungen des BVerwG III B 6/64 vom 8. Juli 1965, MDR 1965, 733, und VIII B 200/67 vom 18. September 1969, MDR 1970, 74).

    Für den besonderen Fall, welches Gericht zuständig ist, wenn gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt worden ist und die Beteiligten vor Entscheidung über diese Beschwerde die Hauptsache für erledigt erklären, hat das BVerwG in der Entscheidung III B 6/64 vom 8. Juli 1965 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 773 -- MDR 1965, 773 --, NJW 1965, 1732, Die Öffentliche Verwaltung 1965 S. 718) die eigene Zuständigkeit für die Entscheidung bejaht, das Verfahren einzustellen, das Urteil der Vorinstanz für unwirksam zu erklären und über die Kosten des Verfahrens nach § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zu entscheiden.

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 23.62

    Auszahlung und Rückabwicklung eines Arbeitsplatzdarlehens - Verletzung der …

    Es stünde in Widerspruch zu dem Grundsatz der Prozeßökonomie, der in § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO für den dort behandelten Fall seine normative Ausprägung erhalten hat, wollte man in einem Verwaltungsrechtsstreit wie dem vorliegenden das bisherige Verfahren als gegenstandslos ansehen und den Kläger zwingen, gegen den Rückforderungsbescheid ein neues Verfahren einzuleiten (vgl. hierzuUrteil vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 146.63 - [ZLA 1965, 268]).
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   OVG Berlin, 13.04.1965 - III B 6.64   

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OVG Berlin, 13.04.1965 - III B 6.64 (https://dejure.org/1965,13128)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.04.1965 - III B 6.64 (https://dejure.org/1965,13128)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. April 1965 - III B 6.64 (https://dejure.org/1965,13128)
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