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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2432
BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65 (https://dejure.org/1966,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1966 - III B 72.65 (https://dejure.org/1966,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1966 - III B 72.65 (https://dejure.org/1966,2432)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65
    Einer Zulassung der Revision wegen Fehlens des Beweisbeschlusses (§ 450 Abs. 1 ZPO, § 98 VwGO) oder Verletzung des § 105 Abs. 3 VwGO würde zudem in jedem Falle § 295 ZPO entgegenstehen, weil der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter Gelegenheit gehabt haben, diese vermeintlichen Mängel vor Stellung ihrer Schlußanträge zu rügen und sie dies ausweislich der Niederschrift unterlassen haben (BVerwGE 14, 146; Beschluß des Senats vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
  • BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65
    Einer Zulassung der Revision wegen Fehlens des Beweisbeschlusses (§ 450 Abs. 1 ZPO, § 98 VwGO) oder Verletzung des § 105 Abs. 3 VwGO würde zudem in jedem Falle § 295 ZPO entgegenstehen, weil der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter Gelegenheit gehabt haben, diese vermeintlichen Mängel vor Stellung ihrer Schlußanträge zu rügen und sie dies ausweislich der Niederschrift unterlassen haben (BVerwGE 14, 146; Beschluß des Senats vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
  • BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 242.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65
    Der Kläger hat in diesem Zusammenhang nicht gerügt, daß das Verwaltungsgericht die Grundsätze des Beweisverfahrens und insbesondere den verfahrensrechtlichen Unterschied zwischen einer Parteierklärung im Sinne des § 86 Abs. 3 VwGO und der Aussage bei einer Parteivernehmung im Sinne des § 96 Abs. 1 VwGO verkannt hätte und das Urteil deswegen auf einem Verfahrensmangel beruhen könnte (BVerwG in ZLA 1965, 374 [377]).
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 155.64

    Antrag an das Kriegsschädenamt auf eine Schadensfeststellung des Verlustes von …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65
    Die Erklärungen des Klägers bei seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung brauchten nicht protokolliert zu werden (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 ZPO, § 173 VwGO; BVerwG in ZLA 1965, 380 [381]).
  • BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75

    Zeitpunkt der Zustellung bei über ein Postfach zugestellten Einschreibesendungen …

    Daß das Verwaltungsgericht die Angaben des Klägers bei seiner formlosen Anhörung als Parteiaussage zu Beweiszwecken verwertet hätte und das angefochtene Urteil deswegen auf einem Verfahrensmangel (§§ 105 Abs. 3, 173 VwGO, § 161 ZPO) beruhen könnte, ist von der Revision in diesem Zusammenhang weder dargetan worden noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu auch Beschluß vom 10. Januar 1966 - BVerwG III B 72.65 - Urteile vom 9. Juli 1969. - BVerwG VIII C 22.68 - [Buchholz 310 § 105 Nr. 3] …und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz a.a.O., Nr. 8]).
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