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Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.08.1971

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1971 - III B 7.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1938
BVerwG, 30.04.1971 - III B 7.71 (https://dejure.org/1971,1938)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1971 - III B 7.71 (https://dejure.org/1971,1938)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1971 - III B 7.71 (https://dejure.org/1971,1938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berufung auf Vertrauensschutz - Verrechnung eines Aufbaudarlehens mit einer nachträglich zuerkannten Hauptentschädigung - Unvollständigkeit des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1970 - III C 51.67
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - III B 7.71
    Bestätigung von BVerwG III C 51.67.

    Dieser Vorgang stellt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG III C 51.67 - entschieden hat, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine einen Vertrauenstatbestand erzeugende Vermögensdisposition des Geschädigten - hier der Klägerin - dar.

    Die Sachverhalte dieser angeführten Fälle sind mit dem des vorliegenden Falles nicht vergleichbar; sie bieten unter Berücksichtigung der hier getroffenen tatsächlichen Feststellungen auch keinen Anlaß für die Annahme, daß über BVerwG III C 51.67 hinaus in einem künftigen Revisionsverfahren die Frage einer weiteren Klärung zugeführt werden könnte, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauensschutz beansprucht werden könnte, wenn eine Erfüllung der Hauptentschädigung gemäß § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG eingetreten ist.

  • BVerwG, 07.12.1971 - III B 116.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einleitung des …

    Sonst wird sich dem Gericht eine weitere Aufklärung grundsätzlich nicht aufdrängen müssen (vgl. die vorstehend zitierte Entscheidung; Beschluß vom 12. Mai 1971 - BVerwG III C 66.69 [ZLA 1971, 126]).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.08.1971 - III B 7/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,915
BFH, 06.08.1971 - III B 7/71 (https://dejure.org/1971,915)
BFH, Entscheidung vom 06.08.1971 - III B 7/71 (https://dejure.org/1971,915)
BFH, Entscheidung vom 06. August 1971 - III B 7/71 (https://dejure.org/1971,915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 126
  • BStBl II 1972, 17
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67

    Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung …

    Auszug aus BFH, 06.08.1971 - III B 7/71
    Es ist auch bei mehreren Klagen an dem Grundgedanken des Kostenrechts festzuhalten, daß die Kosten den Beteiligten insoweit zur Last fallen sollen, als sie im Ergebnis unterliegen (BFH-Beschluß VI B 47/67 vom 25. April 1968, BFH 92, 469, BStBl II 1968, 608).
  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von …

    Rn. 23 5. Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1971 III B 7/71, BFHE 103, 126, BStBl II 1972, 17), wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten bei verbundenen Verfahren getrennt werden müssen (…BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827).
  • BFH, 15.07.2020 - I R 33/18

    Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft

    Rn. 27 6. Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten getrennt behandelt werden müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.08.1971 - III B 7/71, BFHE 103, 126, BStBl II 1972, 17;… vom 13.12.1999 - III B 15/99, BFH/NV 2000, 827; Brandis in Tipke/Kruse, § 135 FGO Rz 24).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1971 III B 7/71, BFHE 103, 126, BStBl II 1972, 17), wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten bei verbundenen Verfahren getrennt werden müssen (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 135 FGO Tz. 24, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 23.11.2004 - 6 K 3922/02

    Verwendbares Eigenkapital; Organgesellschaft; Minderabführung; Klagebefugnis; …

    Rn. 30 Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 1 FGO in Verbindung mit einer rechtsanalogen Anwendung von § 136 Abs. 1 FGO (zur Kostenverteilung nach Quoten mit Trennung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten siehe BFH III B 7/71 vom 06.08.1971, BStBl. II 1972, 17;… III B 15/99 vom 13.12.1999, BFH/NV 2000, 827).
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12

    Zum Rechtsschutz im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Änderung der …

    Rn. 40 3. Die Kostenentscheidung ergeht in sinngemäßer Anwendung von § 136 Abs. 1 FGO, (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1971 III B 7/71, BFHE 103, 126, BStBl II 1972, 17), wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten getrennt werden müssen (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 135 FGO Tz. 24, m.w.N.).
  • FG Münster, 16.08.2011 - 11 V 1844/11

    AdV eines Auskunfts- und Vorlageersuchens im Insolvenzverfahren

    In den Fällen, in denen bei nicht notwendiger Streitgenossenschaft ein Streitgenosse obsiegt und der anderer unterliegt, haben der unterlegene Streitgenosse und sein Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (vgl. BFH, Beschluss vom 06.08.1971 - III B 7/71, BStBl II 1972, 17).
  • FG Hessen, 27.08.1996 - 6 K 789/96

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer ; …

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